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Lex Magicae - Erwähnung des Kronrates

Begonnen von Thilo, 03.02.2004, 16:00:40

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Thilo

In diesem Thread soll die explizite Erwähnung des Kronrates in der Lex Magicae diskutiert werden
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Thilo

#1
Es ist natürlich unumstritten, dass der Kronrat einen Einfluss auf die Krone hat. Ich bin halt nur immer noch der Meinung, dass der Kronrat nicht explizit in der Lex Magicae erwähnt werden muss.

Vielleicht sollten wir hier erst mal sammeln, an welchen Stellen genau der Kronrat denn nach den bisherigen Vorschlägen/Meinungen genannt werden sollte.

Soweit ich das überblicke, zum einen in dem Passus, der der Magiergilde das Recht gibt, im Namen der Krone in magischen Angelegenheiten zu handeln.

Der eine Vorschlag für dieses Passus war da:

ZitatAll magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der galladoornischen Magiergilde. Davon unberührt bleibet das Recht der Krone oder des Kronrates sowohl im Einzelfalle als auch im generellen Einspruch einzulegen.

Mein Gegenvorschlag war:

ZitatDie Magiergilde Galladoorns, sei hiermit bemächtigt, den Willen der Krone Galladoorns in jedweden magischen Belangen zu vertreten und durchzusetzen.

Für mich ist es völlig selbstverständlich, dass die Krone ein Einspruchsrecht hat, zumal da ja steht, dass die Gilde den Willen der Krone repräsentiert, und sobald die Krone einen Willen äußert, ist es natürlich unmöglich, dass die Magiergilde etwas anderes sagt, da das dann ja offensichtlich nicht der Wille der Krone ist. Von daher halte ich es für Überflüssig, das extra zu erwähnen.
Selbiges sehe ich für das Einspruchrecht des Kronrates. Da die Gilde ja per Gesetz nach dem Willen der Krone zu handeln hat, würde ein Einspruch des Kronrates ja nur dann notwendig sein, wenn dessen Meinung nicht dem der Krone entspricht. Ein Einspruchsrecht des Kronrates würde also bedeuten, dass der Kronrat die Macht hat, entgegen dem Willen und der Entscheidung der Krone ein Einspruch gegen Entscheidungen der Magiergilde zu leisten. Soll das wirklich so sein?
Und wenn ich da mal weiter überlege.. wenn die Krone mit ihrer Stimme sowieso jede Entscheidung des Kronrates kippen kann (da sie eine Stimme mehr als die restlichten Mitglieder zusammen hat), dann würde das bedeuten, dass die Krone der Magierschaft gegenüber verkündet, dass irgendetwas ihr Wille ist, und dann im Kronrat dafür stimmt, dass etwas anderes ihr Wille ist.. reden wir hier von einer schyzophrenen Krone Galladoorns?

Der zweite Vorschlag für die Erwähnung des Kronrates befindet sich in dem Passus, in dem es darum geht, wer in Galladoorn Magie wirken darf:

ZitatDer Zaubernde ist Mitglied in einer von der Galladoornischen Magiergilde anerkannten Gilde, Akademie, Halle oder Schule, sofern diese Anerkennung vor dem Kronrat ohne Wiederspruch verkündet ward.

Dazu meinte Klaus (von dem der Vorschlag mit der Einbeziehung des Kronrates in diesem Passus kam) noch:

ZitatKönnen in meinen Augen Verkündung vor dem Kronrat rausnehmen, aber dafür Unterrichtung der Kronratsmitglieder reinnehmen.

Optimaler fände ich die Verpflichtung, diese Anerkennung "öffentlich zu Verkünden". Aber auch mit der Pflicht der expliziten Unterrichtung der Kronratsmitgliedern könnte ich leben, da das sowieso in meinen Augen selbstverständlich ist, zumal diese ja auch wissen müssen, wen sie bei sich richten dürfen usw. Von daher ein O.K. von meiner Seite dazu, in der Lex Magicae festzuhalten, dass die Kronratsmitglieder über eine Anerkennung informiert werden müssen.

Die genaue Formulierung des Passus, wer welche Magie wirken darf, bitte in den dafür vorgesehenen Thread diskutieren, hier soll es nur darum gehen, ob und wie der Kronrat über die Anerkennung informiert werden soll.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Ich würde sagen das mit der Krone reicht aus. Wenn diese sich unsicher ist berät sie sich doch sowieso mit den Leuten auf dessen Rat sie Wert legt. Im manchen Fall mag das dann sogar der Kronrat sein  :). Wenn dort dann viele dagegen wären kann sie sich dem anschließen oder aber anders entscheiden.
Kurz gesagt ich finde eine extra Erwähnung des Kronrates nicht nötig.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Arne

Kurz und knapp von meiner Seite:

- Die Präsenz "desz Kronrathes" soll darauf hinweisen, dass es sich um ein Dokument der Krone also nicht von Magiern für Magier gemacht handelt.

- Ich halte die Erwähnung der Krone alleine wie Roman für ausreichend und schließe mich seiner Meinung an.

- ... und halte das formelle Informieren des Kronrates für völlig ausreichend!
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thomas B.

Hi Leute, bin das erste mal dabei und hoffe alles geht gut ;D

Der Kronrat hat in den Gesetzen der Krone nix zu suchen. Die Krone Galladoorns herrscht allein und suverain (das ist falsch geschrieben oder ???)

Ein Erwähung finde ich nicht nur überflüssig sondern falsch.

Thomas

Puh geschaft  ;D

Gmorks Bedauern

Thomas! *g*

@Zendijin: Ich halte es wie Du und Thomas. ich denke, daß eine ausdrückliche Erwähnung des Kronrates auch nicht der Rolle des Kronrates entspricht. Er ist ein beratendes Gremium, daß von der Krone in jedem Fall überstimmt werden kann.
Die Lex Magicae ist von der Krone für Magier gemacht. ich würde sagen, da reicht es auch nur die Krone zu erwähnen. Alles andere würde die Rolle des Kronrates nur unverhältnismäßig aufbauschen.

Ach, und Thomas...und es heisst "souverän"! *ggg*

Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Arne

Danke für Deine Klarstellung @ Thomas

Bin also für die Rausnahme des Kronrates - wobei wir im Hinterkopf behalten, dass er natürlich bei der Entscheidung der Krone mitwirkt!

Klar das!
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thilo

#7
Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 04.02.2004, 09:30:00
Bin also für die Rausnahme des Kronrates - wobei wir im Hinterkopf behalten, dass er natürlich bei der Entscheidung der Krone mitwirkt!

Warten wir noch mal ab, was Klaus dazu sagt, er war es schliesslich, der den Kronrat da reingebracht hat und wenn er auch damit leben kann, dass der da nicht erwähnt wird, dann können wir meiner Meinung nach diesen Punkt schon mal abhaken.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

Okay fangen wir hinten an
Öffentlich-Machung einer Gildenanerkennung vor der Inkraftsetzung soll mir ausreichen, die genaue Formulierung könnte sogar auch erst im Gildencodex stehen.

ZitatAll magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der galladoornischen Magiergilde. Davon unberührt bleibet das Recht der Krone oder des Kronrates sowohl im Einzelfalle als auch im generellen Einspruch einzulegen.
wider
ZitatDie Magiergilde Galladoorns, sei hiermit bemächtigt, den Willen der Krone Galladoorns in jedweden magischen Belangen zu vertreten und durchzusetzen.

Auch hier können wir den Kronrat rausnehmen, wenn wir dafür eine Präambel am Anfang oder Ende hereinnehmen, daß sämtliche Rechte der Krone, der Mitglieder des Kronrates und der Reichsritterschaft durch diese LM unberührt bleiben. Klartext, die LM ist den anderen Gesetzen untergeordnet (Normenhirarchie).
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 07.02.2004, 20:54:17
Auch hier können wir den Kronrat rausnehmen, wenn wir dafür eine Präambel am Anfang oder Ende hereinnehmen, daß sämtliche Rechte der Krone, der Mitglieder des Kronrates und der Reichsritterschaft durch diese LM unberührt bleiben. Klartext, die LM ist den anderen Gesetzen untergeordnet (Normenhirarchie).

Verstehe ich nicht ganz..

zum einen, welche Rechte sollen das denn sein, die diese Lex Magicae den anderen "wegnimmt"?

und zum anderen... warum sollte z.B. das Gesetz der Magierschaft des Landes dem Gesetz der Ritterschaft untergeordnet sein?

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Arne

Meine Meinung:

Hui, Klausi, das sehe ich aber anders und ich wehre mich gegen die Präambel.

Warum auch?

Auch die Krone, die Mitglieder des Kronrates und die Reichsritterschaft haben das Wort des LM zu achten - sonst würde es schon am Anfang ja völlig unterhöhlt.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Leaving so far ...
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
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+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Stefanie Lorenz

@Thilo
Es geht nicht darum, daß die LM anderen Rechte wegnimmt, es ist lediglich ein juristischer Standardspruch, der nichts anderes besagt, als niemand kann sich auf die LM berufen um zB einem Reichsritter den Zutritt zu einer Gerichtsverhandlung zu verwehren oder (mit Bezug auf Thread: LM - Wer darf Magie wirken) in Galans Vorgarten Dämonentore öffnen die er da nicht haben will.

Zitatund zum anderen... warum sollte z.B. das Gesetz der Magierschaft des Landes dem Gesetz der Ritterschaft untergeordnet sein?
Dazu: das Gesetz der Magierschaft des Landes ist zwar nicht explizit dem Gesetz der Ritterschaft untergeordnet, aber wohl dm Gesetz des Adels, den die Adelsherrschaft ist nun mal das Grundlegende Staatsprinzip in Galladoorn. Ich denke es geht hier überhaupt nicht um die Gegenüberstellung von Magierschaft und Ritterschaft. Rittercodex und LM sind überhaupt nicht zu vergleichen.

ZitatWarum auch?
Auch die Krone, die Mitglieder des Kronrates und die Reichsritterschaft haben das Wort des LM zu achten - sonst würde es schon am Anfang ja völlig unterhöhlt.
@Arne
Um die oben gemachten Aussagen noch etwas zu verdeutlichen. Die LM ist ja gar nicht das Gesetz der Magierschaft, sondern das Gesetz der Krone für die Magierschaft. Da die Krone dieses Gesetz selbst gemacht hat, ist es nur natürlich, daß sie der Magierschaft zwar Rechte einräumt, ihre eigenen (Reichsritter) und die des Adels jedoch auch schützt.
Das heißt nicht, daß die LM nicht in gewisser Weise auch für Krone und Adel bindend wäre, allerdings ist es doch fakt, daß praktisch jedes gewährte recht, in einem Reich wie Galladoorn von Anfang an unterhöhlt ist, da es immer jemanden gibt, der es aus übergeordneter Position willkürlich widerrufen kann. Das trifft sowohl auf die Rechte des Freiherren zu, der von seinem Baron/Fürst abhängig ist, als auch auf die des Kronrates, dessen Abstimmungen letztendlich als Farce betrachtet werden könnten, wenn man die Stimmmajorität der Krone bedenkt.
Mit denen der Magierschaft in der LM zugestandenen Rechten verhält es sich nicht anders. Die Gilde ist nach wie vor abhängig von der Krone, oder dem jeweiligen Provinzherren, auf dessen Territorium sie operiert. Allerdings hat die ganze Sache auch eine Kehrseite, denn ebensowenig wie die Krone gut daran tut ihre Kompetenzen den Kronratsmitgliedern gegenüber stets und ständig voll auszuschöpfen, täte der Kronrat gut daran die Magiergilde ständig einzuschränken. Wo sie doch augenscheinlich die Unterstützung der Krone genießt, wie aus dieser LM schließlich auch hervorgeht. Diese Präambel ist letztendlich also nichts anderes, als die schriftl. Feststellung dessen, was ohnehin schon Tatsache ist.
Sie sollte daher Kronrat und Adel zur Beruhigung und der Gilde zu nicht allzugroßer Beunruhigung gereichen. ;)

Der Magikanus

ZitatOder verstehe ich da etwas falsch?
ZitatGesetz der Magierschaft des Landes dem Gesetz der Ritterschaft untergeordnet sein?
Ja ich glaub ihr habt mich da falsch verstanden, es geht nicht um die Unterordnung unter das Gesetz der Ritterschaft, sondern um die Erhaltung von Sonderrechten der Reichsritter.
Theoretisch haben wir ja auch die Gesetze zu Ritterschaft und Kronrat irgendwo aufgeschrieben, eigentlich müßte man da jetzt schreiben:
Die, in den galladoornschen Gesetzeswerken (siehe §XY, §XYZ und §XYa)  verfügten, Sonderrechte der Krone, der Kronratsmitglieder und der Reichsritterschaft bleiben durch diese Lex Magicae unberührt.
Da wir diese ganzen schönen § aber nun mal bislang nicht haben, und jetzt hoffentlich keiner auf den dürren Gedanken kommt die zu schreiben muß es das so tun.
Letzlich geht es wie Steffi bereits geschrieben hat um die Fälle zu denen mehrfach von Magierseite gepostet wurde, daß am generellen Einsspruchsrecht der Krone nicht gekratzt werden soll. und sowieso selbstverständlich und muß nicht extra aufgelistet ...
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

Was wären dann denn z.B. ganz konkret für Sonderrechte der Krone, Kronratsmitglieder und Reichsritter, die ohne diese Präambel durch die LM eingeschränkt würden?

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

Zitat von: Thilo in 10.02.2004, 10:32:30
Was wären dann denn z.B. ganz konkret für Sonderrechte der Krone, Kronratsmitglieder und Reichsritter, die ohne diese Präambel durch die LM eingeschränkt würden?
Also Sonderrechte der Reichsritterschaft (ohne Gewähr, weil es gibt dazu unterschiedliche Texte von Thoams und Ralf):
Dürfen jede Gerichtverhandlung stoppen und vor die Krone bringen.
Habe jederzeit überall hin Zutritt.
Sonderrechte der Krone ist Recht klar denke ich.
Sonderrechte der Kronratsmitglieder sind denke ich der schwierigste Fall, weil da gibts sicher unterschiedliche Auffassungen und leider nichts aufgeschriebenes ...

Deshalb meine Vorstellung grob umrissen:
- Eigene Legislative, Exekutive und Jurisdiktion in ihrer Provinz.
- Einberufung des Kronrates
- möglichkeit souverän zu handeln und später zu erklären ...

eigentlich der Kram, der im Spiel eh klar ist.

Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.