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Codex der Magierschaft

Begonnen von tberg, 22.01.2004, 10:46:34

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Der Magikanus

Und noch ein Vorschlag zum Codex allgemein

Gliederung
Lex Magicae - von der Krone
Gildenordnung - von der Gilde
Akademieordnung - von der Akademie
Gesamtname aller drei Werke: Codex

Alter Codex war eine Stückelung aller Werke unter Verwendung teilweise erstezter §, die nicht mehr gültig sind, was man aber bislang nicht wußte.

könnte also einen aktuellen Codex auftauchen lassen ZB. aus dem Jahr 34 Erion, der dann den alten unbekannter Herkunft ersetzt.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

Hmmm, hab mal mein Lateinwörterbuch rausgekramt und noch Vorschläge:

COLLEGIUM MAGICAE GALLADORNIENSIS

CORPUS MAGICAE GALLADORNIENSIS

(Was beides Magiergilde Galladoorns bedeuten würde)

COMMUNIO MAGICAE GALLADORNIENSIS

CONIUNCTIO MAGICAE GALLADORNIENSIS

(Was Magiergemeinschaft Galladoorns bedeuten würde)

Wenn aber das Latein generell unerwünscht ist, dann lassen wir's. Aber dann würde ich es auch im Namen der Akademie lassen.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Tobi B

Hi. Hab grad mal V 1.5 des Lex überschreibselt. Ich mach alles Fett, wo ich was geändert hab gegen V 1.4

Lex Magicae Version 1.5

Vorwort
Königsstolz den 16. Tag des dritten Monats des Jahres 1 Adalbert des Weisen gegeben
mit Gründung des CIRCULUM MAGICAE SOCIETATIS GALLADORNIENSIS und der ACADEMIA MAGICAE REGIS GALLADOORNIENSIS am heutigen Tage isset der Grundstein geleget das Arkane im Reiche von Grund auf zu ordnen.

§ 1 Die Lex Magicae ist ein von der Krone Galladoorns direkt erlassenes Gesetz, welches zu dem Behufe erlassen wurde, um Klarheit über die zu schaffen, welche die Magie wirken, und wie mit denen zu verfahren ist. Dies Gesetze gelte ohn Ausnahme im ganzen Reich.

§ 2 Das Königreich Galladoorn wird in magischen Belangen durch den CIRCULUM MAGICAE SOCIETATIS GALLADORNIENSIS, die galladoornische
Magiergilde vertreten. Die Gründung weiterer Gilden im Reiche Galladoorn sei ausdrücklich unerwünscht.
All magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der galladoornischen Magiergilde. Davon unberührt bleibet das Recht der Krone oder des Kronrates sowohl im Einzelfalle als auch im generellen Einspruch einzulegen.
Im Regelfalle vertritt der Primus Inter Pares die Interessen der Krone in der Gilde, sowie die Interessen der Kronratesmitglieder durch die Magii Ordinarii vertreten werden.

§ 3 Niemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen.

§ 4 Magie darf in Galladoorn nur gewirkt werden, wenn der Zaubernde mindestens einen der folgenden Bedingungen erfüllt:
I.   Der Zaubernde ist Mitglied in der Galladoornischen Magiergilde
II.   Der Zaubernde ist Mitglied in einer von der Galladoornischen Magiergilde anerkannten Gilde, Akademie, Halle oder Schule, sofern diese Anerkennung vor dem Kronrat ohne Wiederspruch verkündet ward.
III.   Der Zaubernde hat einen Führsprecher und Bürgen in den Reihen des Adels oder der Magierschaft, welcher mindestens den Titel eines Freiherren, respektive Magius innehat. Weiterhin sei ein Fakultätsleiter als Bürge genehm, auch wenn er nur den Rang des Adeptus bekleidet. Der Bürge haftet in vollem Umfang für die Taten des Zaubernden.

§ 5 Einfachste Spruchmagie sei für alle Zauberkundigen auf die keiner der Punkte §4.1 bis §4.3 zutrifft und welche sich auf der Durchreise durch Galladoorn befinden, gestattet, sofern er sie zu beherrschen vermag.
Zusatz:
Dieser § 5 der Lex Magicae sei ein Paragraphus des guten Willens gegen einen jeden, der fremd aber guten Herzens sei. Dies Recht kann jeder Zeit von der Obrigkeit beim begründeten Verdacht des Mißbrauches entzogen werden.
Da die Grenze der einfachsten Spruchmagie nicht immer der Obrigkeit oder den fremden Zauberkundigen offenkundig ist, sei ein jedes Mitglied Galladoornischen Magiergilde, welches zumindest den Rang eines Adeptus innehat befähigt in solcherlei Fragen Entscheidung zu fällen.

§ 6 Bei Personen, denen nach §4 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen bestehendes Recht zu richten, der Magiergilde Galladoorns, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen bestehendes Recht zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Magiergilde Galladoorns zu übergeben vermag.


§ 7 Es sei fortan bei Todesstrafe verboten, sich mit der Magie der Nekromantie in [b
]Theorie und [/b]Praxis zu beschäftigen.

§ 8 Es sei weiterhin bei Todesstrafe verboten, sich mit der Magie der Dämonologie zu beschäftigen, es sei denn, man erfüllt ausnahmslos folgende Vorraussetzungen:
Es geschieht
I.   In der Akademie
II.   Zu Lehrzwecken
III.   Der Dämonologe ist Mitglied der Fakultät für Extrasphärik oder habe in dieser eine gestrenge Prüfung bestanden.
IV.   Der Dämonologe ist mindestens vom Rang eines Magius
V.   Der Dämon, um den es sich handelt, ist ein niederer Dämon
Zusatz:
Abweichungen von diesem gestrengen Procedere sei nur durch einstimmigen Beschluß des Gildenrates und rechtzeitiger Verkündung vor dem Kronrathe möglich.

§ 9 Es sei darüber hinaus bei schwerster Strafe untersagt, Zauber zu wirken, die dem Zwecke der Willensbrechung und fortwährenden Geistbeherrschung dienen.
Die Galladoornische Magiergilde sei verpflichtet, in ihrer Gildenordnung eine Klassifizierung der Beherrschungszauberei vorzunehmen und die notwendigen Strafen festzuschreiben, sowie falls nötig Ausnahmeregelungen zu formulieren.

§ 10 Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier
von allen anderen Gilden des Reiches eklatant unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im
Reiche.
So sei einem jeden Magius derselbe Respekt und dieselbe Ehrerbietung dargebracht als wäre er vom Stand eines Edlen, also ist zu verfahren mit dem Magius Magnificus, dem solch Respekt und Ehrerbietung dargebracht werden sollen wie einem Freiherren. Ein Omnimagius sollte gar von seinem gesellschaftlichen Stand her einem Barone gleich stehen, welchselbem dann ebenfalls gebührend Respekt und Ehrerbietung dargebracht werden sollen.

Das letzte hab ich einfach mal so dahingeschreibselt, klingt noch ein wenig geschwollen und ist ein bisschen Schwammig. Hier kann man auslegen.

Wegen den Zusammenfassungen von §3-4 und §7-8 ist die Lex jetzt natürlich um 2 Paragraphen kürzer. Ich hab also nix gefressen.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Thilo

#63
So, ich versuche mich jetzt mal, durch die zahlreichen Kommentare zu arbeiten und alles in eine Message zu bekommen.

Fangen wir mal mit Arne an:

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 01.02.2004, 23:25:09
Mit der Societatis bin ich auch nicht zufrieden - die lateinischen Benennungen werden aber nie die dt. ersetzen, fände ich für ein Gesetzeswerk also nicht schlimm.

Für die Akademie haben wir ja schon einen schönen deutschen Namen. Wir müssten uns da nur noch was entsprechendes für die Gilde ausdenken. Mein Vorschlag wäre dann, diese deutschen Namen im Gesetz zu verwenden, ich sehe da keinen Grund, für das Gesetz plötzlich die Namen zu lateinisieren.

Zitat
Die Anerkennung anderer Gilden sollte über den Gildenrat laufen - die Krone hat sowieso IMMER Einspruchrecht.

Zustimmung. Das war doch eigentlich auch das, was ich geschrieben hatte, oder?

ZitatIch bin gegen eine ausformulierte Liste mit der Definition "Spruchmagie" - das führt zu ellenlangen Aufzählungen. Das Ganze liegt jew. im Ermessen des Gildenvertreters.

Zustimmung

ZitatRichtig - Dorfheilerchen sollten nicht in der Gilde - wohl aber erfasst sein. Dorfmagier sollten aber in der Gilde sein!

Zustimmung. Dazu unten noch was, wenn ich auf das Posting von Klaus eingehe.

ZitatThilo. Ich denke, dass das Bestreben, das Lex Magicae schnell fertig zu haben, nichts damit zu tun hat, anderen über den Mund zu fahren, sondern damit, dass der Konsens doch recht klar ist - lasst uns ein Treffen ausmachen und dann mit Deinen Kommentaren und unser aller Ideen das L.M. festzurren.

War wie gesagt nur etwas unzufrieden damit, dass es am Fr. einen ersten Vorschlag von Tobias gab, der dann Sonntag plötzlich schon im Forum als fast endgültig angekündig wurde, obwohl z.B. Petra das WE über auf einem Con war und nichts dazu sagen konnte, und ich auch das WE über nicht da war. Aber das ist jetzt ja geklärt, also Schwamm da drüber!

Zitat
Ich möchte das Ganze nicht hinausziehen! Jeder bekommt die Möglichkeit, sich an "unser" Arbeit zu beteiligen, aber irgendwann sollte diese Arbeit auch einen Schlußstrich bekommen, damit wir uns an den Codex und dann an die Akademiestatuten (werde ich schon in Angriff nehmen) machen können!

Bin ich vollkommen der Meinung, aber es muss doch nicht alles in 2 Tagen fertig sein. Wenn wir 2 Wochen dafür brauchen, ist es auch ok. Schliesslich soll das dann ein mehr oder weniger endgültiges dokument sein, mit dem wir dann in Zukunft auch alle leben müssen, und da hätte ich ungerne was halbdurchdachtes, nur um ein paar Tage früher fertig zu sein.

Weiter gehts mit Tobi

ZitatIch finde die zusätlichen Erwähnungen des Kronrates, respektive dessen Rechte sehr wichtig, um eine enge Bindung der Gilde an die Krone zu garantieren. Die Magier sind meiner Meinung nach kein eigenbrödlerischer Haufen, der erst mal macht, was er will, sondern in einer Monarchie hat nun mal die Krone das letzte Wort.

Da liegt dann vielleicht einfach eine andere (falsche?) Ansicht meinerseits vor. In meinen Augen ist Krone nicht gleich Kronrat. Es ist vollkommen logisch, dass die Krone das letzte Wort hat, und was die Krone will ist ohne wenn und aber zu tun. Das heisst in meinen Augen aber nicht, dass die Magierschaft wegen jeder Angelegenheit zum Kronrat rennen und sich da vor die versammelte Mannschaft aus Fürsten und Barone stellen muss. Wenn die mit der Magiergilde unzufrieden sind, haben sie immer noch die Möglichkeit, das am Kronrat oder sonstwo der Krone vorzubringen, und wenn sie die Krone von ihrer Meinung überzeugen. Oder mit anderen Worten: Es ist halt (wie Tobi selbst schon
 geschrieben hat) eine Monarchie, wo die Krone das Sagen hat und keine Demokratie oder sonstwas, wo wir einem Parlament (= Kronrat) Rechenschaft schuldig sind.
Oder um es noch krasser zu formulieren: Ich bin der Meinung, dass der Kronrat selbst als Intitution da in Sachen Magiergilde kein direktes Mitspracherecht hat, aber natürlich jederzeit seine Meinung an die Krone herantragen kann.

ZitatWas mir grad noch einfällt: Den Titel "Ominmagus" finde ich übrigens bescheuert - klingt wie Omnibus... Fände "Erzmagier" oder "Archomagus" wesentlich klangvoller.

Naja.. ein Omnimagus ist evtl. nicht so ganz das selbe, wie ein Erzmagier. Ein Omnimagus ist ein Magius Magnificus, der es geschafft hat, in allen restlichen 7 Fakultäten zuätzlich noch min. den Rang eines Magius, also eines Meistermagiers zu erreichen. Also im Endeffekt fast schon ein theoretischer Titel, für einen "Normalsterblichen" nicht erreichbar. Laut dem Magier-Text in den alten galladoornischen Boten hat es bisher in der Geschichte Galladoorns noch nie ein Omnimagius gegeben.

ZitatWas mir noch auffällt: In Thilos Vorschlag zu §7-8 müsste die Formulierung "...gegen diese Lex Magicae" gegen die Formulierung "...gegen bestehendes Recht" ersetzt werden, da ansonsten ein Magier nur in den aller seltensten Fällen (nur wenn er konkret gegen die Lex Magicae verstößt, sich also z.B. mit Nekromantie beschäftigt)  von der Gilde verurteilt werden würde.

Das hatte ich eigentlich auch genau so gemeint. Ich habe es so gedacht, dass die Gilde nur bei Verstössen gegen die Lex Magiecae das Vorrecht auf Verurteilung von Gildenmitgliedern hat. Oder anders gesagt.. wenn ich in Leutern einen Bürger mit einem Holzknüppel umhaue, dann kann die Gilde nix machen, auch wenn ich ein Mitglied der Gilde bin. Wenn ich aber den Bürger mit einem Feuerball umlege, dann handle ich gegen die Lex Magicae und kann von der Gilde verhandelt werden. Oder anders ausgedrückt: Die Gilde ist nur für Verbrechen zuständig, wenn sie auch wirklich mit Magie begangen wurden. Und diese Verbrechen kann man eigentlich fast immer als Verbrechen gegen die Lex Magicae auslegen, weil z.B. gegen den Passus verstossen wurde, dann man mit Hilfe der Magie niemandem Schaden zufügen darf.

Und nun zu Klaus:

ZitatDa die Lex Magicae von der Krone verabschiedet wird sollte sich dies wiederspiegeln und somit auch der Einfluß von Kronrat und Ritterschaft auf die Krone.

Ich denke nicht, dass es Sinn der Lex Magicae ist, den Einfluss der Ritterschaft & Kronrat auf die Krone festzulegen. Oder habe ich dich da jetzt falsch verstanden?

Zitat
Deshalb auch die Beherrschung, der Adel hat vor Beh. doppelt soviel Angst, wie vor Dämonologie und Nekromantie zusammen.

Reicht dir der Passus
ZitatNiemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen oder in seinem freien Willen zu beeinflussen[]/b, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen

da nicht aus? Dort ist klipp und klar gesagt, dass es verboten ist, mit Hilfe der Magie andere in ihrem Willen zu beeinflussen, also jegliche Form der Beherrschungsmagie, außer zu den genannten Ausnahmen. Die Lex Magicae regelt in dieser Form noch nicht die Strafen, die auf eine Zuwiederhandlung stehen, da kann man es In-Time ja durchaus so handhaben, dass die Bestrafung für Beherrschung ungleich höher als für andere "Verletzungen" ist. Das ist durch diesen Passus ja nicht ausgeschlossen, sondern der sagt nur generell, dass es verboten ist.

ZitatLex magicae müßte in meinen Augen definitiv genauso alt sein wie die Gilde, einfach wegen der Angst des Adels

Ok.

ZitatFinde die Erwähnung von PiP und Hofmagiern deshalb
 wichtig, weil diese Grundlagen für die Gildenordnung bindend sind und von dieser nicht geändert werden können. Außerdem gibt es den Kronratsmitglieder das Gefühl Einfluß zu haben. Es steht darüberhinaus nicht drin, daß der Pip die Gilde vertritt, sondern nur, daß er die Interessen der Krone vertritt, was definitiv der Fall ist.

Ok, das mit dem PiP kam daher, dass ich den Kommentar schon nach der 1. bzw. 2. Version von Tonbi geschrieben hatte, und da stand sinngemäß noch drinnen, dass der PiP die Gilde vertritt, was ja heissen würde, dass der PiP "Alleinentscheider" in der Gilde wäre.

Wenn ihr PiP und Hofmagier in der Lex Magicae gerne drinnen haben wollt, dann kann ich damit leben.

Nochmal ganz speziell dazu:

ZitatAußerdem gibt es den Kronratsmitglieder das Gefühl Einfluß zu haben

Da habe ich oben schon genug zu geschrieben. Mit welcher Begründung sollte der Kronrat direkten unmittelbaren Einfluss auf die Gilde haben?

ZitatDer Adel hat schlicht keinen Bock sich mit mehreren Gilden und deren ordnungen herumzuschlagen, andere Gilden will man einfach nicht, auch wenn die aus §X bis Y logischerweise nix zu melden hätten, schreibt mans einfach nochmal klipp und klar rein.

Kann ich durchaus verstehen, dass der Adel da keine Lust drauf hat. Das will ich ja auch nicht abstreiten. Ich war nur der Meinung, dass der Abschnitt unnötig ist, weil, wenn die Krone "nein" sagt, gibts auch keine neue Gilde.. die gründen sich ja nicht einfach so, ohne dass die Krone was dagegen machen kann. Dieser Abschnitt regelt in meinen Augen also etwas, was unnötig ist.

ZitatHu schwierig, Durchreise deshalb um keinen Schlupfwinkel für Quellsprungs und anderes Ungeziefer zu haben.

Sehe ich nicht ganz so. Um mal ganz konkret auf Alonso zu kommen.. der hat in Jergan einen Bürgen, fällt da also sowieso raus. Anderes "Ungeziefer" mag sich zwar in dauerhaft in Galladoorn aufhalten, aber im Endeffekt müssen die ihre Magie dann auf Feuerfinger & Licht beschränken, sonst kriegen wir sie drann, wenn wir ihnen Böses wollen. Entweder durch den Passus höhere Magie (sie dürften keinerlei Rituale oder kompliziertere Zauber wirken) oder wegen des Wirkens von Magie, die sie nicht beherrschen.
Von daher ist der Durchreise-Passus meiner Meinung nach unnötig und beschneidet Out-Time nur zu sehr das Spiel für andere Charaktere, die vielleicht ein bischen Magie können, aber keine Lust auf Magierschaft & co haben.

ZitatTheorie muß rein, find ich gut. Arnes Argument überzeugt mich nicht, weil im Groben drüber reden kann man dann trotzdem noch, wer sich mit theoretischer Necromantie beschäftigt ist idR praktisch dazu in der Lage und das wollen wir nicht.

Zustimmung

ZitatAusnahme als evtl. Möglichkeit fürs Spiel, da nur Hölle selten alle Vorraussetzungen erfüllt sind. Vielleicht braucht mans irgendwann mal, aber ich häng nicht dran, kann also wieder raus wenn ihr wollt.

Ich denke, falls es im Spiel wirklich mal zu einer Situation kommen sollte, wo eine Ausnahme notwendig ist, dann gibt es entweder die Möglichkeit, dass die Königin diese ausspricht (auch ohne, dass das explizit im Gesetz stehen muss) oder andererseits - wo kein Kläger, da keine Klage. Das wäre dann eine In-Time Angelegenheit, ich denke nicht, dass wir da für alle Eventualitäten irgendwelche Ausnahmeregelungen brauchen. Wenn wir damit anfangen, fallen mir so spontan sicherlich noch ein Dutzend weitere ein ;-)

ZitatRechte und Pflichten halte ich für problematisch,
Freiherr und Baron haben Rechte die der Magier nicht kriegen soll Rechtsprechen oder Kronratsmitgliedschaft als Beispiel, auch ihre Pflichten sind ganz andere, landverwaltung, Wehrpflichten etc.
Verstehe worauf Du hinauswillst, doch das gilt es zu Formulieren, denn das will ich auch, angesehen wie hat mich selbst auch noch nicht zu 100% befiedigt. Hier fehlen noch bessere, konkretere
Ideen.

Mal davon abgesehen, dass ich mir durchaus vorstellen könnte, einem Omnimagus einen Platz im Kronrat zu geben, verstehe ich den einwand. "Ansehen" ist aber, wie begründet, auch nicht die richtige Formulierung. Das Ansehen ist meiner Meinung nach das, was die Leute von einem halten. Man kann als armer Bauer ohne Rechte ein hohes Ansehen geniessen, aber kann deshalb aber trotzdem vom Stadtverweser am Baum aufgehängt werden. Versteht ihr, was ich meine? Ansehen ist nicht gleich Rechte. Vielleicht sollte hier statt Ansehen mit dem Begriff "Stand" gearbeitet und dann noch mal explizit auf die Rechtssprechung hingewiesen werden.

ZitatGliederung
Lex Magicae - von der Krone
Gildenordnung - von der Gilde
Akademieordnung - von der Akademie
Gesamtname aller drei Werke: Codex

Entspricht so in etwa auch meinem Vorschlag, nur dass ich den Namen Codex für die Gildenordnung beibehalten würde. Alleine schon, um im bisherigen Spiel nicht so ein Bruch zu machen. Außerdem passt das ganz gut, da dieser Codex (= Gildenordnung) dann eher ein Verhaltenscodex für die Magierschaft ist, also auch moralische Dinge enthält usw.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Thilo

Zitat von: Tobias Berg in 02.02.2004, 17:49:55
Hi. Hab grad mal V 1.5 des Lex überschreibselt. Ich mach alles Fett, wo ich was geändert hab gegen V 1.4

Ich bin dagegen, hier noch weitere Versionen des Lex Magicae zu posten, wenn wir uns noch nicht mal inhaltlich geeinigt haben.

Bitte lass uns doch erst mal die Punkte diskutieren, die noch offen sind.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Tobi B

Hi.

Hab den nur gepostet, um sich darüber inhaltlich zu einigen, kann ihn aber auch löschen, wenn das gewünscht wird.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Thilo

#66
Zitat von: Tobias Berg in 02.02.2004, 18:56:52
Hi.

Hab den nur gepostet, um sich darüber inhaltlich zu einigen, kann ihn aber auch löschen, wenn das gewünscht wird.

Ne, lass den ruhig. Ich würde nur gerne jetzt erst mal einen Konsens über den Inhalt finden, bevor wir immer abwechselnd neue Versionen des Codex posten.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Hallo,

ich hätte unter Umständen eine Lösung was die Sache mit den "Ansehen" angeht. Thilo hat recht auch ein Bauer kann angesehen sein.
Sagt doch einfach das ihm der selbe Respekt oder Ehren zuteil sein sollen. Damit habt ihr die Rechten und Pflichten weg und einem Adligen egal ob angesehen oder nicht ist zumindest ein gewisser Respekt vom Volk etngegen zu bringen. Normalerweiser auch von anderen Adeligen, was man ja bei Atrion sieht. Der ist bestimmt nicht sehr angesehen in gewissen Adelskreisen, wird aber halt als einer von ihnen behandelt.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Thilo

Zitat von: Roman Schäfer in 02.02.2004, 20:47:11
Hallo,

ich hätte unter Umständen eine Lösung was die Sache mit den "Ansehen" angeht. Thilo hat recht auch ein Bauer kann angesehen sein.
Sagt doch einfach das ihm der selbe Respekt oder Ehren zuteil sein sollen. Damit habt ihr die Rechten und Pflichten weg und einem Adligen egal ob angesehen oder nicht ist zumindest ein gewisser Respekt vom Volk etngegen zu bringen. Normalerweiser auch von anderen Adeligen, was man ja bei Atrion sieht. Der ist bestimmt nicht sehr angesehen in gewissen Adelskreisen, wird aber halt als einer von ihnen behandelt.

Würde diese Formulierung einem Magier dann auch das selbe Recht wie einem entsprechenden Adeligen z.B. vor Gericht einräumen?

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Fähnrich Pech (K.I.A.)

#69
Gute Frage. Adlige Magier haben ja sowieso ihre Rechte vor Gericht. Ansonsten glaube ich eher nicht. Zumindest nicht vor einem normalen Gericht.
Ist denn vorgesehen das Magier solche Rechte bekommen sollen?
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Thilo

Zitat von: Roman Schäfer in 02.02.2004, 21:51:08
Gute Frage. Adlige Magier haben ja sowieso ihre Rechte vor Gericht. Ansonsten glaube ich eher nicht. Zumindest nicht vor einem normalen Gericht.
Ist denn vorgesehen das Magier solche Rechte bekommen sollen?

Eigentlich schon, bzw. sie haben diese Rechte schon. Schon im allerersten Galladoornischen Boten stand zu lesen:

ZitatAb einem gewissen Rang, bekommt ein galladoornischer Magier auch einen gewissen gesellschaftlichen Stand, vergleichbar mit dem eines Adeligen. Dies wirkt sich z.B. auf die Gerichtsbarkeit usw. aus. Allerdings ist dieser Stand weder vererblich, noch bedeutet er das Anrecht auf ein Lehen[..]

ciao.. Thilo

Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Gmorks Bedauern

Also, ich fand den Ausdruck Societatis, bzw. das kompette Pendant eigentlich sehr klangvoll. Aber ihr macht das schon richtig, wenngleich es mich ein wenig wundert, wie ihr die Übersicht behalten könnt.

Was ich so lese gefällt  mir sehr gut. Ich bin sehr gespannt, ob und wie sich der Codex im Spielgeschehen auswirken wird.

Wenn es ein Treffen geben sollte, bei dem ihr Anwesende Adlige benötigt, bzw. deren Spieler: Ich bin gerne bereit ein bißchen mitzuspinnen (was nicht negativ gemeint sein soll!).

Bin von eurem Engagement immernoch schlichtweg begeistert!

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Der Tobi B

Also wenn ich die letzen 4 Tage richtig im Kopf hab, dann sind die einzigen 2 gravierenden Punkte, über die wir uns wirklich noch einigen Müssen:

1. Paragraphus über Beherrschung Ja/Nein?

2. Einfluss des Kronrats

Der Rest sind glaube ich Spitzfindigkeiten/Details.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

Tobi, fühl Dich herzlich gedrückt!

Danke für die Zusammenfassung unserer Probleme - entgegen Björns dreister  ;) Behauptung, habe ich nämlich keine Übersicht mehr   ???.

Meine Meinung zu:

1. eher nein mit Thilos Addenda bzw. eher JA, falls begründete Argumente dazu aus Adelsrichtung (Björn?) kommen.

2. Einfluss des Kronrates ist immer gegeben. Sollte drinnen bleiben - würde gerne Steffi/ Ralf dazu hören.

3. sonstiges - kriegen wir hin *JUBEL*!

Das war's vom Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thilo

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 02.02.2004, 23:10:21
Danke für die Zusammenfassung unserer Probleme - entgegen Björns dreister  ;) Behauptung, habe ich nämlich keine Übersicht mehr   ???

Spalter!  ;)

Zitat1. eher nein mit Thilos Addenda bzw. eher JA, falls begründete Argumente dazu aus Adelsrichtung (Björn?) kommen.

Bin auch für Nein, bzw. für die vorgeschlagene Ergänzung im Passus, der regelt, dass niemandem mit der Magie  Schaden zugefügt werden darf.

Zitat
2. Einfluss des Kronrates ist immer gegeben. Sollte drinnen bleiben - würde gerne Steffi/ Ralf dazu hören.

Natürlich ist es klar, dass der Kronrat - über die Königin - In-Time einen Einfluss auf alles hat, was im Lande geschieht, somit auch auf die Magierschaft. Aber mir widerstrebt es einfach, im Lex Magicae explizit die Magiergilde der Kontrolle des Kronrates bzw. der Rechenschaft an den Kronrat zu unterstellen. Ich sehe da einfach keinen Bezug darin, eine Gilde, die den Willen der Königin repräsentieren soll, noch mal explizit der Kontrolle einer zweiten Instanz neben der Königin zu unterstellen.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln