Drachenreiter Forum

Galladoorn und Kharkov Out-Time => Die galladoornische Magierschaft => Thema gestartet von: Thilo in 03.02.2004, 16:08:05

Titel: Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 03.02.2004, 16:08:05
In diesem Thread soll diskutiert werden, welche Rechte & Pflichten einem Magier ab einem höheren Rang im Lex Magicae zugestanden werden sollen (bzw. genauer gesagt die Formulierung dieser Zuordnung).

Festgelegt hatten wir mal (schon vor vielen Jahren):

Magius = Edler von
Magius Magnificus = Freiherr
Omnimagius = Baron

Dazu ist zu sagen, dass der Magius dem "Meistermagier" anderer Systeme entspricht, der "Magius Magnificus" dem Grossmeister und der Omnimagius ein eigentlich in der Praxis nicht zu erreichender Titel ist, den in der galladoornischen Geschichte noch niemand erreicht hat (vergleichbar vielleicht mit einem Erzmagier, stellt euch da mal sowas wie Gandalf drunter vor).

Zur Zeit gibt es in Galladoorn nur einen einzigen Magius Magnificus (Volarion von Krähenhain) und eine Handvoll Magius (Zendijin von Rosenhain, Serena of Ravenscourt, Magnus Ignatius , Asunja Schwarzmoor, ..?)

ciao.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 03.02.2004, 16:14:45
So, fangen wir mal an.

Roman schieb dazu:

Zitat von: Roman Schäfer in 03.02.2004, 11:25:39
Ich glaube da gehen unter Umständen die Vorstellungen auseinander. Ich denke mal das erbliche Titel und Ländereien, mit Steuererhebung usw. wohl dazugehören. Wenn ein Magier Adlig ist spricht meiner Meinung nach nichts dagegen das er auch Freiherr oder sowas ist. Dann bezieht er jedoch seine Rechte aus seinem Adlesstand her und nicht daher das er Magier ist.
Was die Ritter angeht, die sind Adlige die den selben Stellenwert haben wie ein Freiherr, nur das die offizielle Ansprache anders ist und der Titel nicht erblich.

Da drängt sich mir jetzt die Frage auf.. welche der Rechte, die z.B. ein Freiherr hat, hat dieser wegen seines Titels und welche, wegen seines Landbesitzes. Oder anders herum.. ich würde unterscheiden, zwischen Rechte & Pflichten, die jemand ob seines Landbesitzes hat, und zwischen Rechten & Pflichten ob eines gewissen Standes in der Gesellschaft. Steuererhebung, Ausübung lokaler Gerichtsbarkeit & co sind z.B. Rechte, die an ein Lehen gebunden sind, wärend rechte vor Gericht oder Sitzordnung an offiziellen Anlässen Dinge sind, die nicht an ein Lehen sondern am Stand der Person festzumachen sind. Wenn nun also ein Magius Magnificus von den Rechten und Pflichten dem Freiherren gleichgesetzt wird, aber im selben Atemzug gesagt wird, dass dies nicht mit der Vergabe eines Lehens verbunden sein muss, dann ist für mich naheliegend, dass damit auch die Rechte und Pflichten, die duch die Vergabe eines Lehens erteilt werden nicht zu Tragen kommen.
Dazu noch ein paar Fragen, um vielleicht zu sehen, wie es bei den anderen geregelt ist:

1) Was passiert, wenn ein nicht-Adeliger zum Ritter geschlagen wird, z.B. ob seiner speziellen Dienste für das reich (kennt man ja aus Historien-Filmen zu genüge ;)). Ist mit dem Ritterschlag automatisch und unumstößlich auch die Vergabe eines Lehens verbunden?

2) Wie ist das mit den Baronien, die nicht von einem Baron regiert werden, ganz konkret z.B. von Waldbrun. Hat Jergan ein Stimmrecht im Kronrat? Wenn ja, würde das ja bedeuten, dass ein Stimmrecht im Kronrat nicht am Baron/Fürsten-Titel sondern eben an der Verwaltung einer Baronie/Fürstentum festgemacht ist. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass dann natürlich der Omnimagius kein Stimmrecht hat, sofern er nicht nebenbei noch Verwalter einer Baronie/Fürstentum ist.

Um diersen Teil der Diskussion vielleicht abzukürzen.. ich denke mal, die Idee, die Klaus eingebracht hat, zielt in die selbe Richtung:

Zitat
Also ganz kurz zum Thema Stand der Magier
wäre für eine Formulierung "...habe dieselben Standerechte als wie..."

Das finde ich persönlich für eine gute Idee und würde mich freuen, wenn wir uns darauf einigen könnten.

Mein Vorschlag für die Formulierung im Lex Magicae wäre also:

Zitat
Der Stand eines Mitglieds der Magiergilde Galladoorns sei hiermit wie folgt festgelegt:
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Edlen zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Freiherren zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Omnimagus Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Barons zustehen.

ciao.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Der Magikanus in 03.02.2004, 16:24:47
Hab grad keine Zeit und nur überflogen

finde gut wenn eine Diskussion des Adels entsetht was ihre Rechte und Pflichten angeht - glaube, daß wir im groben in Amtsrechte/pflichten und Standesrechte/pflichten unterscheiden können.

Standesrechte auch für die Magier müßte eigentlich dem gewollten entsprechen deshalb ist Thilos Formulierung gebongt, fände meinen Begründungsvorwort trotzdem gut.
Klaus
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 03.02.2004, 16:41:18
Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 03.02.2004, 16:24:47
Standesrechte auch für die Magier müßte eigentlich dem gewollten entsprechen deshalb ist Thilos Formulierung gebongt, fände meinen Begründungsvorwort trotzdem gut.

Kein Problem, hier also die Formulierung mit dem Vorwort von Klaus:

Zitat
Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier von allen anderen Gilden des Reiches eklatant unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im Reiche.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Edlen zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Freiherren zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Omnimagus Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Barons zustehen.


ciao.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Fähnrich Pech (K.I.A.) in 03.02.2004, 17:05:06
Zur Zeit wird es so bespielt das ich offiziell kein Stimmrecht im Kronrat habe, da ich die Baronie nur verwalte. Ich darf meine Stimme abgeben wenn die Königin es so will.
Soweit ich weiß ist ein Adliger ohne Lehen automatisch nur ein Edler von. Wurde zumindest mal so gesagt. Ein Freiherr hat somit automatisch ein Lehen und damit auch die Rechte und Pflichten.
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 03.02.2004, 17:16:05
Ich finde die Idee von Klaus mit der Unterscheidung in Amtsrechte/pflichten und Standesrechte/pflichten sehr gut. Das sollten wir vielleicht mal generell für den Galladoornischen Hintergrund so handhaben. Wenn man nur genügend lange drüber nachdenkt, gibt es bestimmt den einen oder anderen Fall, wo jemand vielleicht ob seines Amtes gewisse Rechte oder auch Pflichten hat, die aber primär erst mal nichts mit seinem Stand zu tun haben.

caio.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Gmorks Bedauern in 03.02.2004, 17:25:20
Zitat von: Thilo in 03.02.2004, 17:16:05
Ich finde die Idee von Klaus mit der Unterscheidung in Amtsrechte/pflichten und Standesrechte/pflichten sehr gut. Das sollten wir vielleicht mal generell für den Galladoornischen Hintergrund so handhaben. Wenn man nur genügend lange drüber nachdenkt, gibt es bestimmt den einen oder anderen Fall, wo jemand vielleicht ob seines Amtes gewisse Rechte oder auch Pflichten hat, die aber primär erst mal nichts mit seinem Stand zu tun haben.

caio.. Thilo

Stattgegeben! ;)

Björn
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Arne in 03.02.2004, 20:31:38
Hallo!

Genialer Thread!

@ Björn: danke für die Blumen, aber weder der PiP noch ZvR haben Stimmrechte im Kronrat *schauder*. Und das will ich auch garnicht! Die Charaktere sind im Kronrat allenfalls Berater.

- Thema Omnimagius: ... den es eh nie geben wird. Ihm würde der Stand eines Barons zugemessen. Ist er also auch noch Mitglied der Gilde und nicht nur Durchreisender, müsste man darüber reden, dass er vielleicht eine Stimme im Kronrat bekäme analog zu den anderen Baronen? Meiner Meinung nach eher nicht!

- Thema PiP und ZvR: die beiden Ämter Kgl. Hofmagier und Leiter der Akademie müssen eine Sonderrolle im Passus bekommen und scheren damit aus der von Euch abgesegneten Aufzählung aus. Vorschlag: PiP (nach unseren Überlegungen gleichzeitig Gildenoberhaupt) Baron und Akademieleiter Freiherr, quasi eins hochgerutscht. Das würde 1. der gewichtigen ... Rolle des PiP gerecht und 2. der Akademie auch ein Sprachrohr verschaffen.

- Frage: Magier können Lehensträger sein, oder? Aus dem Pen&Paper kenne ich die Regelung, dass dies eben nicht erwünscht im Reich ist. --> Bsp. bei uns: Kolon, der sicherlich als Magiefähiger in die Gilde aufgenommen werden wird.
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 03.02.2004, 20:56:37
Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 03.02.2004, 20:31:38
- Thema Omnimagius: ... den es eh nie geben wird. Ihm würde der Stand eines Barons zugemessen. Ist er also auch noch Mitglied der Gilde und nicht nur Durchreisender, müsste man darüber reden, dass er vielleicht eine Stimme im Kronrat bekäme analog zu den anderen Baronen? Meiner Meinung nach eher nicht!

Achtung Arne, du übersiehst da was. Die Sonderrechte gelten sowieso nur für Mitglieder der Gilde, haben also nichts mit irgendwelchen durchreisenden Magiern zu tun.

ZitatThema PiP und ZvR: die beiden Ämter Kgl. Hofmagier und Leiter der Akademie müssen eine Sonderrolle im Passus bekommen und scheren damit aus der von Euch abgesegneten Aufzählung aus. Vorschlag: PiP (nach unseren Überlegungen gleichzeitig Gildenoberhaupt) Baron und Akademieleiter Freiherr, quasi eins hochgerutscht. Das würde 1. der gewichtigen ... Rolle des PiP gerecht und 2. der Akademie auch ein Sprachrohr verschaffen.

Dem steht von meiner Seite aus nichts entgegen. Ein anderer Vorschlag wäre noch, das PiP und Akademieleiter-Amt grundsätzlich mit dem Stand eines Freiherren zuverknüpfen. Das würde dann halt bedeuten, dass der Pip im aktuellen Fall nichts dazugewinnt, sondern nur Zendijin.

ZitatFrage: Magier können Lehensträger sein, oder? Aus dem Pen&Paper kenne ich die Regelung, dass dies eben nicht erwünscht im Reich ist. --> Bsp. bei uns: Kolon, der sicherlich als Magiefähiger in die Gilde aufgenommen werden wird.

Sehen nichts, was dem entgegen steht, dass z.B. ein alter Magier, der sich für das Königreich verdient gemacht hat,  mit einem Lehen beschenkt wird.. oder auch das von dir angesprochene Beispiel von Kolon.

ciao.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Der Magikanus in 03.02.2004, 22:19:44
Zitat von: Thilo in 03.02.2004, 20:56:37
Dem steht von meiner Seite aus nichts entgegen. Ein anderer Vorschlag wäre noch, das PiP und Akademieleiter-Amt grundsätzlich mit dem Stand eines Freiherren zuverknüpfen. Das würde dann halt bedeuten, dass der Pip im aktuellen Fall nichts dazugewinnt, sondern nur Zendijin.
Find ich unlogisch, da die bisherigen PiPs und Akademieleiter wahrscheinlich immer Magius Magnificus waren.
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 03.02.2004, 22:40:42
Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 03.02.2004, 22:19:44
Find ich unlogisch, da die bisherigen PiPs und Akademieleiter wahrscheinlich immer Magius Magnificus waren.

Nope. Ich denke, da liegt teilweise noch eine Fehleinschätzung der "Mächtigkeit" der Ränge in der galladoornischen Magierschaft vor.
Als wir diese damals festgelegt haben, haben wir uns bewusst von dem DragonSys-Modus distanziert, wo jeder Magier schon nach 3 Wochenende Meistermagier ist, sondern ein System geschaffen, wo die Stufen sehr, sehr viel weiter oben liegen. Im Gegensatz sollte das dann aber auch von den anderen honoriert werden, dass z.B. schon ein "normaler" Magius bei uns durchaus vom Können und den Anforderungen noch weit über dem liegt, was bei so manch anderer Gruppe oder z.B. auch in GragonSys der "Meistermagier" ist.

Der Titel des "Magius Magnifikus" ist schon etwas, was für die meisten Menschen (ja, auch Akademieleiter & co) schon jenseits des erreichbaren liegt. Laut dem, was in den alten galladoornischen Boten geschrieben stand, ist Volarion erst der zweite Magius Magnifikus in der galladoornischen Geschichte, zumindest in dem dokumentierten Teil. Ich fände es jetzt unschön, die ganzen Titel jetzt im Nachhinein wieder herunterzustufen und aus dem Magius Magnificus den 08/15 DragonSys Meistermagier zu machen.

ciao.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thomas B. in 04.02.2004, 01:07:25
Mein zweiter Versuch

Zum Adel

1. Die Titel des niedern Adels sind nie an ein Lehen gebunden. Ein Freiherr oder Ritter muss kein Lehen verwalten.

2. Die Titel des Hochadels (Baron oder Fürst) sind Automatisch an ein bestimmtes Lehen gebunden. In Galladoorn wird der Hochadel durch seine Lehen definert.

3. Ein Verwalter hat keine Stimme im Kronrat, eine Kronvogt hat eine Stimme.

4. Ein Magier kann kein Lehen bekommen, egal was er geleistet hat, da nur eine Adliger Land verwalten darf.
Ein verdienter Magier kann geadelt werden, dann darf er auch Land verwalten.

5. Der Pip hat schon immer einen Platz im Kronrat, aber keine Stimme. Haben wir vor Jahren mal festgelegt, sollte auch in der Lex Magi-dings niedergeschrieben werden.

Meine Meinung.

1. Die Vormulierung ist OK, ich wurde aber etwas ganz simples Vorziehen

Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier von allen anderen Gilden des Reiches eklatant unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im Reiche. Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns sei nach Ablegen der Prüfung zum Magius die selben Rechte einem Mann vom Stande zuzustehen.

Ich würde mir alle abstufungen und ähnliches sparen. Die höheren Stände bringen vom Standesrecht keine Veränderungen mit sich.

2. Unterteilung in Amts/Standesrecht ist superwichtigundumbedingteinzuführen

3. Diese Sonderregelungen gelten selbstverständlich nur für Gildenmitglieder. EIn darhergelaufener aus dem Ausland wird mit dem Respekt behandelt den er sich verdient.

Ich glaube ich habe alles

Thomas ;D
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 04.02.2004, 09:16:52
Zitat von: Thomas B in 04.02.2004, 01:07:25
4. Ein Magier kann kein Lehen bekommen, egal was er geleistet hat, da nur eine Adliger Land verwalten darf.
Ein verdienter Magier kann geadelt werden, dann darf er auch Land verwalten.

Ok.

Zitat
5. Der Pip hat schon immer einen Platz im Kronrat, aber keine Stimme. Haben wir vor Jahren mal festgelegt, sollte auch in der Lex Magi-dings niedergeschrieben werden.

Ok.

Zitat
Ich würde mir alle abstufungen und ähnliches sparen. Die höheren Stände bringen vom Standesrecht keine Veränderungen mit sich.

Bin ich nicht so glücklich drüber. Ich habe mir auch eben noch mal den Text über die Adelsstruktur in Galladoorn (geschrieben von Thorsten Braun) durchgelesen. Irgendwer hat mal behauptet, der "Edle von" wäre der Titel unterhalb des Freiherren. Laut dem Text steht "Edler von" aber nur für eine allgemeine "bäuereische" Anrede für Adelige im allgmemeinen. Wie ist das denn nun? Mir fehlt da ehrlich gesagt noch eine etwas weitere differenzierung der Adelsstände.. laut dem Text gibts irgendwie nur König -> Fürsten/Barone -> Freiherren -> Volk. Ist das die einzige Unterteilung, die es in Galladoorn gibt?

Zitat3. Diese Sonderregelungen gelten selbstverständlich nur für Gildenmitglieder. EIn darhergelaufener aus dem Ausland wird mit dem Respekt behandelt den er sich verdient.

War eigentlich, zumindest von unserer Seite her, nie anders gemeint.


ciao.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 04.02.2004, 17:04:35
Da hier gerade ein Teil der Diskussion in Richtung "Generelle Adelsstruktur" bzw. Isabella von Schwingenstein abgedriftet ist, habe ich mir mal erlaubt, diesen Teil in einen neuen Thread auszugliedern, zu finden unter:

http://www.drachenreiter.de/forum/3/164

Sonst wird das hier wieder zu unübersichtlich.

ciao.. Thilo
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Der Magikanus in 04.02.2004, 23:53:03
Ich hab nur überflogen, einiges von dem was thomas schreibt stimmt nicht, werde das übermorgen ausführlich schreiben und somit auch den adelsrechtethread von Björn und Roman klären.
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Arne in 05.02.2004, 17:43:07
@ Klausi: ich denke, dass es schwierig zu sagen ist, ob das was Thomas schreibt falsch oder richtig ist ... vielleicht existieren einfach mehrere Meinungen zum Thema!?

Und vielleicht ist das Forum der falsche Ort, um diese, doch wohl tiefgreifenden Themen zu diskutieren?

Der Arne
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Fähnrich Pech (K.I.A.) in 05.02.2004, 17:56:21
Mehrere Meinungen zu dem Thema gibt es seit der Vereinsgründung. Es wurde halt nie was aufgeschrieben. Den falschen Platz finde ich das Forum nicht, da man hier zumindest schon mal sagen kann was man denkt. Für alle Argumente usw. ist sicherlich zu langwierig. Aber wozu haben wir die Stammtische?
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Stefanie Lorenz in 07.02.2004, 20:45:42
Hallo Jungs,

Natürlich giebt es viele verschiedene Meinungen zu vielen verschiedenen Themen.
Allerdings giebt es ein paar Erkenntnisse, die sich noch aus den wenigen vorhandenen Texten aus den "Alten Boten"
ziehen lassen. Darüberhinaus ist manches auch einfach mitlerweile jahrelang so bespielt.
Auf grund dieser Quellen habe ich mir mal erlaubt die Aussagen von Thomas zu kommentieren und
meiner Meinung nach teilweise auch zu korrigieren.

Zitat1. Die Titel des niedern Adels sind nie an ein Lehen gebunden. Ein Freiherr oder Ritter muss kein Lehen verwalten.
Das stimmt so grob.
Ritter können ein Lehen haben, wobei dieses nicht erblich verliehen ist.
Beim Freiherren ist in drei Kategorien zu unterscheiden:
A. Kinder von Fürsten und Baronen, sowie deren Erstgeborene: Haben diesen Titel und Standesrechte von Geburt an. Siehe vererben dies jeweils nur an das erstgeborene Kind.
B. Belehnter, erblicher Freiherr: Kann vom Vater geerbt oder vom Provinzherren vergeben werden. Titel und Standes- und Amtsrechte sind ans Lehen gebunden.
C. Belehnter, nicht erblicher Freiherr: Bekommt Lehen auf Grund von verdiensten vom Provinzherren auf Lebenszeit. Titel und Standes- und Amtsrechte sind ans Lehen gebunden.

Zitat2. Die Titel des Hochadels (Baron oder Fürst) sind Automatisch an ein bestimmtes Lehen gebunden. In Galladoorn wird der Hochadel durch seine Lehen definert.
Stimmt!

Zitat3. Ein Verwalter hat keine Stimme im Kronrat, eine Kronvogt hat eine Stimme.
Verwalter ist ungenau, da kein galladoornscher Titel.
Ämter die unter dem Oberbegriff Verwalter zusammenzufassen sind:
Markverweser, Stadtverweser, Vogt, Kronvogt.
Mark- und Stadtverweser sind für den Kronrat irrelevant.
Vogt:
Ein Vogt kann das Stimmrecht seines Lehnsherren (Fürst oder Baron) in dessen Auftrag stellvertretend wahrnehmen. Er ist dabei an die Weisungen seines Lehnsherren gebunden. (Sofern ihm dieser welche erteilt :))
Kronvogt:
Ein Kronvogt steht zur Krone im gleichen Verhältnis, wie der Vogt zu seinem Provinzherren, dh er kann das Stimmrecht für die von ihm verwaltete Provinz im AUftrag der Krone wahrnehmen und ist dabei an die Weisungen der Krone gebunden. Ausnahme ist der Kronvogt der Kronmark Eichenhain, er kann die Stimmenhoheit der Krone nicht stellvertretend wahrnehmen.

Zitat4. Ein Magier kann kein Lehen bekommen, egal was er geleistet hat, da nur eine Adliger Land verwalten darf.
Ein verdienter Magier kann geadelt werden, dann darf er auch Land verwalten.
Falsch!
Erstens: Land kann auch von Nichtadeligen verwaltet werden. Mark- und Stadtverweser sind häufig bürgerliche, die auch durch die Vergabe des Lehens nicht geadelt werden. Sie erhalten nur den Titel Stadt/Markverweser zu XY, mit welchen nur die Amtsrechte/pflichten verbunden sind. Ihnen steht nicht einmal der Titel "Edler von" zu. Landverwaltung ist also nicht zwingend mit Adeligkeit verknüpft, erblich Landverwaltung allerdings schon.
Zweitens: Ein Magier kann also durchaus als Stadt-/Markverweser ein nichterbliches Lehen verwalten. "Geadelt werden" kann
er ,so wie jeder andere natürlich auch, wobei dies direkt eine Ernennung zum Freiherren (erblich oder auch nur auf Lebenszeit,
das hängt von den geleisteten Heldentaten ab)bedeutet, und dann zwingend mit einer Lehsvergabe verbunden ist.
Das heißt, er darf dann nicht nur Land verwalten, sondern er muß.

Zitat5. Der Pip hat schon immer einen Platz im Kronrat, aber keine Stimme. Haben wir vor Jahren mal festgelegt, sollte auch in der Lex Magi-dings niedergeschrieben werden.
Stimmt.

Gruß Steffi
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Der Magikanus in 07.02.2004, 20:51:45
Hallo Ihr fleisigen, endlich komme ich dazu mich wieder einzumischen. Antworten zu einigen Fragen dieses Threads habe ich unter
http://www.drachenreiter.de/forum/3/164 beantwortet.

@Thilo (Fehleinschätzung der "Mächtigkeit")
Die liegt in der Tat vor und das wahrscheinlich nicht nur bei mir, sondern auch bei allen anderen.
Ich finde die Abhebung von DragSys sehr gut. Problematisch ist wie es in unseren Köpfen aussieht. Der Adeptus=Vollwertiger Magier wird leider, meiner Einschätzung nach, weder von den Spielern des Adeptus, noch von den Mitspielern, vor allem Nichtmagiern, oder gar auf fremden Cons als solcher angesehen. Ich mag ungern eine sinnlose Diskussion anstoßen aber ich nehme schon einen Drang war mit dem Adeptus möglichst schnell Magius zu werden, um nen ordentlichen Titel zu haben.
Mir zumindest war die Besonderheit des Magius Magnificus nicht klar und sie erhöht natürlich auch den Magius.
Ich erinnere mich (wahrscheinlich falsch) an Aussagen es hätte früher zwei Omnimagier in Galladoorn gegeben, den Königlichen Hofmagier (Volarions Vorgänger) und Kolons Hofmagier [Thilo weis was ich meine]. Nun Omnimagier werdens wohl nicht gewesen sein, aber irgendwas in die Richtung sagte Ralfi mal ?..?
Teil dieser generellen fehleinschätzung meinerseits ist zB auch, dem Alltags-Küchenmagier jetzt auf dem Konvent, in Absprache mit Arne den Rang des Magius zugestanden zu haben, sollte man vielleicht revidieren.
Wenns also dabei bleibt, daß Volarion erst der zweite Magius Magnificus innerhalb von 200 Jahren ist, dann powert dies erstens Svens Charakter nochmal gehörig im Ansehen (finde ich) und zweitens  machts die Aufstiegsmöglichkeiten für die anderen bespielten Magier ziemlich zunichte. In fünf Jahren auf einmal vier Magius Magnificus zu haben fänd ich persönlich nämlich dann nicht gut.

@Thomas
ZitatIch würde mir alle abstufungen und ähnliches sparen. Die höheren Stände bringen vom Standesrecht keine Veränderungen mit sich.
Sehe ich anders, erstmal bringt (meiner Meinung nach) höherer Stand auch höhere Standesrechte und zweitens find ich die explizite Gleichsetzung auch objektiv, und einfach einprägsam.


ZitatMagier können Lehensträger sein, oder? Aus dem Pen&Paper kenne ich die Regelung, dass dies eben nicht erwünscht im Reich ist. --> Bsp. bei uns: Kolon, der sicherlich als Magiefähiger in die Gilde aufgenommen werden wird.
eher unerwünscht fänd ich gut und richtig, vor allem dann wenn der Magier Ämter und Ränge in Gilde oder Akademie bekleidet, von einem Verbot halt ich nichts, aber da könnte es auch andere meinungen geben.
Verweise aber auf Akademielehen auf alle Ewigkeit, mit Ausschluß weiterer Lehen und auf den Traditionellen Markverweser zu Weißenfels (Alltagsmagie)


Denke wir können das Ergebnis
Zitat
Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier von allen anderen Gilden des Reiches eklatant unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im Reiche.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Edlen zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Freiherren zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Omnimagus Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Barons zustehen.
So stehen lassen.
Obwohl mir mein eigener Ausdruck eklatant noch nicht so ganz gefällt aber das ist Formulierung.
Vielleicht ist augenfällig besser.
Inhaltlich scheinen wir uns einig.
Titel: Re:Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers
Beitrag von: Thilo in 10.02.2004, 10:57:56
Zitat@Thilo vielleicht macht es Sinn diesen teil der Diskussion zu verschieben und einen neuen thread aufzumachen

Erledigt. Der abgetrennte Thread ist unter "Stufen eines Magiers" zu finden.

ciao.. Thilo