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Codex der Magierschaft

Begonnen von tberg, 22.01.2004, 10:46:34

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Gmorks Bedauern

Zitat von: Tobias Berg in 28.01.2004, 18:10:36
PS: Sorry, dass ich schon wieder als Gast schreibe, aber ich flieg immer raus.

Du mußt in den Einstellungen deines Browser einstellen, daß er Cookies alle Cookies aktivieren soll. Oder, wenn Du eine Firewall, wie z.B. Zonealarm benutzt, die Internet-Secutity eine Stufe runterstellen. Ich hatte das Problem Anfangs auch! Kann man aber lösen.

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Arne

Hallo Björn!

Danke für Deine Worte - werden uns sicherlich helfen, nicht ins absolut bürokratische abzudriften  ;)!

Das Lob an Thilo ist super berechtigt! Danke auch für die Avatare, Master Of Pages!

Der Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Arne

#47
Hallo zusammen!

So, das erste Treffen der AG Codex ist rum. Dabei waren Tobi, Petra, Thilo, Annika und ich - vorangekommen sind wir um einiges und haben den Grundstein für eine Gesetzessammlung gelegt!

Nein, Björn, es wird nicht bürokratisch  ;)!

Die Lex Magicae wurde verfasst, jetzt gilt's dieses königliche Gesetzeswerk festzuzurren und darauf aufbauend den Codex zu überarbeiten!

Ich freue mich auf viele weitere kontroverse  ;D und so kreative Treffen wie das gestrige!

Danke an die Beteiligten!

Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Der Magikanus

Tobi, Petra, Thilo, Annika und Arne haben gestern die Rohversion einer Lex Magicae zusammengestellt, also eines Gesetzes die Magie betreffend, daß die galladoornschen Könige herausbrachten und nicht die Gilde.

Es sieht so aus als würde die weitere Arbeit an dieser Lex Magicae per email erfolgen, wenn ihr daran beteiligt werden wollt mailt am besten Tobi.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

Oh, Klaus war schneller... genau das wollte ich auch schreiben.  :)
Wer was machen will, meldet sich.

Zuallererst muss der "Lex magicae" ausformuliert und abgesegnet sein, dann wird er auf "älter" umformuliert und dann erst beginnen wir, basierend auf der "Lex magicae" (die für alle bindend sein soll) mit der überarbeitung des Codex, der dann ein reines Gildeninternes Dokument sein wird.

So far, so good.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Magikanus

#50
So hier Version 1.4, die derzeitige Diskussionsgrundlage:
Wichtig diese Lex Magicae wird königliches Gesetz und keines, welches sich die Gilde selber gab.

Lex Magicae

Vorwort
Königsstolz den 16. Tag des dritten Monats des Jahres 1 Adalbert des Weisen gegeben
mit Gründung des CIRCULUM MAGICAE SOCIETATIS GALLADORNIENSIS und der ACADEMIA MAGICAE REGIS GALLADOORNIENSIS am heutigen Tage isset der Grundstein geleget das Arkane im Reiche von Grund auf zu ordnen.


§ 1 Die Lex Magicae ist ein von der Krone Galladoorns direkt erlassenes Gesetz, welches zu dem Behufe erlassen wurde, um Klarheit über die zu schaffen, welche die Magie wirken, und wie mit denen zu verfahren ist. Dies Gesetze gelte ohn Ausnahme im ganzen Reich.

§ 2 Das Königreich Galladoorn wird in magischen Belangen durch den CIRCULUM MAGICAE SOCIETATIS GALLADORNIENSIS, die galladoornische
Magiergilde vertreten. Die Gründung weiterer Gilden im Reiche Galladoorn sei ausdrücklich unerwünscht.
All magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der galladoornischen Magiergilde. Davon unberührt bleibet das Recht der Krone oder des Kronrates sowohl im Einzelfalle als auch im generellen Einspruch einzulegen.
Im Regelfalle vertritt der Primus Inter Pares die Interessen der Krone in der Gilde, sowie die Interessen der Kronratesmitglieder durch die Magii Ordinarii vertreten werden.

§ 3 Mit Hilfe von Magie darf in Galladoorn Niemandem geschadet werden, es sei denn, es geschieht zum Schutz des Reiches oder seiner Bürger oder zum Schutze des Zaubernden.

§ 4 Des weiteren darf Magie niemals zum Schaden des Reiches eingesetzt werden.

§ 5 Magie darf in Galladoorn nur gewirkt werden, wenn der Zaubernde mindestens einen der folgenden Bedingungen erfüllt:
I.   Der Zaubernde ist Mitglied in der Galladoornischen Magiergilde
II.   Der Zaubernde ist Mitglied in einer von der Galladoornischen Magiergilde anerkannten Gilde, Akademie, Halle oder Schule, sofern diese Anerkennung vor dem Kronrat ohne Wiederspruch verkündet ward.
III.   Der Zaubernde hat einen Führsprecher und Bürgen in den Reihen des Adels oder der Magierschaft, welcher mindestens den Titel eines Freiherren, respektive Magius Magnificus innehat. Weiterhin sei ein Magius Ordinarius oder ein Fakultätsleiter als Bürge genehm, auch wenn er nur den Rang des Magius bekleidet. Der Bürge haftet in vollem Umfang für die Taten des Zaubernden.

§ 6 Einfachste Spruchmagie sei für alle Zauberkundigen auf die keiner der Punkte §5.1 bis §5.3 zutrifft und welche sich auf der Durchreise durch Galladoorn befinden, gestattet.
Zusatz:
Dieser § 6 der Lex Magicae sei ein Paragraphus des guten Willens gegen einen jeden, der fremd aber guten Herzens sei. Dies Recht kann jeder Zeit von der Obrigkeit beim begründeten Verdacht des Mißbrauches entzogen werden.
Da die Grenze der einfachsten Spruchmagie nicht immer der Obrigkeit oder den fremden Zauberkundigen offenkundig ist, sei ein jedes Mitglied Galladoornischen Magiergilde, welches zumindest den Rang eines Adeptus innehat befähigt in solcherlei Fragen Entscheidung zu fällen.

§ 7 Sollte einer, der nicht höhere Magie wirken darf, dies trotzdem tun, so wird er von der örtlichen Gerichtsbarkeit nach Recht und Gesetz. Die örtliche Gerichtsbarkeit hat jedoch das Recht, dieses Vorrecht auf die Magiergilde Galladoorns zu übertragen.

§ 8 Bei Personen, auf welche die Punkte §5.1 bis §5.3 zutreffen, hat die Gilde das Vorrecht, diese selbst zu verurteilen.

§ 9 Es sei fortan bei Todesstrafe verboten, sich mit der Magie der Nekromantie zu beschäftigen.

§ 10 Es sei weiterhin
bei Todesstrafe verboten, sich mit der Magie der Dämonologie zu beschäftigen, es sei denn, man erfüllt ausnahmslos folgende Vorraussetzungen:
Es geschieht
I.   In der Akademie
II.   Zu Lehrzwecken
III.   Der Dämonologe ist Mitglied der Fakultät für Extrasphärik oder habe in dieser eine gestrenge Prüfung bestanden.
IV.   Der Dämonologe ist mindestens vom Rang eines Magius
V.   Der Dämon, um den es sich handelt, ist ein niederer Dämon
Zusatz:
Abweichungen von diesem gestrengen Procedere sei nur durch einstimmigen Beschluß des Gildenrates und rechtzeitiger Verkündung vor dem Kronrathe möglich.

§ 11 Es sei darüber hinaus bei schwerster Strafe untersagt, Zauber zu wirken, die dem Zwecke der Willensbrechung und fortwährenden Geistbeherrschung dienen.
Die Galladoornische Magiergilde sei verpflichtet, in ihrer Gildenordnung eine Klassifizierung der Beherrschungszauberei vorzunehmen und die notwendigen Strafen festzuschreiben, sowie falls nötig Ausnahmeregelungen zu formulieren.

§ 12 Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier
von allen anderen Gilden des Reiches eklatant unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im
Reiche.
So sei ein jeder Magius angesehen wie ein Edler, ein jeder Magius Magnificus
angesehen wie ein Freiherr und ein jeder Omnimagus angesehen wie ein Baron.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

Puff Huff...

Homm Homm. Ich denke, wegen Kompatibilitätsschwierigkeiten kann man Thilos Vorschlag jetzt nicht so einfach einarbeiten. Wir sollten meiner Meinung nach jetzt einzelne Punkte hier diskutieren (da sich die Vorschläge teilweise Wiedersprechen)... ich werd' gleich mal anfangen.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

#52
Hallo Thilo,

ich habe gerade Deine Kommentare überflogen und auch anhand Deiner Mail festgestellt, dass Du doch einiges von dem, was wir kommentiert haben, anders siehst.

Ich habe heute mit Klausi telefoniert: der Kronrat ist im Lex Magicae präsent, weil das Ganze ein Krongesetz ist! Ich stimme mit Klausi überein, dass wir entsprechend den Tenor auch so halten sollten.

Mit der Societatis bin ich auch nicht zufrieden - die lateinischen Benennungen werden aber nie die dt. ersetzen, fände ich für ein Gesetzeswerk also nicht schlimm.

Der PiP sollte allerdings nach außen hin repräsentative Stellung haben - daher auch die Erwähnung im Lex M.?

Über das Thema Beherrschung hatte ich es auch mit Klausi am Telefon - zumal ich auch vom Streichen dieses Passus ausgegangen bin. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir es so formulieren sollten, dass wir natürlich auf Mißbrauch achten - z.B. inTime bestimmte Sprüche unter besondere Aufsicht stellen - was also nicht verhindern würde, dass wir sie bespielen können - ein Lernender müsste halt seine geistige Festigkeit o.ä. vorher unter Beweis stellen ... bla.

Die Anerkennung anderer Gilden sollte über den Gildenrat laufen - die Krone hat sowieso IMMER Einspruchrecht.

Ich bin gegen eine ausformulierte Liste mit der Definition "Spruchmagie" - das führt zu ellenlangen Aufzählungen. Das Ganze liegt jew. im Ermessen des Gildenvertreters.

Richtig - Dorfheilerchen sollten nicht in der Gilde - wohl aber erfasst sein. Dorfmagier sollten aber in der Gilde sein!

Dass der Magius als Bürge bereits herhalten kann sollte so sein!


Allgemein: war eine kurze Antwort auf Deine Kommentare, Thilo. Ich denke, dass das Bestreben, das Lex Magicae schnell fertig zu haben, nichts damit zu tun hat, anderen über den Mund zu fahren, sondern damit, dass der Konsens doch recht klar ist - lasst uns ein Treffen ausmachen und dann mit Deinen Kommentaren und unser aller Ideen das L.M. festzurren. SIM, Ralf und Thomas haben den Thread zugeschickt bekommen mit der Bitte um Kommentar.

Thilo, auch wenn Du recht hast damit, dass wir den Verein einbeziehen wollen: Klaus hat in seiner eMail darauf aufmerksam gemacht, was wir treiben. Klaus, Ralf und Thomas werden sicherlich auch etwas zu sagen haben und kommende Woche ist Stammtisch und damit die Gelegenheit das Ganze mal one-on-one mit Interessierten zu besprechen. Ich möchte das Ganze nicht hinausziehen! Jeder bekommt die Möglichkeit, sich an "unser" Arbeit zu beteiligen, aber irgendwann sollte diese Arbeit auch einen Schlußstrich bekommen, damit wir uns an den Codex und dann an die Akademiestatuten (werde ich schon in Angriff nehmen) machen können!

In diesem Sinne,

der Arne  ;)
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Der Tobi B

Meinung von TOBI:

Generell: Ich finde die zusätlichen Erwähnungen des Kronrates, respektive dessen Rechte sehr wichtig, um eine enge Bindung der Gilde an die Krone zu garantieren. Die Magier sind meiner Meinung nach kein eigenbrödlerischer Haufen, der erst mal macht, was er will, sondern in einer Monarchie hat nun mal die Krone das letzte Wort. Auch bin ich für Konsens mit allen Anderen, die das Gesetz betrifft (Kronrat), die, so denke ich, bei solch wichtige Entscheidungen wie dem Anerkennen einer fremden Gilde gesondert gefragt werden sollten. Das gibt mehr und offereren Dialog und Spiel zwischen dem Adel und der Magierschaft.

Vorwort: Ich finde es logisch, wenn Lex Magicae und Akademiegründung zusammenfallen. Da würde ich eher den Codex später legen. Die Namen gefallen mir, ist aber wohl Geschmackssache.

§2: Finde die unerwünschte Gründung neuer Gilden gut, bestätigt die Einzigartigkeit unserer Gilde.

§3-4: Stimmt, kann man zusammenfassen. Finde hier Thilos Vorschlag sehr schön:
ZitatNiemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen.

§5: Hier finde ich kann man den Magius als Bürgen anerkennen, finde aber die Erwähnung der Fakultätsleiter, bzw. der Magii Ordinarii wichtiger, da z.B. ein Adeptus theroretisch Hofmagier werden kann. Ich denke beides ist ein guter Kompromiss.

§6: Jo, die Durchreise, Homm Homm, eventuell könnte man das drin lassen, aber für z.B. Isadora so etwas wie eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" (Ich liebe dieses Wort) mit einbringen.
Festlegen was "einfachste Spruchmagie" ist, würde ich auch nicht, dafür auch hier den Zusatz von Thilo anhängen:
Zitat
"...sofern er sie zu beherrschen vermag."

§7-8:Hier kam es glaube ich zu Missverständnissen. Ein etwas klarer gefasster alternativer Vorschlag von Thilo (den ich auch hier nehmen würde):
Zitat
Bei Personen, denen nach §5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magicae zu richten, der Magiergilde Galladoorns, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magiecae zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Magiergilde Galladoorns zu übergeben vermag.

§9: Hier das Wort Theorie noch einfügen: ...mit der Magie der Nekromantie in Theorie und Praxis zu beschäftigen. Stammt (nur der Vollständigkeit halber) auch von Thilo

§11: Jaja, die leidige Beherrschung. Bei weitem nicht die gefährlichste Form der Magie, aber die wirkungsvollste. Ganz klar, hier gibt es nur eine Möglichkeit auf Einigung: Eine Abstimmung. Ich kann damit leben, wenn sie erlaubt ist, oder wenn sie verboten ist. Aus Kontinuitätsgründen wäre eine klare Distanzierung von der Beherrschung logisch, genausogut verstehe ich auch das Argument, dass z.B. ein Schlaf wesentlich weniger Schaden anrichtet als ein Feuerball. Ich bin für eine Abstimmung - wer noch?

§12: Hier finde ich Klausis Formulierung besser, da die Formulierung "die selben Rechte und Pflichten" beim Ominmagus Kronratsrechte mit implizieren würde, was ich ihm nicht zusprechen würde, da sich erstens so ein mächtiger Magier eigentlich gar nicht mehr für Politik interessiert, und zweitens es keinen Sinn ergibt, dass die Gilde mit 2 Ominmagiern genauso viele Stimmen hätte, wie z.B. Leutern.

PS: Was mir grad noch einfällt: Den Tite
l "Ominmagus" finde ich übrigens bescheuert - klingt wie Omnibus... Fände "Erzmagier" oder "Archomagus" wesentlich klangvoller.

PPS: Wenn ich mir das jetzt so durchlese, denke ich, kommen wir nicht um ein zweites Treffen drum herum... Hätte die Formulierung halt gerne vor dem Outtimetreffen im März fertig.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Tobi B

#54
Woops. Was mir noch auffällt: In Thilos Vorschlag zu §7-8 müsste die Formulierung "...gegen diese Lex Magicae" gegen die Formulierung "...gegen bestehendes Recht" ersetzt werden, da ansonsten ein Magier nur in den aller seltensten Fällen (nur wenn er konkret gegen die Lex Magicae verstößt, sich also z.B. mit Nekromantie beschäftigt)  von der Gilde verurteilt werden würde.

EDIT: @Arne: Wie machst Du eigentlich diese schnieken Absatzlinien?
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Arne

#55
Hallo Tobi,

danke für Deinen langen Thread - sehr produktiv! Lob! Ein paar Comments von mir:


- Nekromantie in der Theorie komplett verbieten? Hm ... wenn's unbedingt sein muss. Müsste meiner Meinung nicht unbedingt rein. Ich halte es für wichtig, z.B. über die Theorie von Untotenerhebungen mit Novizen zu sprechen. Es geht ums Kennenlernen der Gefahren.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen: nein, eher nicht. Wir sind ein großes Reich und in diesem Falle davon auszugehen, dass Leute diese UBB'n ausfüllen - puh! Einzelne Chars sind ein anderes Thema - nachdenkenswert.
- Es geht Klausi nicht um ein komplettes Beherrschungsverbot, daher ist es schwer eine Abstimmung ja/nein zu starten. Mir geht es - wenn überhaupt erwähnen - um die Haltung der Magierschaft zum Thema Beherrschung und die daraus resultierende Sorgfaltspflicht (Jura!), d.h. beim Lehren und Weitergeben und die Acht und Bann-Liste, die ich für im Spiel dynamisch ansehe!
- Den Titel Archomagius gibt's schon - finde Omnimagius nicht so schlimm - whatever, Kleinigkeit :).

Thema 2. Treffen: JA, aber erst wenn klar ist, von welchen Seiten noch Meinungen auf uns einströmen  8) - die könnten wir dann auch gleich einbauen bzw. berücksichtigen oder halt nicht  ;)!

@Tobi: Ja, ich wäre dann im März auch gerne vor dem OutTime-Stammtisch fertig.

Gruß, Arne

PS @Tobi: Absatzlinien mit fügst Du mit dem Werkzeug "Horizontale Linie" ein  ::).
PPS @alle: Lasst die Diskussion nicht überhitzen, mir fällt's schwer den Überblick zu wahren. Vielleicht versuchen wir, über einzelne Punkte zu sprechen. Thilo, schmeiß doch ein Dir wichtiges Thema in den Thread, auf das wir uns dann stürzen können  :o. Nacht!
Bespielte Charaktere:

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Der Magikanus

So da tut sich ja nochmal richtig was.

Also mir war in meinen Veränderungen von 1.1 bis 1.3 folgendes wichtig:
Der "alte" Codex war vom Stil, aber vorallem vom Image ein Gesetzeswerk von Magiern für Magier. Mir ist es wichtig in die Lex Magicae die Sicht von Adel Ritterschaft und Krone einfließen zu lassen. Da die Lex Magicae von der Krone verabschiedet wird sollte sich dies wiederspiegeln und somit auch der Einfluß von Kronrat und Ritterschaft auf die Krone.
Da mag also auch mal der ein oder andere Passus drin sein, welcher der Magierschhaft nicht 100% schmeckt solange er in Formulierung und Auswirkung Spielfördernd ist.
Deshalb auch die Beherrschung, der Adel hat vor Beh. doppelt soviel Angst, wie vor Dämonologie und Nekromantie zusammen. Deshalb wird sie in der allerersten Lex M. völlig verboten gewesen sein. Inzwischen jedoch hat sich dies aufgelockert, aber die Gilde sollte immer noch dazu ermahnt sein auch die Grundkenntnisse der geistigen Beeinflußung sorgsam zu vermitteln. Von generellem Verbot soll keine Rede sein, aber wenn ein Verbrechen mit Beherrschung geschieht ist dies eben schlimmer als ein Verbrechen mit einem Feuerball.
Genauso wie ein Mord mit einer Garotte schlimmer ist als der mit dem Schwert.

So jetzt bin ich schon wieder in Details obwohl ich allgemein erstmal was schreiben wollte - ich glaub ich lass es für den Moment mal und denk über die Details erstmal nach und poste später ausführlich.

Klaus

Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

Zitat
...der Adel hat vor Beh. doppelt soviel Angst, wie vor Dämonologie und Nekromantie zusammen. Deshalb wird sie in der allerersten Lex M. völlig verboten gewesen sein. Inzwischen jedoch hat sich dies aufgelockert, aber die Gilde sollte immer noch dazu ermahnt sein auch die Grundkenntnisse der geistigen Beeinflußung sorgsam zu vermitteln. Von generellem Verbot soll keine Rede sein, aber wenn ein Verbrechen mit Beherrschung geschieht ist dies eben schlimmer als ein Verbrechen mit einem Feuerball

Ah, deswegen! Jetzt vesteht Tobi besser.
Ich stimme Klausis Beitrag  zu und denke, es war in der Vergangenheit und ist auch in der Gegenwart eine besondere Herausforderung der Intime Beführworter der Beherrschung, dies vor dem Adel zu vertreten, und hier Aufklärungsarbeit im Spiel zu leisten, da wir uns outtime, denke ich, alle im klaren über die Vorzüge diverser Sprüche mit Beherrschungskomponente (z.B. Schmerz, Schlaf etc.) sind.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

Hallo zusammen,

wohl gesprochen Tobi, so sehe ich das auch!

Gruß, Arne  ;)
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
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Der Magikanus

Beziehe mich auf primär Thilos kommentierung der email von gestern:

Zum Gildennamen
Fände einen Namen für die Gilde gut, so wie unsere Magierakademie nicht einfach Magierakademie sondern: "Königlich Akademie der Arkanen Künste zu Galladoorn" heißt.
Keine Ahnung wer das einlatinisiert hat (siehe Akademie ...), die societas ist ein Vorschlag und kann gerne verändert werden, habe mich erstmal an dem latinisierten Namen der Akademie orientiert.

Thema historische Zusammnehänge
König Adalbert der Weise/der Schwache hat nur zwei Jahre regiert, nach ihm kam Robert der Blutige, bei dem waren keine Innovationen zu erwarten. Ich fänds gut wenn die wichtigen Sachen alle unter Adalbert stattgefunden hätten, als innovativer mutiger König, deshalb bin ich davon ausgegangen, daß alles mehr oder minder gleichzeitig geschah. Alles Dinge die längst überfällig waren Gründung der Gilde, Gründung der Akademie, Lex Magicae. Lex magicae müßte in meinen Augen definitiv genauso alt sein wie die Gilde, einfach wegen der Angst des Adels. Was bislang immer hist. festgelegt war, ist das Jahr der Akademiegründung, 1 Adalbert. Das datum ist von mir nur so hingerotzt und flexibel.

§2 - ad secundo
Hier hat Thilo durch die verkürzung zu
ZitatDie Magiergilde Galladoorns, in Persona vertreten durch den Primus Interpares, sei hiermit bemächtigt, den Willen der Krone Galladoorns in jedweden magischen Belangen zu vertreten und durchzusetzen.
meinen Text
ZitatDas Königreich Galladoorn wird in magischen Belangen durch den CIRCULUM MAGICAE SOCIETATIS GALLADORNIENSIS, die galladoornische
Magiergilde vertreten. Die Gründung weiterer Gilden im Reiche Galladoorn sei ausdrücklich untersagt.
All magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der galladoornischen Magiergilde. Davon unberührt bleibet das Recht der Krone oder des Kronrates sowohl im Einzelfalle als auch im generellen Einspruch einzulegen.
Im Regelfalle vertritt der Primus Inter Pares die Interessen der Krone in der Gilde, sowie die Interessen der Kronratesmitglieder durch die Magii Ordinarii vertreten werden.
verfälscht, was seine Kritik rechtfertigt.

Finde die Erwähnung von PiP und Hofmagiern deshalb wichtig, weil diese Grundlagen für die Gildenordnung bindend sind und von dieser nicht geändert werden können. Außerdem gibt es den Kronratsmitglieder das Gefühl Einfluß zu haben. Es steht darüberhinaus nicht drin, daß der Pip die Gilde vertritt, sondern nur, daß er die Interessen der Krone vertritt, was definitiv der Fall ist. Das Verbot weiterer Gilden finde ich wichtig, deshlab bin ich auch für untersagt. Der Adel hat schlicht keinen Bock sich mit mehreren Gilden und deren ordnungen herumzuschlagen, andere Gilden will man einfach nicht, auch wenn die aus §X bis Y logischerweise nix zu melden hätten, schreibt mans einfach nochmal klipp und klar rein.

§3 / 4
Zusammenfassung ja. Klammer dazu aber nicht genüge.


§5 Bürge
Magius find ich gut, den Adeptus als Hofmagier täte ich der einfachheit halber rauslassen, denn der hat genügend Einfluß bei seinem Baron, daß der dann eben bürgt.

§5 Fremdakademien
Der Kronratskram lieber Thilo ist mal wieder von mir. Finde es wichtig, daß so eine Akademieanerkennung nicht im stillen Kämmerlein von statten geht, sondern das Reich informiert wird, außerdem Bauchpinselt es so mal wieder diejenigen, die wenn sie dagegen sind es sowieso stürzen können, warum ihnen, dann nicht so den Wind aus den Segeln nehmen.

§6
Zitat...sofern er diese zu beherrschen vermag.
Finde ich sehr gut.

ZitatZum Thema ,,Nur auf der Durchreise": Warum das? Wir hatten doch gesagt, dass damit auch d
ie ganzen in Galladoorn bespielten leicht-magischen Charaktere erfasst werden sollen (das war, soweit ich mich erinnern kann, einer der Hauptgründe für dieses Passus), z.B. solche Charaktere wie Isadora. Oder die Dorf-Heilerin, die vielleicht einen kleinen Spruch zur Schmerz-Linderung beherrscht usw.. all diese Charaktere müssen meiner Meinung nach nicht in der Gilde sein, bzw. das bringt uns In-Time sogar nur Ärger, wenn die plötzlich alle auf Gildentreffen rumhängen dürfen usw.
Hu schwierig, Durchreise deshalb um keinen Schlupfwinkel für Quellsprungs und anderes Ungeziefer zu haben. Entweder wir müssen hier nochmal diffrenzieren und verKLAUSulieren oder in einen sauren Apfel beißen, entweder rigoros oder Gesetzeslücke. Für die Dorfheilerinnen zB könnte man in &5 rumfuschen und den arkan schwach begabten einfügen, dem die einfache Spruchmagie von der Gilde dauerhaft gewährt werden kann (Bürgenregelung, wobei die Gilde als ganzes den Bürgen bildet.) Denkt mal drüber nach begeisetret bin ich von der Idee auch noch nicht, aber vielleicht fällt uns was ein.
Thema Isadora, verstehe nicht so ganz warum sie angeführt wird, sie ist defintiv ein Sonderfall, der in der Gesetzgebung nicht berücksichtigt werden muß. Immerhin hat sie Bürgen ohne Ende.

§7 / 8
zusammenfassung gut. Reihenfolge ebenfalls, aber Tobis Zusatz gegen bstehendes Recht ist ganz wichtig.


§9 / octavio bei Thilo
Theorie muß rein, find ich gut. Arnes Argument überzeugt mich nicht, weil im Groben drüber reden kann man dann trotzdem noch, wer sich mit theoretischer Necromantie beschäftigt ist idR praktisch dazu in der Lage und das wollen wir nicht.

§10 / nono bei Thilo
Ausnahme als evtl. Möglichkeit fürs Spiel, da nur Hölle selten alle Vorraussetzungen erfüllt sind. Vielleicht braucht mans irgendwann mal, aber ich häng nicht dran, kann also wieder raus wenn ihr wollt.

§12 / decimo bei Thilo
Rechte und Pflichten halte ich für problematisch,
Freiherr und Baron haben Rechte die der Magier nicht kriegen soll Rechtsprechen oder Kronratsmitgliedschaft als Beispiel, auch ihre Pflichten sind ganz andere, landverwaltung, Wehrpflichten etc.
Verstehe worauf Du hinauswillst, doch das gilt es zu Formulieren, denn das will ich auch, angesehen wie hat mich selbst auch noch nicht zu 100% befiedigt. Hier fehlen noch bessere, konkretere Ideen.

§11
Da hab ich oben schon was geschrieben. finde es wichtig hier harte Formulierungen zu haben, die Hintergrundmäßig die Verfügbarkeit einschränken, aber das Spiel weitestgehend offen lassen, deshalb der Passus, schwerste Strafen, aber doch weitgehend in Hände der Gilde gelegt. freue mich über Tobis und Arnes Zustimmung.

Klaus
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.