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Aufgaben des Magius Ordinarius

Begonnen von Thilo, 29.11.2005, 09:35:19

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Excellenz

Zitat von: Tobias Berg in 29.11.2005, 18:20:51
Achso. Damit kann ich natürlich leben...

Fein! War und ist aber nur ein Vorschlag....

Kai
"Magie hat hier nur Vorteile und keinen Nachteil. Das erscheint mir deinem "Opfer" gegenüber nicht fair zu sein!"

Wo steht das Magie fair ist!!??

Der Tobi B

Ansonsten wunderbar und sehr...detailreich.  :)
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Thorsten

Zitat von: Tobias Berg in 29.11.2005, 18:12:04
Ich selbst werde auch in Dornengrund keine Praktika von der Akademie aus anbieten, entweder der Lehrer für Alchemie wird neu besetzt, oder die Kinners lernen halt ab jetzt da nix mehr. Oder sie kommen mich freiwillig besuchen, aber wer macht das schon...?

Ich... *schnief*  :'( ;)
"Wenn man sein Leben nicht in eine Geschichte verwandelt, so wird es Teil der Geschichte einer anderen Person."
-  aus: Terry Prachett: "Maurice der Kater"

Der Tobi B

Tja, Hom... das Leben ist hart.... eines der härtesten. Aber Du kannst Dich ja auch gerne  mit Flaminio anfreunden  >:D
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

kadenau

Moin!

Wir werden alle Herrn Rocass vermissen, auch das Fach ANTIMAGIE/ANALYSEMAGIE leidet darunter...

Zurück zum (Neben-)Thema:

Wenn man alle Aufgaben und Treueschwüre (=Verpflichtungen) mal aufzählt, hat der MO doch schlicht weg keine ZEIT mehr, sich ständig zur Akademie zu begeben und dort Vorlesungen zu halten. Ein privater Schüler macht nur dann Sinn, wenn er beim MO ist.  ^-^
Also ich würde keinen privaten Schüler spielen wollen, der mal alle 4 Wochen Besuch von seinem Lehrmeister bekommt... ^-^

CU

KC

Arne

Ich greife auch dieses Thema wieder auf und versuche eben dieses zu Ende zu bringen. Das folgende ist die Aufstellung, die Kai gemacht hat mit leichten Änderungen meinerseits:

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Magius Ordniarius Rechte und Pflichten

- Offizieller Vertreter der Gilde im jeweiligen Reichsteil

- Somit auch offizieller Vertreter bei Reisen ins Ausland (ähnliche Befugnis wie ein Botschafter) --> Sehe ich nicht, außer eben direkt vom Landesherren oder Gildenrat entsandt.

- Daraus ergeben sich Repräsentationspflichten am jeweiligen Fürstenhof wie auch im Ausland 

- Ansprechpartner für alle arkanen Belange im Reichsteil für jeden Einwohner des Landes insbesondere:
     o   Einhalten der Gildengesetze
     o   Suche und Erkennung arkanen Potentials in den Landesteilen
     o   Erteilung von Genehmigungen/ Untersagung bei Ausübung von arkanem Wirken
     o   Erteilung von Genehmigungen/ Untersagung für Rituale, spezielle arkane Wirkungsweisen
     o   Umsetzung von Gildenrechten unter den Dorfmagiern
     o   Prüfungsunterstützung bei Dorfmagiern
     o   Anlaufstelle bei besonderen arkanen Ereignissen, Artefakten usw.

- Explizite Beratung des Landesherren in arkanen Dingen

- Verbindungsglied zwischen politischer Landesführung und der Gilde (in Form des Ordinarienrates)

- Durchsetzung von Ordinarienrats-/ Gildenbeschlüssen beim Landesherren und im Landesteil

- Sitz im Ordinarienrat/ Gildenrat somit Weiterentwicklung der Gilde und des arkanen Schaffens im Lande

- Erstellen einer Übersicht ob des arkanen Wirkens und der Struktur arkan Schaffender in jeweils eigenen Lande --> In einer mittelalterlichen Gesellschaft m.E. nicht möglich und daher keine Primärpflicht, sondern Kür.

- Außerhalb der Ordinarienratssitzungen entsprechendes Berichtswesen an das Gildenoberhaupt/ an den Gildenrat ob wichtiger Ereignisse

- Enger Kontakt zur Akademie in Form von Gastvorlesungen bzw. auch Praktika der Novizen in bestimmten Landesteilen --> Charakterentscheidung und natürlich zu begrüßen .. aber keine erklärte Primärpflicht.

- Aufbau eines Informatiosnetzes der MO untereinander, besonders für Gefahrenpotentialübermittlung --> Sehe ich nicht, da dies über das Gildenoberhaupt/ Ordinarienrat/ Gildenrat zu geschehen hat.

- MO bekommt durch Landesherr Unterkunft und Verpflegung frei, sowie eine entsprechende Entlohnung welche günstigerweise jeder MO und Landesherr selbst aushandeln sollten

- Landesherr sollte entsprechende ordnungspolitische Rechte für den MO innerhalb des eigene Landes zusichern (Durchsuchungsrechte, magische Verhaftung und dergleichen, auf jeden Fall ein extra Diskussionspunkt) --> Sehe ich nicht, da Magier außer wenn sie im Gildengericht konstituiert sind,  keine Exekutivrechte besitzen! Natürlich immer vor Ort aushandelbar.

Ich sehe hier nicht viel Diskussionsbedarf ... wie schaut's?

Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Excellenz

Danke für die Überarbeitung Arne.
Ich für meinen Teil denke wir haben hier einen Großteil abgedeckt, was auch IT bespielbar ist.

Vorschlag noch zur Ergänzung, die Spezialsachen, wie diplom. Vertretung oder die exikutiven Recht im Speziellen, unter einen Punkt zusammenfassen wie:

"Weitere Belange des Landes und der Gilde können im Einvernehmen mit dem entsprechenden Fürsten und dem Gildenrate auferlegt werden..." oder ähnlich.

Ansonsten sollten wir das entsprechend durch die IT Gremien schicken udn dann als "kleinen Codex" oder Weisung, kompakt rausgeben.


Kai
"Magie hat hier nur Vorteile und keinen Nachteil. Das erscheint mir deinem "Opfer" gegenüber nicht fair zu sein!"

Wo steht das Magie fair ist!!??

Thilo

Volle Zustimmung zu Arnes Ueberarbeitung und Kais abschliessendem Vorschlag.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Thilo

Sollte man noch einen Absatz aufnehmen, in dem sinngemaess steht, dass dem Amt des Magius Ordinarius ob der vielfaeltigen Verpflichtungen das Hauptaugenmerk des Amtinhabers gehoeren soll, und dieser somit

a) seinen staendigen Wohnsitz im entsprechenden Landesteil haben sollte
b) neben des Amtes des Magius Ordinarius keine weiteren zeitintensiven Verpflichtung haben sollte

Das schliesst ganz klar nicht aus, dass z.B. ein Magius Ordinarius von Zeit zu Zeit Vorlesungen an der Akademie haelt oder nebenher noch Vorsitzender des Dornengrunder Rosenzuechtervereines ist  ;) sondern es geht hier um zeitkritischere Dinge, wie z.B. einem "Nebenjob" als Hofmagier Allerlands oder Dekan der Dämonologie an der Akademie von Gutingy...

Ist irgendwo festgelegt, dass ein Magius Ordinarius (und das trifft auch fuer alle andere Magier im Gildenrat zu) ein Mitglied der galladoornischen Magiergilde sein muss? Eigentlich ist es klar, sollte aber sicherheitshalber auch noch mal schriftlich niedergelegt werden.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Excellenz

@ Thilo

Wohnsitz finde ich vernüftig, könnte man auch so explizit auch noch einmal einbringen, erschließt sich auch teilweise aus der Verpflichtung des Landesherrn einen "Dienstwohnung" bereit zu stellen.

zu b.
Hier würde ich es etwas feinsinniger Vorschlagen. Vielleicht wäre eine entsprechende Präambel da das passende?

"Der MO hat in seinem Wirken und seinen Taten stets sich der Verantwortung bewusst zu sein, welche er gegenüber Galladorn, der Magiergilde und dem Landesherrn, welchem er zugehörig ist. So mögen er seine Kraft und sein Wissen vordringlich zu dessen Schutze und Mehrung des arkanen Wissen einsetzen und mit vollem Bewußtsein und Geiste dieser Aufgabe widmen."

So oder ähnlich. Damit ist das sehr passend formuliert und dürfte dem Zwecke dienlich sein.
Somit ist der Rosenzüchterverein legitimiert, der Hofmagier in Allerland (übrigends ein interessanter Posten..*hüstl*) soweit ausgeschlossen.
"Magie hat hier nur Vorteile und keinen Nachteil. Das erscheint mir deinem "Opfer" gegenüber nicht fair zu sein!"

Wo steht das Magie fair ist!!??

Thilo

Zitat von: Excellenz in 24.04.2006, 11:02:09
zu b.
Hier würde ich es etwas feinsinniger Vorschlagen.

Ganz meiner Meinung, deshalb schrieb ich ja auch:

Zitatin dem sinngemaess steht
;)

Zitat von: Excellenz in 24.04.2006, 11:02:09
"Der MO hat in seinem Wirken und seinen Taten stets sich der Verantwortung bewusst zu sein, welche er gegenüber Galladorn, der Magiergilde und dem Landesherrn, welchem er zugehörig ist. So mögen er seine Kraft und sein Wissen vordringlich zu dessen Schutze und Mehrung des arkanen Wissen einsetzen und mit vollem Bewußtsein und Geiste dieser Aufgabe widmen."

Gefallt mir. Ich wuerde es vielleicht sogar ein wenig restriktiver formulieren:

"So hat er seine Kraft und sein Wissen vordringlich zu dessen Schutze und Mehrung des arkanen Wissen einsetzen und sich mit vollem Bewußtsein und Geiste dieser Aufgabe zu widmen."

Also "moege" als "Es waere schoen wenn" Formulierung in "hat" als "das ist Pflicht" geaendert.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Excellenz

Zitat von: Thilo in 24.04.2006, 11:22:50


"So hat er seine Kraft und sein Wissen vordringlich zu dessen Schutze und Mehrung des arkanen Wissen einsetzen und sich mit vollem Bewußtsein und Geiste dieser Aufgabe zu widmen."

Also "moege" als "Es waere schoen wenn" Formulierung in "hat" als "das ist Pflicht" geaendert.

ciao.. Thilo

Jo klingt gut. Sorry aber ich habe noch den Amtsprotokollstil drauf und da wird alles so schwammig wie möglich formuliert.
"Magie hat hier nur Vorteile und keinen Nachteil. Das erscheint mir deinem "Opfer" gegenüber nicht fair zu sein!"

Wo steht das Magie fair ist!!??

Der Tobi B

*löl*

Jo, ich bin für den Vorschlag von Thilo und Kai (und für Arnes überarbeitung sowieso)

LG - Tobi
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

#43
Guten Abend die Herren!

Vielen Dank für Euer geschätztes und wie gewohnt schnelles Feedback! Die Überarbeitungen sind angekommen und eingepflegt. Der Text geht so in den Magieleitfaden 2.7 ein, der mittlerweile aufgrund der vielen Neuerungen (neues Layout!) vielleicht 3.0 heißen sollte  :).

Das heißt:

Thema geschlossen :D

Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling