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Galladoorn und Kharkov In-Time => Galladoorn In-Time => Thema gestartet von: Der Magikanus in 12.04.2015, 23:31:39

Titel: Bekanntmachung der Krone bezüglich des Furor Draconis
Beitrag von: Der Magikanus in 12.04.2015, 23:31:39
Die Krone Galldoorns verkündete beim gestrigen Kronrat das folgende:

Diejenigen die sich dem sogenannten Orden Furor Draconis oder Ordo Draconis zugehörig fühlen, sind aufgefordert binnen 3 Monaten in Königsstolz vorstellig zu werden und dem Kronvogt Konstantin Wilhelm von Nordend Rede und Antwort zu stehen.
Titel: Re: Bekanntmachung der Krone bezüglich des Furor Draconis
Beitrag von: Der Magikanus in 27.11.2019, 22:45:58
Erneute Bekanntmachung der Krone bezüglich des Furor Draconis

Die Krone Galladoorns tut kund um zu wissen

Der Furor Draconis wird nicht länger geduldet im Reiche Galladoorn!



Ein jeder der im Orden des Furor Draconis einen Rang bekleidet, sei aufgefordert sich seines Wamses zu entkleiden und sich selbst in die Hände der Obrigkeit zu begeben, um in Demut eines weisen Richtspruchs der Krone zu harren.

Wer dies nicht bis zum Ende des elften Monats tue, der gelte ab dem zwölften Monat des Jahres 19 Viviane als Vogelfrei.


Ein jeder der dem Orden des Furor Draconis folgt, sei es als betender Anhänger oder als bezahlter Knecht, sei aufgefordert dem Orden den Rücken zu kehren und sich von einem geweihten Legaten, Kuratoren oder Defensor der Gemeinschaft des Drachen reinigen zu lassen.
Als dann soll er den verführerischen und falschen Lehren des Furor Draconis abschwören und der Obrigkeit den Zehnt eines Monats als Strafe zahlen.
Wer der Strafe säumig bleibe, aber die übrigen Schritte vollführe, der solle seine gerechte Strafe mit dem Stock erhalten.

Wer dies nicht bis zum Ende des zwölften Monats tue, der sei ab dem ersten Monat des Jahres 20 Viviane in Kerkerhaft zu nehmen.


Ein jeder der dem Orden des Furor Draconis auf seinem Zug gen Mittenwald folgt, sei aufgefordert unverzüglich - spätestens nach Aufforderung durch die Obrigkeit - davon abzulassen und an den eigenen Herd zurückzukehren.

Wer dies nicht unverzüglich tue, der sei in Kerkerhaft zu nehmen. Wer Widerstand leiste der gelte als ebenso Vogelfrei, so als sei er ein Mitglied des Ordens selbst.



Die Edikt gelte ab dem heutigen Tag im ganzen Königreiche Galladoorn
Titel: Re: Bekanntmachung der Krone bezüglich des Furor Draconis
Beitrag von: Ulath in 01.12.2019, 17:56:47
Hurra! Endlich wird mal ordentlich ausgekehrt!