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Codex der Magierschaft

Begonnen von tberg, 22.01.2004, 10:46:34

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Fähnrich Pech (K.I.A.)

Dann schreibt auch einfach mit dazu das sie hier und dort auch die Rechte eines solchen haben (Freiherren usw.)
Was den Kronrat angeht, würde ich sagen hat er Einfluß
a) wenn die Krone auf ihn hört.
b) es würden sich genügend Stimmen gegen eine fällige         Entscheidung der Krone stellen. Soviele halt das es der Krone unangenehm werden könnte. Dazu bräuchte dann aber auch der Kronrat entsprechend rückhalt beim Volk etc., etc.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Thilo

Zitat von: Roman Schäfer in 02.02.2004, 23:20:09
Dann schreibt auch einfach mit dazu das sie hier und dort auch die Rechte eines solchen haben (Freiherren usw.)

Wäre mir schon lieb, wenn das genauer definiert wäre. Mal anders herum gefragt, welche Rechte & Pflichten gibt es denn, die ein "Edler von", "Freiherr" und "Baron" hat, die ein "Magius", "Magius Magnificus" und "Omnimagius" aber nicht haben darf. Der Ritter ist ja z.B. auch dem Freiherren gleichgestellt.

Zitat
Was den Kronrat angeht, würde ich sagen hat er Einfluß
a) wenn die Krone auf ihn hört.
b) es würden sich genügend Stimmen gegen eine fällige         Entscheidung der Krone stellen. Soviele halt das es der Krone unangenehm werden könnte. Dazu bräuchte dann aber auch der Kronrat entsprechend rückhalt beim Volk etc., etc.

Das ist eigentlich das, was ich auch die ganze Zeit vertrete.. der Kronrat hat u.U. einen Einfluss auf die Königin (wenn diese es zulässt) aber ich sehe keinen Grund, einen Einfluss auf die Magiergilde gesetzlich festzuschreiben. Das würde dann ja bedeuten, dass diese zwar den Willen der Königin repräsentiert, dieser Wille der Königin aber nicht zählt, wenn der Kronrat anderer Meinung als die Königin ist, denn das ist der einzige Auigenblick, wo es zu tragen kommt, dass die Gilde ausser der Königin noch dem Krontar verpflichtet ist.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Ich glaube da gehen unter Umständen die Vorstellungen auseinander. Ich denke mal das erbliche Titel und Ländereien, mit Steuererhebung usw. wohl dazugehören. Wenn ein Magier Adlig ist spricht meiner Meinung nach nichts dagegen das er auch Freiherr oder sowas ist. Dann bezieht er jedoch seine Rechte aus seinem Adlesstand her und nicht daher das er Magier ist.
Was die Ritter angeht, die sind Adlige die den selben Stellenwert haben wie ein Freiherr, nur das die offizielle Ansprache anders ist und der Titel nicht erblich.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Stefanie Lorenz

#78
Hallo liebe Leute
Wo ich mich am Freitag schon vehement für das Forum ausgesprochen habe, muß ich es nun wohl auch mal nutzen
und mich an dieser Stelle in die laufende diskussion einklinken.Falls ich irgendwas schreibe, was schon längst überholt  oder ausdiskutiert ist bitte ich um Nachsicht, mir malgelt derzeit noch ein wenig der Überblick über den Diskussionsverlauf und darüber was eigentlich garede Stand der Dinge ist.

Erstmal muß ich sagen ,daß mir das alles schonmal ziemlich gut gefällt, und daß ich schwer beeindruckt bin von dem  Arbeitstempo, das ihr hier vorlegt.   :o

Ein Punkt, der soweit ich gesehen habe noch nicht  berücksichtigt ist und den ich für recht wichtig halte, betrifft die
Rechtsprechung

Zu § 6
Satz 1
Zitat
Bei Personen, denen nach §4 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen bestehendes Recht zu richten, der Magiergilde Galladoorns, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Satz 2
Zitat
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen bestehendes Recht zu richten,
der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Magiergilde Galladoorns zu übergeben vermag.

Dem kann ich aus Kronsicht leider nur teilweise zustimmen, da der Gilde hier Vorrechte eingräumt werden, die so nicht bestehen können. Satz 2 ist weniger problematisch als Satz 1, aber insgesamt fehlt mir hier die deutliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten des Rechtsverstoßes nämlich dem  Verstoß gegen Gildenrecht oder dem Verstoß
gegen ALLGEMEINES Recht.
Einfacher gesagt: Ein Magier, der gegen Gildencodex, Akademiestatuten oder auch Lex Magicae verstößt dh. zum Beispiel
sich unrechtmäßig einen Rang oder Titel anmaßt, in einer Prüfung bescheißt oder auch sich verbotenen Forschungen
widmet, Dämonen beschwört, die er nicht beschören durfte (selbst wenn dabei nichts schief geht) und vieles mehr wird natürlich von der Gilde gerichtet. In solchen Fällen steht der Gilde auch ein verbrieftes Vorrecht auf Selbstregelung
ihrer Angelegenheiten zu.
Was allerdings meiner Meinung nach nicht geht, ist einem Magier, der zb. des Diebstahls, des Betruges ,der  Beleidigung, des Mordes oder anderer solcher Vergehen und Verstöße gegen ALLGEMEINES galladoornsches Recht beschuldigt wird, ebenfalls eine Verhandlung vor dem Gildengericht zu garantieren. Insolchen Fällen ist es meiner Meinung nach möglich, daß der Fall dem Gildengericht überstellt wird, ein Vorrecht der Gilde auf Aburteilung des Betreffenden kann ich hier jedoch nicht akzeptieren.

Soweit erstmal dazu, über Formulierung eines entsprechenden § habe ich mir noch keine konkreten Gedanken gemacht,aber
da wird sicher jemandem was passendes einfallen.

Viele Grüße Steffi





Der Magikanus

Puh grad ghts wirklich schnell, hatte noch ganz viel Kram von gestern im Kopf und wollt nochmal detailliert auf einiges eingehen, jetzt ist schon wieder viel da und ich hab keine Zeit
Also ganz kurz zum Thema Stand der Magier

wäre für eine Formulierung "...habe dieselben Standerechte als wie..."

Zu thilo
ZitatDas heisst in meinen Augen aber nicht, dass die Magierschaft wegen jeder Angelegenheit zum Kronrat rennen und sich da vor die versammelte Mannschaft aus Fürsten und Barone stellen muss.
Nun ja jede Angelegenheit ist wahrlich was anderes, die Punkte an denen ich den Kronrat reingenommen habe, kommen wenn überhaupt alle Jubeljahre vor.
Deshalb erstmal grundlegendes zum Kronrat:
Die Krone ist Teil des Kronrates, sie hat im Kronrat immer eine Stimme mehr als alle anderen Stimmen zusammen.
DH eine Kronratsentscheidung ist immer höherwertiger als eineKronentscheidung, vor allem dann, wenn sich die Krone der Stimme enthält.
Der Kronrat ist das höchste Gremium des Reiches, die Gilde und die Akademie sind ebenfalls Institutionen des Reiches und nicht ausschließlich der Königin.
Kein König kann gegen den Kronrat regieren, deshalb auch der Einfluß der Mitglieder des Kronrates auf die entscheidungen der Krone und ihre Gesetzgebung.
Konkret zu den Ausländischen Akademien:
Können in meinen Augen Verkündung vor dem Kronrat rausnehmen, aber dafür Unterrichtung der Kronratsmitglieder reinnehmen.

Zu Tobi §4
wurde den Adeptus ganz rauslassen und es bein Magius belassen

Zu Beherrschung ja/nein
Auf jeden Fall was rein, aber gemäßigt formuliert

Zu steffi
Ist auf jeden Fall nachdenkenswert, da nochmal zu unterscheiden, bei Thilos Formulierung Lex Magicae tauchte das Problem nicht auf, schloß aber Gildenrecht etc. aus, deshalb war Tobis Vorschlag schon besser - ich werd mal was diffrenziertes ausprobieren.

Für den Moment
Klaus
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

#80
Bei Steffis Vorschlag (daran hab ich wieder nicht gedacht - Thx) hätte ich folgende Formulierung vorgeschlagen:

Bei Personen, denen nach §4 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen den Codex der Magiergilde, welcher umfasset diese Lex Magicae, das Gildenrecht sowie die Akademiestatuten zu richten, der Magiergilde Galladoorns, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen den Codex der Magiergilde, welcher umfasset diese Lex Magicae, das Gildenrecht sowie die Akademiestatuten, oder allgemeines Recht zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Magiergilde Galladoorns zu übergeben vermag


@All: Ich würde auch gerne mal die Mitglieder des Kronrates bezüglich des Einflusses desselben dazu hören. Björn, Roman und Steffi haben hier ja schon geschrieben. (Freue mich über das Interesse - wie ist Eure Meinung dazu?)Es geht im Einzelnen um §2 (Erwähnung des gesonderten Einspruchrechts) und §4 (Extra Frage beim Kronrat wenn eine Gilde o.Ä. ankerannt werden soll) Was ist mit z.B. Ralf?
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Gmorks Bedauern

Puh...so langsam komme ich wirklich nicht mehr hinterher!  :D

Also...
Punkt 1: Man sollte die Rechte und Pflichten, bzw. deren Unterschiede zwischen den Rängen des "Edlen von", des "Freiherrn" und des "Barons" und ihrern magischen Pendants genau festlegen, weil speziell ich gar keine Ahnung habe, wie weit diese Rechte und Pflichten gehen.
Das gilt im speziellen für die Aufgaben der Magier in reichspolitischen Dingen. Die Provinzverwalter (Barone, Fürsten, Kronvögte) sind 'Mitglieder im Kronrat. Von der Seite der Magiersschaft aus sind, wie ich glaube, der Primus Inter Pares, sowie das Gildenoberhaupt Zendijin von Rosenhain derzeit mit Stimmen im Kronrat vertreten. Wie steht das jetzt mit den neuen/alten Titeln, wie dem des Omnimagus. Haben diese dann auch Stimmrecht im Kronrat?

Punkt 2: Wenn ich das richtig verstanden habe sind die Magii Ordinarii die Hofmagier in den jeweiligen Provinzen und vertreten in der Gilde die Belange der Mitglieder des Kronrates in der Gilde. Gibt es eine Machtabgrenzung zwischen der Gilde und dem Kronrat?

Punkt 3: Die Lex Magicae ist eine Gesetzessammlung, geben von der Krone für die Magierschaft, zum Zwecke, daß sich die Magier in die Ordnung des Reiches einfügen. In wie weit, darf die Krone, bzw. der Kronrat über magische Angelenheiten entscheiden?
In §2 heißt es, daß Krone und Kronrat über ein generelles Einspruchrecht verfügen. Was heißt das genau? Wann darf man dieses Recht einsetzen, in welchen Situationen?

Ich finde, daß das Einspruchrecht von eklatanter Bedeutung ist, da in einer Monarchie nicht die Magier eine eigene Runde aufmachen können, sondern sich auch den Gesetzen des Reiches und dem Willen der Krone unterordnen müssen.

Deswegen auch interessant, die rechtliche Gleichstellung der Mitglieder des Adels und derer der Magierschaft. Was ist, wenn ein Mitglied der Gilde Magier und Adelig ist? Welcher Rang wiegt schwerer?  <-------wichtige Frage!!!!

Verzeiht, daß dies ein wenig konfus klingt, aber ich muß das alles auch erstmal verstehen! Auch tut es mir leid, wenn ich schon angesprochenes nochmal aufwärme....Grund: Siehe oben!  ;D

Zu der Lex Magicae: Finde im Prinzip echt klasse, wie schon erwähnt!

Ich denke, daß es an der Zeit ist, die Diskussion auch mehr zu den Leuten zu bringen, die über keinen I-Net-Anschluss verfügen, speziell denke ich da an Ralf, Klaus und vielleicht Jürgen Arnold.

Euer verwirrter, aber immerhin verzweifelt versuchend mitzukommen,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Thilo

#82
So, da das hier langsam alles wirklich etwas drunter und drüber geht, werde ich jetzt gleich mal mehrere neue Threads eröffnen.
Ich denke, dass die strittigen Punkte jetzt klar sind, und werde für jeden dieser Punkte einen extra Thread eröffnen.

Die Punkte sind:

1) Explizite Erwähnung des Kronrates
2) Rechte & Pflichten eines Magiers
3) Beherrschungsmagie
4) Gerichtsbarkeit
5) Wer darf Magie wirken
6) Namensgebung der Magiergilde
7) Aufteilung des bisherigen Codexes

ich bitte also drum, weitere Postings zu diesen Themen dann im jeweiligen Thread weiterzuführen.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

Sehr guter Plan!
die Teilung meine ich!
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Magikanus

Zu allen Threads bin ich heute leider nicht dazu gekommen ausführlich Meinung kundzutun.
Ich werde auch vor Freitag zu nicht greifbarem kommen - bitte nichts überstürzen, wenn ich Donnerstag meine Projekt zischenpräsentation rum hab und vom 3d Modellieren die Schnauze voll, werd ich mich wieder reinhängen, denn es gibt noch so einiges wo ich mitmischen will.

bis dahin
Klaus
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Magikanus

Trotz Thilos längst überfälliger Trennung in mehrere Threads, ist es leidr immer noch unübersichtlich. Ich habe mich deshalb noch einmal um eine Zusammenfassung von Konsenz und Dissenz bemüht und versucht dies noch einmal zu einer Gesamt Lex Magicae zusammenzufassen. Ich habe mich um Objektivität bemüht, wenn ihr die nicht seht, postet das bitte hier, inhaltlich postet bitte in den Unterthreads.
Klaus


Lex Magicae

Präambel
Königsstolz den 16. Tag des dritten Monats des Jahres 1 Adalbert des Weisen gegeben
Mit Gründung der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn und der Königlichen Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn am heutigen Tage isset der Grundstein geleget das Arkane im Reiche von Grund auf zu ordnen.
Die, in den galladoornschen Gesetzeswerken verfügten, Sonderrechte der Krone, der Kronratsmitglieder und der Reichsritterschaft bleiben durch diese Lex Magicae unberührt.
Gildenname noch strittig, --> Diskussion bitte unter Lex Magicae - Namensgebung der Magiergilde
Datum flexibel, Gründungsreihenfolge ungeklärt, --> Diskussion bitte unter Lex Magicae - Aufteilung des Codex
Sonderrechte Krone, Kronrat, Reichsritterschaft ist neu --> Diskussion bitte unter Lex Magicae - Erwähnung des Kronrates


§ 1 ad primum
Dieser Erlass sei gegeben von der Krone Galladoorns um Klarheit über jene zu geben, die da wirken die Kräfte der Magie und ist als solches vom heutigen Tage an für einen Jeden im Königreiche Galladoorn bindend.
Hier gibt's noch ne zweite Formulierung, aber der Inhalt ist glaub ich unstrittig.

§ 2 ad secundum
Das Königreich Galladoorn wird in magischen Belangen durch die Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn vertreten. Die Gründung weiterer Gilden im Reiche Galladoorn sei ausdrücklich unerwünscht/untersagt.
All magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der galladoornischen Magiergilde.
Im Regelfalle vertritt der Primus Inter Pares die Interessen der Krone in der Gilde, sowie die Interessen der Kronratesmitglieder durch die Magii Ordinarii vertreten werden.
weitere Gilden ob unerwünscht oder untersagt ist weiterhin unklar --> Diskussion bitte in einem neuen Thread

§ 3 ad tertium
Es obliegt der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn , die in dieser Lex Magicae niedergelegten Bestimmungen auszuführen und deren Einhaltung zu überwachen. Zu diesem Zwecke sei es der Gilde gestattet Gesetze zu erlassen, welche die Anordnungen dieser Lex Magicae differenzieren und näher bestimmen.
Insbesondere sei die Gilde der arkanen Künste dazu angehalten eine dem Geiste dieser Lex Magicae folgendes Verzeichnis magischer Sprüche und Rituale zu führen, welche bei Strafe mit Verbot belegt sind.
Diese von der Gilde erlassenen Gesetze gelten sowohl für ihre sämtlichen Angehörigen, als auch für einen jeden der Magie wirket, innerhalb der Grenzen Galladoorns.
Steffis Vorschlag hab ich als eigenen Punkt aufgeführt . --> Diskussion bitte unter Lex Magicae - Gerichtsbarkeit

§ 4 ad quartum
Niemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen oder in seinem freien Willen zu beeinflussen, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen.
Näheres regelt der Gildencodex.
Durch Steffis Zusatz neu --> Diskussion bitte unter Lex Magicae - Gerichtsbarkeit
Der Rest scheint mir unstrittig.


§ 5 ad quintum
Magie darf in Galladoorn nur gewirkt werden, wenn der Zaubernde mindestens eine der folg
enden Bedingungen erfüllt:
I.   Der Zaubernde ist Mitglied in der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn
II.   Der Zaubernde ist Mitglied in einer von der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn anerkannten Gilde, Akademie, Halle oder Schule und diese Anerkennung wurde öffentlich im Reiche verkündet.
III.   Der Zaubernde hat einen Führsprecher und Bürgen in den Reihen des Adels oder der Magierschaft, welcher mindestens den Titel eines Freiherren, respektive Magius innehat. Der Bürge haftet in vollem Umfang für die Taten des Zaubernden.
Ich glaube hier waren wir uns auch einig, oder?

§ 6 ad sextum
Einem Jeden, der diese Bedingungen des §5 nicht zu erfüllen vermag, sei nur das Wirken einfacher Spruchmagie gestattet, sofern er diese zu beherrschen vermag.
Dies Recht kann jeder Zeit von der Obrigkeit beim begründeten Verdacht des Missbrauches entzogen werden.
Da die Grenze der einfachsten Spruchmagie nicht immer der Obrigkeit oder den fremden Zauberkundigen offenkundig ist, sei ein jedes Mitglied der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn, welches zumindest den Rang eines Adeptus innehat, befähigt in solcherlei Fragen Entscheidung zu fällen.
Auch hier herrscht Einigkeit.

§ 7 ad septimum
Gerichtsbarkeit! Hier herrscht noch höllische Verwirrung, über die Formulierungen, um die wasserdicht zu machen, inhaltlich ist man glaube ich gar nicht weit voneinander entfernt. --> weitere Diskussion bitte unter Lex Magicae - Gerichtsbarkeit

§ 8 ad octavium
Es sei bei Todesstrafe verboten, sich in Theorie und Praxis mit der Magie der Nekromantie zu beschäftigen.
Näheres regelt der Gildencodex.
Durch Steffis Zusatz neu --> Diskussion bitte unter Lex Magicae - Gerichtsbarkeit
Der Rest scheint mir unstrittig.


§ 9 ad nonum
Es sei weiterhin bei Todesstrafe verboten, ein Wesen dämonischen Ursprungs zu beschwören, es sei denn, dies geschehe im Sinne der Forschung und Lehre zur Verbannung jener Wesenheiten zum Schutze des Königreiches Galladoorn. Zu diesem Zwecke möge die Beschwörung niederer Wesen dämonischen Ursprunges gestattet sein, sofern dies unter größter Sorgfalt an der königlichen Akademie der Arkanen Künste zu Galladoorn geschieht und von einem Magier der Fakultät für Extrasphärik vom Mindestrang eines Magius durchgeführt wird.
Näheres regelt der Gildencodex.
Durch Steffis Zusatz neu --> Diskussion bitte unter Lex Magicae - Gerichtsbarkeit
Der Rest scheint mir unstrittig.


§ 10 ad decimum
Beherrschung! Hier ist immer noch zur Gänze strittig, ob dieser Punkt überhaupt gesondert rein soll oder nicht. Diskussion bitte unter Lex Magicae – Beherrschung.

§ 11 ad undecimum
Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier von allen anderen Gilden des Reiches augenfällig unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im Reiche.
Ein Mitglied der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius dieselben Standesrechte wie sie einem Edlen zustehen.
Ein Mitglied der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius Magnificus dieselben Standesrechte wie sie einem Freiherren zustehen.
Das Mitglied der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn, welches das Amt des Akademieleiters bekleidet, erhalte, unabhänigig von seinem Rang innerhalb der Prüfunbgsordnung, dieselben Standesrechte wie sie einem Freiherren zustehen.
Ein Mitglied der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Omnimagus Magnificus die selben Standesrechte wie sie einem Baron zustehen. Dies schließt das Recht der Anwesenheit beim Kronrat, ohne eigene Stimme ein.
Das Mitglied der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn, welches das
 Amt des königlichen Hofmagiers bekleidet, erhalte, unabhänigig von seinem Rang innerhalb der Prüfunbgsordnung, dieselben Standesrechte wie sie einem Baron zustehen. Dies schließt das Recht der Anwesenheit beim Kronrat, ohne eigene Stimme ein.
Habe Thomas Vorschlag und die Diskussion zur Extrawurst für PiP und ZvR eingeflochten, ansonsten bestand glaub ich Einigkeit.

Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Gmorks Bedauern

Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 08.02.2004, 12:14:25
Habe Thomas Vorschlag und die Diskussion zur Extrawurst für PiP und ZvR eingeflochten, ansonsten bestand glaub ich Einigkeit.

Finde ich in Ordnung. Klingt gut und macht Sinn, finde ich!

Zurr Rohfassung ges Gesamtwerkes: Ich bin total Baff! Das klingt super, einfach ausgezeichnet, und ich bespiele noch nicht mal einen Magier! Ich will garnicht wissen, wie sehr das die LM die Magier zum rotieren bringt! Mein Kompliment. Ich glaube, wenn die LM ferig ist, werde ich sie mir einrahmen und ins Fenster hängen, oder so!   ;D

@Klaus: Hast tolle Arbeit geleistet! Weiter so! Und außerdem..."mehr verKLAUSulierungen" ist total knorke!  ;)

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Der Magikanus

Danke für die Rosen Björn, aber von Thilo, Arne und Tobi steckt mindestens genausoviel Arbeit drin.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

@Klausi: Hmmm, da in den besonders strittigen Punkten wie Beherrschung und Präambel wohl weitestgehend ein Konsens zustandekam, könntest Du vielleicht noch mal eine überarbeitete Version des LM posten? Ich hab ehrlich gesagt den Überblick verloren...  ::)
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Magikanus

Hallo lieber Tobi
Auch ich bin leider nicht der wandelnde Überblick, sondern muß mir den erst erarbeiten. Leider bin ich gestern nur mit ach und krach überhaupt dazu gekommen alles zu lesen. Nachts haben Steffi und ich dann was dazu geschrieben und als wir es posten wollten, war vlinux leider down. :(
Ich hau jetzt grad mal unsere Meinung von gestern raus und dann hab ich erstmal anderes zu tun.
Vor dem WE werd ich wohl nicht zu umfangreichem kommen -aber die strittigen Kleinigkeiten sind in der letzten Version s.o. deutlich Gekennzeichnet - stürtzt Euch doch da einfach drauf.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.