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Lex Magicae - Rechte und Pflichten eines Magiers

Begonnen von Thilo, 03.02.2004, 16:08:05

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Arne

@ Klausi: ich denke, dass es schwierig zu sagen ist, ob das was Thomas schreibt falsch oder richtig ist ... vielleicht existieren einfach mehrere Meinungen zum Thema!?

Und vielleicht ist das Forum der falsche Ort, um diese, doch wohl tiefgreifenden Themen zu diskutieren?

Der Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Mehrere Meinungen zu dem Thema gibt es seit der Vereinsgründung. Es wurde halt nie was aufgeschrieben. Den falschen Platz finde ich das Forum nicht, da man hier zumindest schon mal sagen kann was man denkt. Für alle Argumente usw. ist sicherlich zu langwierig. Aber wozu haben wir die Stammtische?
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Stefanie Lorenz

Hallo Jungs,

Natürlich giebt es viele verschiedene Meinungen zu vielen verschiedenen Themen.
Allerdings giebt es ein paar Erkenntnisse, die sich noch aus den wenigen vorhandenen Texten aus den "Alten Boten"
ziehen lassen. Darüberhinaus ist manches auch einfach mitlerweile jahrelang so bespielt.
Auf grund dieser Quellen habe ich mir mal erlaubt die Aussagen von Thomas zu kommentieren und
meiner Meinung nach teilweise auch zu korrigieren.

Zitat1. Die Titel des niedern Adels sind nie an ein Lehen gebunden. Ein Freiherr oder Ritter muss kein Lehen verwalten.
Das stimmt so grob.
Ritter können ein Lehen haben, wobei dieses nicht erblich verliehen ist.
Beim Freiherren ist in drei Kategorien zu unterscheiden:
A. Kinder von Fürsten und Baronen, sowie deren Erstgeborene: Haben diesen Titel und Standesrechte von Geburt an. Siehe vererben dies jeweils nur an das erstgeborene Kind.
B. Belehnter, erblicher Freiherr: Kann vom Vater geerbt oder vom Provinzherren vergeben werden. Titel und Standes- und Amtsrechte sind ans Lehen gebunden.
C. Belehnter, nicht erblicher Freiherr: Bekommt Lehen auf Grund von verdiensten vom Provinzherren auf Lebenszeit. Titel und Standes- und Amtsrechte sind ans Lehen gebunden.

Zitat2. Die Titel des Hochadels (Baron oder Fürst) sind Automatisch an ein bestimmtes Lehen gebunden. In Galladoorn wird der Hochadel durch seine Lehen definert.
Stimmt!

Zitat3. Ein Verwalter hat keine Stimme im Kronrat, eine Kronvogt hat eine Stimme.
Verwalter ist ungenau, da kein galladoornscher Titel.
Ämter die unter dem Oberbegriff Verwalter zusammenzufassen sind:
Markverweser, Stadtverweser, Vogt, Kronvogt.
Mark- und Stadtverweser sind für den Kronrat irrelevant.
Vogt:
Ein Vogt kann das Stimmrecht seines Lehnsherren (Fürst oder Baron) in dessen Auftrag stellvertretend wahrnehmen. Er ist dabei an die Weisungen seines Lehnsherren gebunden. (Sofern ihm dieser welche erteilt :))
Kronvogt:
Ein Kronvogt steht zur Krone im gleichen Verhältnis, wie der Vogt zu seinem Provinzherren, dh er kann das Stimmrecht für die von ihm verwaltete Provinz im AUftrag der Krone wahrnehmen und ist dabei an die Weisungen der Krone gebunden. Ausnahme ist der Kronvogt der Kronmark Eichenhain, er kann die Stimmenhoheit der Krone nicht stellvertretend wahrnehmen.

Zitat4. Ein Magier kann kein Lehen bekommen, egal was er geleistet hat, da nur eine Adliger Land verwalten darf.
Ein verdienter Magier kann geadelt werden, dann darf er auch Land verwalten.
Falsch!
Erstens: Land kann auch von Nichtadeligen verwaltet werden. Mark- und Stadtverweser sind häufig bürgerliche, die auch durch die Vergabe des Lehens nicht geadelt werden. Sie erhalten nur den Titel Stadt/Markverweser zu XY, mit welchen nur die Amtsrechte/pflichten verbunden sind. Ihnen steht nicht einmal der Titel "Edler von" zu. Landverwaltung ist also nicht zwingend mit Adeligkeit verknüpft, erblich Landverwaltung allerdings schon.
Zweitens: Ein Magier kann also durchaus als Stadt-/Markverweser ein nichterbliches Lehen verwalten. "Geadelt werden" kann
er ,so wie jeder andere natürlich auch, wobei dies direkt eine Ernennung zum Freiherren (erblich oder auch nur auf Lebenszeit,
das hängt von den geleisteten Heldentaten ab)bedeutet, und dann zwingend mit einer Lehsvergabe verbunden ist.
Das heißt, er darf dann nicht nur Land verwalten, sondern er muß.

Zitat5. Der Pip hat schon immer einen Platz im Kronrat, aber keine Stimme. Haben wir vor Jahren mal festgelegt, sollte auch in der Lex Magi-dings niedergeschrieben werden.
Stimmt.

Gruß Steffi

Der Magikanus

#18
Hallo Ihr fleisigen, endlich komme ich dazu mich wieder einzumischen. Antworten zu einigen Fragen dieses Threads habe ich unter
http://www.drachenreiter.de/forum/3/164 beantwortet.

@Thilo (Fehleinschätzung der "Mächtigkeit")
Die liegt in der Tat vor und das wahrscheinlich nicht nur bei mir, sondern auch bei allen anderen.
Ich finde die Abhebung von DragSys sehr gut. Problematisch ist wie es in unseren Köpfen aussieht. Der Adeptus=Vollwertiger Magier wird leider, meiner Einschätzung nach, weder von den Spielern des Adeptus, noch von den Mitspielern, vor allem Nichtmagiern, oder gar auf fremden Cons als solcher angesehen. Ich mag ungern eine sinnlose Diskussion anstoßen aber ich nehme schon einen Drang war mit dem Adeptus möglichst schnell Magius zu werden, um nen ordentlichen Titel zu haben.
Mir zumindest war die Besonderheit des Magius Magnificus nicht klar und sie erhöht natürlich auch den Magius.
Ich erinnere mich (wahrscheinlich falsch) an Aussagen es hätte früher zwei Omnimagier in Galladoorn gegeben, den Königlichen Hofmagier (Volarions Vorgänger) und Kolons Hofmagier [Thilo weis was ich meine]. Nun Omnimagier werdens wohl nicht gewesen sein, aber irgendwas in die Richtung sagte Ralfi mal ?..?
Teil dieser generellen fehleinschätzung meinerseits ist zB auch, dem Alltags-Küchenmagier jetzt auf dem Konvent, in Absprache mit Arne den Rang des Magius zugestanden zu haben, sollte man vielleicht revidieren.
Wenns also dabei bleibt, daß Volarion erst der zweite Magius Magnificus innerhalb von 200 Jahren ist, dann powert dies erstens Svens Charakter nochmal gehörig im Ansehen (finde ich) und zweitens  machts die Aufstiegsmöglichkeiten für die anderen bespielten Magier ziemlich zunichte. In fünf Jahren auf einmal vier Magius Magnificus zu haben fänd ich persönlich nämlich dann nicht gut.

@Thomas
ZitatIch würde mir alle abstufungen und ähnliches sparen. Die höheren Stände bringen vom Standesrecht keine Veränderungen mit sich.
Sehe ich anders, erstmal bringt (meiner Meinung nach) höherer Stand auch höhere Standesrechte und zweitens find ich die explizite Gleichsetzung auch objektiv, und einfach einprägsam.


ZitatMagier können Lehensträger sein, oder? Aus dem Pen&Paper kenne ich die Regelung, dass dies eben nicht erwünscht im Reich ist. --> Bsp. bei uns: Kolon, der sicherlich als Magiefähiger in die Gilde aufgenommen werden wird.
eher unerwünscht fänd ich gut und richtig, vor allem dann wenn der Magier Ämter und Ränge in Gilde oder Akademie bekleidet, von einem Verbot halt ich nichts, aber da könnte es auch andere meinungen geben.
Verweise aber auf Akademielehen auf alle Ewigkeit, mit Ausschluß weiterer Lehen und auf den Traditionellen Markverweser zu Weißenfels (Alltagsmagie)


Denke wir können das Ergebnis
Zitat
Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier von allen anderen Gilden des Reiches eklatant unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im Reiche.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Edlen zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Freiherren zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Omnimagus Magnificus die selben Standesrechte wie sie dem Stand eines Barons zustehen.
So stehen lassen.
Obwohl mir mein eigener Ausdruck eklatant noch nicht so ganz gefällt aber das ist Formulierung.
Vielleicht ist augenfällig besser.
Inhaltlich scheinen wir uns einig.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

Zitat@Thilo vielleicht macht es Sinn diesen teil der Diskussion zu verschieben und einen neuen thread aufzumachen

Erledigt. Der abgetrennte Thread ist unter "Stufen eines Magiers" zu finden.

ciao.. Thilo

Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln