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Galladoornische Adelsstruktur

Begonnen von Thilo, 04.02.2004, 09:30:52

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Gmorks Bedauern

Also, der aktuelle Stand dürfte der sein, den Thomas erwähnte.  Ein Adliger ohne Lehen ist auf jeden Fall ein "Edler von".  Aber Klaus sollte das am besten beantworten können.

Ich will eigentlich auf etwas anderes Hinweisen. Wir müßten nämlich mal diese Schriften mit dem Erbrecht und Titulaturen und Anreden mit der galladoornischen Realität abgleichen. da müßte Klaus mal zur tat schreiten und überprüfen, ob das was dort steht der Realität entspricht. Dann könnten wir nämlich einfach nachsehen, wie's aussieht. Ich habe mit den Anreden und Rängen immernoch meine Probleme!

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Ich würde Thomas wiedersprechen. Als ich angefangen habe Adlig zu spielen hieß es nämlich das ein Freiherr auf jedenfall ein Lehen hat, ein Ritter aber durchaus als fahrender Ritter durchs Land zieht.
Ebenso muß ich sagen das ich den Kronvogt ohne Stimme im Kronrat sehe. Er verwaltet das Land das der Krone gehört und muß im normalen Fall für das Stimmen was die Krone will. Ausnahme ist lediglich wenn die Krone es ihm freistellt und um eine Stimmabgabe bittet oder befiehlt.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Gmorks Bedauern

Zitat von: Roman Schäfer in 04.02.2004, 12:18:02
Ebenso muß ich sagen das ich den Kronvogt ohne Stimme im Kronrat sehe. Er verwaltet das Land das der Krone gehört und muß im normalen Fall für das Stimmen was die Krone will. Ausnahme ist lediglich wenn die Krone es ihm freistellt und um eine Stimmabgabe bittet oder befiehlt.

Äh...genau! Da war ja noch was. Also, das mit dem Ritterlehen ist ja so: Erinnert ihr Euch nicht, daß Leomar auf dem Ritterschlag Alannas zwei Lehen verliehen bekam? Vorher war er ohne Lehen. Er wurde dadurch Stadt-, bzw. Markverweser. Ein Ritter hat nicht automatisch ein Lehen.

Ein "Freiherr von" hat ein Freiherrentum als Familienlehen. Ein geborener Freiherr (z.B. erste(r) Sohn/Tochter eines Barons) hat allerdings nur den Titel und kein Land.

Beispiel: Isabella von Schwingenstein

Ist eine geborene Freifrau: Deshalb Freifrau Isabella von Schwingenstein.

Da sie aber nun noch ein Lehen in Waldbrunn besitzt heißt es ganz: Freifrau  Isabella von Schwingenstein, Freifrau  zu Mühlenburg (oder wie das Kaff halt heißt). Freifrau ZU  Mühlenburg, weil das Lehen NICHT erblich ist. So hatte ich das damals verstanden.

Naja....jetzt nach der Hochzeit heißt es eh ganz anders.

Soweit von mir! Aber Klaus weiß wahrscheinlich soweiso wieder alles besser, unser guter Herold! Was würden wir ohne in nur tun?

Gruß,
Björn
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Fähnrich Pech (K.I.A.)

Björn ich glaube du solltest da noch mal mit Steffi reden. Ich meine nämlich sie sieht sich sehrwohl als Freifrau von Schwingenstein weil sie eben jenes Lehen (die Gemarkung Schwingenstein) besitzt. Die Stadt Mühlenburg (ja so heißt das Kaff) hab ich ihr geschenkt und ist nicht erblich.
Mit dem ersten Sohn eines Barons geb ich dir Recht. Die Ausnahme hatte ich vergessen. Isabella ist allerdings eine Base zur ehemaligen Baronin. Somit wäre sie keine Freifrau wenn sie nicht das Lehen von der Gemarkung Schwingenstein hätte.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Gmorks Bedauern

Zitat von: Roman Schäfer in 04.02.2004, 16:15:44
Björn ich glaube du solltest da noch mal mit Steffi reden. Ich meine nämlich sie sieht sich sehrwohl als Freifrau von Schwingenstein weil sie eben jenes Lehen (die Gemarkung Schwingenstein) besitzt.Die Ausnahme hatte ich vergessen. Isabella ist allerdings eine Base zur ehemaligen Baronin. Somit wäre sie keine Freifrau wenn sie nicht das Lehen von der Gemarkung Schwingenstein hätte.

Also, da müssen dann aber einige Gespräche geführt werden, denn A)wenn Freifrau vor dem Namen steht, ist es eine geborene Fraufrau und ohne Lehen und B) gibt es das klitzekleine Problem, daß es meines Wissens nach keine Gemarkung Schwingenstein mehr gibt....wobei mir gerade auffällt, daß es die nicht mehr gibt, weil ich sie vergessen habe in der Liste aufzuführen. Das ist nämlich die Gemarkung auf der die Burg steht....oops...so bemerkt man die eigenen Fehler...! *g*

Aber, der Punkt ist ein wenig verzwickt. Und zwar dachte ich, das mal mit Klaus geklärt zu haben. Damals hatte ich nämlich die Gemarkung Schwingensten eingeführt, extra für Steffi. Das Problem ist, daß Isabellas Titel bis zur Hochzeit folgendermaßen gelautet haben müßte: Isabella von Schwingenstein, Freifrau von Schwingenstein, Freifrau zu Mühlenburg.

Das vor dem Namen stehende Freifrau weißt nämlich auf eine geborene Freifrau hin, die kein eigenes Lehen besitzt. Zusätzlich problematisch ist, daß Isabella und Romarik sich dann eine Residenz teilen müßten.  Romarik als Kronvogt von Schwingenstein residiert natürlich ganz protzig in Burg Schwingenstein. Und sie müßte dann ebenfalls dort residieren als Freiherrin der Gemarkung Schwingenstein, was ein wenig unlogisch in meinen Augen wäre, oder nicht? Keine Ahnung, wie das historisch korrekt aussehen würde...

KLAUSI, HILFE! *g*

Gruß von einem verzweifelten
Björn

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Ich denke nicht das wir unbedingt Historisch korrekt sein müssen. Wir müssen uns nur einigen. Beziehungsweise du und Steffi. Aber wenn man sich am Freitag sehen sollte, kann man ja mal drüber reden, auch wenn Steffi nicht kommen sollte.
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Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Der Magikanus

zur Adelsstruktur inkl. Antworten auf die Fragen aus LM Rechte und Pflichten:

ZitatWas passiert, wenn ein nicht-Adeliger zum Ritter geschlagen wird, z.B. ob seiner speziellen Dienste für das reich (kennt man ja aus Historien-Filmen zu genüge ). Ist mit dem Ritterschlag automatisch und unumstößlich auch die Vergabe eines Lehens verbunden?
Nein, er erhält ein Wappen und einen Adelsnamen, sprich einen Namen mit "von". Die Lehensvergabe ist ein anderer schuh, aber dennoch üblich.
Beispiel:
der rabenmundsche Offizier Eyke, erhielt den Namen "von den Marschen", nach seinem Ritterschlag wurde von Galan zum "Markverweser zu den Marschen" gemacht, seine Markverweser Rechte und Pflichten unterscheiden sich in keiner Weise von denen eines anderen Markverwesers. Das Lehen "Marschen" kann ihm jederzeit von Galan genommen werden, der Name spielt keine Rolex.

ZitatAlso, der aktuelle Stand dürfte der sein, den Thomas erwähnte.  Ein Adliger ohne Lehen ist auf jeden Fall ein "Edler von".  Aber Klaus sollte das am besten beantworten können.
Das ist nicht ganz richtig. Ein "Edler von" ist streng genommen kein Adeliger. Ritter und gebürtige Freiherren dagegen sind Adelig und haben uU kein lehen.

ZitatIch habe mir auch eben noch mal den Text über die Adelsstruktur in Galladoorn (geschrieben von Thorsten Braun) durchgelesen. Irgendwer hat mal behauptet, der "Edle von" wäre der Titel unterhalb des Freiherren. Laut dem Text steht "Edler von" aber nur für eine allgemeine "bäuereische" Anrede für Adelige im allgmemeinen. Wie ist das denn nun? Mir fehlt da ehrlich gesagt noch eine etwas weitere differenzierung der Adelsstände.. laut dem Text gibts irgendwie nur König -> Fürsten/Barone -> Freiherren -> Volk. Ist das die einzige Unterteilung, die es in Galladoorn gibt?
Genau auf diesem Text von thorsten basieren all die Anreden Titulaturen usw. wie sie im Spiel von Gavin vertreten werden. Ich habe allerdings in Absprache mit steffi/sim/Ralf klitzekleine Änderungen vorgenommen:
ein "Edler von" ist der Nachfahre eines Adeligen, er gilt selbst als nicht Adelig, trotzdem würde ich ihn nicht als bürgerlich bezeichnen.
Alle Kinder eines Ritters und deren Nachfahren bis ins nächste Jahrtausend sind Edle von. Alle Nicht Erstgeborenen Kinder eines Freiherren sind Edle von.
Das bedeutet im Beispiel
Galan ist Fürst
Seine beiden kinder Jonathan und Alyssia sind Freiherr/frau
Jonathan wird Fürst, alle seine Kinder sind Freiherr/frau
Alyssias Erstgeborenes Kind ist Freiherr/frau, alle anderen sind "Edle von", obwohl der Großvater Fürst ist.

Adelsstände an sich:
Hochadel: König, Fürst, Baron
Niederer Adel: Freiherr, Ritter

Ob ein "Edler von" eigene Standesrechte hat ist leider nirgendwo festgelegt, da er aber in Thorsten Text eindeutig zu schlecht wegkommt hab ich ihm im höfischen protokoll eine eigene Anrede spendiert (siehe auch Anreden Titulaturen http://www.drachenreiter.de/galladoorn/recht/titulaturen.html)
Edle von haben ein Recht auf Achtbarer Herr/Dame, wenn sie darüberhinaus ein Amt bekleiden (Stadt/Markverweser, Kämmerer, Herold, ...) dann steht ihnen Hochachtbarer Herr/Dame zu.
Beispiele wären: Gavin A. von starken, Isadora von Falkenhaag, Vykos von Brocken ...


ZitatWir müßten nämlich mal diese Schriften mit dem Erbrecht und Titulaturen und Anreden mit der galladoornischen Realität abgleichen. da müßte Klaus mal zur tat schreiten und überprüfen, ob das was dort steht der Realität entspricht.
Ich weiß nicht so genau was Du meinst, Björn? Erbrecht und Titulatur und Anreden sind so wie sie sind und werden auch von einigen Charakteren, denen derlei wichtig ist, so verwen
det. Also zB von Gavin, aber auch von der Königin oder Atrion. Anderen Charakteren sind derlei Dinge nicht so wichtig, sodaß die korrekten Formen, wie immer schon primär am Hofe genutzt werden. daß mit der "Realität" versteh ich nicht.
ZitatEin "Freiherr von" hat ein Freiherrentum als Familienlehen. Ein geborener Freiherr (z.B. erste(r) Sohn/Tochter eines Barons) hat allerdings nur den Titel und kein Land.
Beispiel: Isabella von Schwingenstein
Ist eine geborene Freifrau: Deshalb Freifrau Isabella von Schwingenstein.
Da sie aber nun noch ein Lehen in Waldbrunn besitzt heißt es ganz: Freifrau  Isabella von Schwingenstein, Freifrau  zu Mühlenburg (oder wie das Kaff halt heißt). Freifrau ZU  Mühlenburg, weil das Lehen NICHT erblich ist. So hatte ich das damals verstanden.
Ja genau so erklär ichs seit Jahren Unterteilung in
gebürtige Freiherren
Freiherren von
Freiherren zu
siehe auch Steffi in Lex Magicae Rechte und Pflichten

ZitatBjörn ich glaube du solltest da noch mal mit Steffi reden. Ich meine nämlich sie sieht sich sehrwohl als Freifrau von Schwingenstein weil sie eben jenes Lehen (die Gemarkung Schwingenstein) besitzt. Die Stadt Mühlenburg (ja so heißt das Kaff) hab ich ihr geschenkt und ist nicht erblich.
Mit dem ersten Sohn eines Barons geb ich dir Recht. Die Ausnahme hatte ich vergessen. Isabella ist allerdings eine Base zur ehemaligen Baronin. Somit wäre sie keine Freifrau wenn sie nicht das Lehen von der Gemarkung Schwingenstein hätte.
Puh, ich bin bislang immer davon Ausgegangen, daß Isabella von Schwingenstein eine gebürtige Freifrau ist. Wäre sie Freifrau von Schwingenstein müßte es ein Freiherrentum Schwingenstein innerhalb der Baronie Schwingenstein geben.
Gebürtige Freifrau ist dann möglich, wenn ihr Vater der jüngere Bruder von Elenors Vater ist und sie keine älteren Geschwister hat, dann hätte sie den gebürtigen Freiherrentitel geerbt, da ihr Großvater (Elenors Vater) Baron war. Siehe auch Steffi in Lex Magicae Rechte und Pflichten

ZitatAber, der Punkt ist ein wenig verzwickt. Und zwar dachte ich, das mal mit Klaus geklärt zu haben. Damals hatte ich nämlich die Gemarkung Schwingensten eingeführt, extra für Steffi. Das Problem ist, daß Isabellas Titel bis zur Hochzeit folgendermaßen gelautet haben müßte: Isabella von Schwingenstein, Freifrau von Schwingenstein, Freifrau zu Mühlenburg.
Richtig, da ich aber auch von anderem Ausgegangen bin, hat zB im Anzeiger anderes gestanden.
ZitatZusätzlich problematisch ist, daß Isabella und Romarik sich dann eine Residenz teilen müßten.  Romarik als Kronvogt von Schwingenstein residiert natürlich ganz protzig in Burg Schwingenstein. Und sie müßte dann ebenfalls dort residieren als Freiherrin der Gemarkung Schwingenstein, was ein wenig unlogisch in meinen Augen wäre, oder nicht? Keine Ahnung, wie das historisch korrekt aussehen würde...
Ebenfalls richtig, mir stellt sich die Frage wo die Baronin Elenor residiert hat, wenn es eine Freiherrenschaft um ihre Burg gab, wo sie nix zu sagen hatte. Die freiherrenschaft müßte schon irgendwie wo anders sein, als der Barons/Vogtsitz.
Tja, also das sollte mal geklärt werden, da kann ich auch nicht mehr machen als sagen, so ginge es oder so, und dies und jenes ginge nicht.

Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Gmorks Bedauern

Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 07.02.2004, 20:50:33
Tja, also das sollte mal geklärt werden, da kann ich auch nicht mehr machen als sagen, so ginge es oder so, und dies und jenes ginge nicht:

Also...ich habe das mit Steffi folgendermaßen auf dem letzten Stammtisch abgeklärt:

Steffi ist die erste Tochter eines Freiherrn! Wir sagen jetzt einfach mal, daß in Schwingenstein vor dem Anschluss an Galladoorn das erste Kind eines Freiherrn automatisch zu einem geborenenen Freiherr wurde.
Dadurch hätte Isabella ihren geborenen Freifrauen-Titel. Nach dem Anschluss an Galladoorn wurde selbstverständlich Galladoornisches Erbrecht eingeführt, die bestehenden Fälle alten Erbrechts aber beibehalten.

Es exisitiert eine Gemarkung Schwingenstein. Das ist jene, auf der die Burg selbst steht. Diese ist kein Freiherrtum, sondern gehört zur Burg. So etwas wie der Vorgarten! Klar, oder?  :D

Also, Steffis Titel lautete bis vor der Hochzeit: Freifrau Isabella von Schwingenstein, Freifrau zu Mühlenburg!

@ Klaus: Wäre das so in Ordnung?
Außerdem, wie heißt Steffi eigentlich jetzt?
Und, interessenhalber zwei Fragen:
1.) Wenn Jergan jetzt wieder Baron von Waldbrunn wäre, könnte er (rein theoretisch! Schlagt mich jetzt bitte nicht..ich will ja nur wissen, ob sowas möglich ist!) den Namen "von Waldbrunn" annehmen, wenn er wollte?
2.) Wie ist das eigentlich genau in Galladoorn. Wenn ein Adliger Fürst oder Baron ist, dann hat doch den Titel durch das Recht seiner Geburt  und das Land ist das Lehen seiner Familie. Wenn, wie jetzt in Jergans Fall, ein Baron sein Lehen von der Krone abgenommen bekommt, kann doch der Titel des Barons nicht verfallen, da er doch vom Geburtsrecht her ein Baron ist, auch wenn er keine Baronie als Lehen mehr besitzt. Oder irre ich mich da?

Bitte um Aufklärung!  ;)

Gruß,
Björ
Bespielte Charaktere:
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Thilo

#8
Ich habe hier auf einer Webseite eine schöne Übersicht über das Ständesystem eines Rollenspiel-Systems gefunden:


König
(nebst Familie)
|
|
Hochadel
(Lehnsherren, Fürsten)
|
|
Niederer Adel
|                   |
Landadel                 Dienstadel
(Freiherren, Ritter)                  (geadelte Bürgerliche)
|
|
Gehobener Bürgerstand
(Beamte, Bürgermeister, Stadträte Offiziere)
|
|
Bürgerstand
(alle Stadtbewohner mit Bürgerrechten)
|
|
Freie
(alle, die nicht zum Unterstand gehören)
|
|
Unterstand
(Vagabunden, Abhängige, Verbrecher, Geächtete)

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Marie de Villaret

Hallo!

Ich schubse dieses alte Thema mal wieder nach oben. Ich habe  eine Frage bezüglich der IT Anreden der verschiedenen Stände. Auf der Königshochzeit habe ich diverse Variationen gehört. Daher wollte ich einfach mal nachhaken. Gibt es überhaupt eine einheitliche Struktur oder ist das von Provinz zu Provinz unterschiedlich?

Vielen Dank für Eure Mühe!
anja

PS: Ich freue mich schon aufs Conjahr 2010...
Bespielte Charaktere (sortiert nach aktueller Darstellung auf Cons):

- Marie-Danielle de Villaret - Dame aus Durée-Caresse
- Adelhayt - Pagin aus Dros Rock
- Nadhere Durothiel - Priesterin des Ordens zu Sha'Tar
- Fenia von Hohenstein - Magistra der Arkanen Akademie zu Gutingy

Arne


Hi Anja,

schau mal unter http://www.drachenreiter.de/galladoorn/recht/titulaturen.html. Beantwortet diese Seite Deine Frage?

Gruß
Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Marie de Villaret

Hallo Arne!

Vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr weiter! Ich war schon überrascht, dass ich diese Information eben nicht auf Eurer Seite finde.

Danke. Ich leite den Link auch mal an unsere SIM weiter. (Und ist das bei Euch kompliziert... ;) )

LG,
anja
Bespielte Charaktere (sortiert nach aktueller Darstellung auf Cons):

- Marie-Danielle de Villaret - Dame aus Durée-Caresse
- Adelhayt - Pagin aus Dros Rock
- Nadhere Durothiel - Priesterin des Ordens zu Sha'Tar
- Fenia von Hohenstein - Magistra der Arkanen Akademie zu Gutingy

Nicola

Hi ihr! In Allerland machen wir gerade eine Gefolgeschulung in Anreden und kümmern uns da auch um unsere liebsten Nachbarn ;-)! Habt ihr unter dem Stand "Achtbare Dame" etc. auch Anreden? Will sagen, werden bei euch Knappen auch mit Knappe Sowieso und Pagen mit "He du da!" angesprochen?
Liebe Grüße
Nicola

Nicola

Noch ne Frage: Was ist der Unterschied zwischen Hochachtbar und Achtbar?

Der Thorsten

Zitat von: Nicola in 09.10.2013, 18:24:12
Noch ne Frage: Was ist der Unterschied zwischen Hochachtbar und Achtbar?

Hi,

Mal sehen, ob ich helfen kann.

Hochachtbare(r) Dame/Herr: Edle "von" die ein Hofamt bekleiden wie Stadt- oder Markverweser
Achtbare(r) Dame/Herr: Edle "von"; nichtedle die ein Hofamt bekleiden wie Stadt- oder Markverweser

(http://www.drachenreiter.de/galladoorn/das-konigreich-galladoorn/recht/titulaturen)

Man möge mich verbessern, wenn ich Mist schreibe und dies hier einfach anschließend ignorieren.  ;)

Hochachtbar: Die Person ist vom Bluts wegen Adlig (geerbt) und begleidet von Stellung her den Rang eine/eines Verweserin/s
Achtbar: Die Person ist von Bluts wegen Bürgerlich. Erhält aber den Titel "Edle/r von", durch ihre/seine aktuelle Position als VerweserIN

Kurz: Hochachtbar ist von Geburt an "Edle/r von". Achtbar durch das verliehene Amt, nicht durch Erbe.

Hoffe ich konnte helfen.  :)

Grüße,
Thorsten
"Wenn man sein Leben nicht in eine Geschichte verwandelt, so wird es Teil der Geschichte einer anderen Person."
-  aus: Terry Prachett: "Maurice der Kater"