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Lex Magicae - Beherrschungsmagie

Begonnen von Thilo, 03.02.2004, 16:10:55

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Thilo

In diesem Thread soll diskutiert werden, ob und wie das Thema Beherrschungsmagie in der Lex Magicae behandelt wird.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Thilo

#1
Beherrschungsmagie... ein heikles Thema.

Meine persönliche Ansicht:

Es ist selbstverständlich, dass das Beherrschen eines galladoorners mit Hilfe der Magie unter schwerer Strafe zu stehen hat. Darüber brauchen wir, glaube ich, nicht zu diskutieren.

Ich bin aber dagegen, einen Passus in der Art "Beherrschungsmagie ist generell verboten" in den Lex Magicae aufzunehmen.
Wenn ich als Magier z.B. in einer Schlacht gegen die Erbnachter Truppen die Möglichkeit habe, die gegnerischen Truppen per Furcht-Zauber zu demoralisieren, oder den gegnerischen Heerführer per Beherrschungsmagie dazu zu bringen, seine Truppen kollektiven Selbstmord begehen zu lassen, dann halte ich das für ein legitimes Mittel (mal davon abgesehen, dass natürlich kein galladoornischer Magier wirklich über die Fähigkeit verfügt, das zu tun ;))
Aber da kommen schon einfachere Sachen hinzu.. ich werde von einem Räuber angegriffen und setze den per Schlafzauber außer Gefecht oder bringe ihn von mir aus per Freundschaftszauber dazu, mich als netten Kumpel anzusehen und wieder im Wald zu verschwinden. Das alles sind Gründe, wo ich lieber einen Zauber verwenden würde, der in gewisser Weise der Beherrschungsmagie zuzuordnen ist, als das Opfer gleich mit einem Feuerball zu rösten.

Ich sehe die Beherrschungsmagie also nicht von sich aus als etwas Böses an, sondern nur die Taten, die man damit vollbringen kann. Das ist in etwa vergleichbar mit dem Schwert.. natürlich ist es verboten, mit dem Schwert einfach irgendwen umzubringen, aber Schwerter an für sich sind nicht verboten.

Mein Vorschlag für die Lex Magicae wäre also, keinen eigenen Beherrschungsmagie-Paragraphen zu machen. Stattdessen würde ich in den Passus, in dem festgelegt wird, was nicht mit der Magie getan werden darf, noch die Beeinflussung des freien Willens als verbotene Anwendung der Magie einzufügen. Der Passus würde dann nach meinem Vorschlag so aussehen:

Zitat
Niemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen oder in seinem freien Willen zu beeinflussen, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen

Dazu sei noch angemerkt, dass die Lex Magicae nur festlegt, was verboten ist. Sie legt aber im Allgemeinen nicht fest, welche Bestrafung bei Zuwiederhandlung verhängt wird. Da kann es natürlich problemlos sein, dass z.B. in der Rechtssprechung die Bestrafung für die Beeinflussung des freien Willens ungleich höher, als für das Schädigen einer Person auf andere Art ist. Das ist damit überhaupt nicht ausgeschlossen, sondern die Lex Magicae legt erst mal nur fest, was überhaupt erlaubt und was verboten ist.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Gmorks Bedauern

Wie wäre es mit einer Spezial-Regelung für Beherrschungsmagie, wie zum Beispiele in gestatteter Einsatz im Rahmen des Kriegsrechts, oder so?

Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Thilo

#3
Zitat von: Romarik v. Tauenrank in 03.02.2004, 17:15:14
Wie wäre es mit einer Spezial-Regelung für Beherrschungsmagie, wie zum Beispiele in gestatteter Einsatz im Rahmen des Kriegsrechts, oder so?
Björn

Genau das macht der Passus doch .. er verbietet sowohl Feuerbälle, Beherrschungsmagie, magische ACME-10-Tonnen Gewichte und anderes Zeugs, sofern es sich nicht um einen Verteidungsfall für das Reich, seine Bürger, die Krone oder den Magier handelt. Nach dem Passus darf ich nicht mal einen galladoornischen Kender mit einem Stummheitszauber belegen, nur weil der mich nervt.

Was wollt hir mehr? Ich verstehe es einfach nicht...

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Also ich finde den Text ausreichend.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Engelchen

Ich finde es auch ausreichend, deshalb haben wir den Passus ja auch dreimal überarbeitet, damit er jedweden ungrechtfertigen Einsatz von Magie gegen einen Menschen ausschließt. Somit auch Beherrschung!
Kara : " Yezana, komm du darfst den Inquisitor verbrennen!"

Arne

[off topic]
Thilo, Du kriegst noch alles durch  ;)!
[/off topic]

Bin einverstanden - und gegen Sonderpassi wie Björn sie vorgeschlagen hat. Keine Sonderfälle, sonst wird alles zu penibel!

Spielspaß vor Paragraphenreiterei!
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thomas B.

Super Absatz, kurz, griffig, bleibt in Gedächtnis, jeder Nichtmagier kann was damit anfangen

Sofort gekauft

Thomas

das mit dem Forum fangt an mir zu gefallen

tberg

Gut, dann will ich mich da mal auch nicht mehr quer stellen.
I vote with "Yes".

Gruß - Tobi

Der Magikanus

Explizite Sonderfälle will ich auch nicht, aber erstens braucht die Beherrschung einen Extrapoint, so wie Necromantie und Dämonologie, schon wegen der Kontinuität des Spiels und seiner Bedeutung im Spiel und zweitens will ich die Lehre eingeschränkt haben.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Magikanus


Es sei darüber hinaus bei schwerster Strafe untersagt, Zauber zu wirken oder zu lehren, die dem Zwecke der Willensbrechung und fortwährenden Geistbeherrschung dienen.
Die Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn sei verpflichtet, in ihrem Gildencodex eine Klassifizierung der Beherrschungszauberei vorzunehmen und die notwendigen Strafen festzuschreiben, sowie falls nötig Ausnahmeregelungen zu formulieren.
Näheres regelt somit der Gildencodex.


Tja Keine Ahnung was hier dran auszusetzen ist – es geht um Willensbrechung und fortwährende Geistbeherrschung, ein Zauber auf den beides Zutrifft, der sollte nicht zu lernen sein, auch nicht zum Schutz des Magiers oder des Reiches, oder, oder ...
Es geht um richtig fiesen Beherrschungskram, Rituale etc. mit anschließendem Vergessen nahezu ohne Spuren, also kaum nachweisbar. Die Bücher in denen so was steht darfs nicht an jeder Ecke zu kaufen geben.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

#11
Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 08.02.2004, 12:16:23
Tja Keine Ahnung was hier dran auszusetzen ist – es geht um Willensbrechung und fortwährende Geistbeherrschung, ein Zauber auf den beides Zutrifft, der sollte nicht zu lernen sein, auch nicht zum Schutz des Magiers oder des Reiches, oder, oder ...
Es geht um richtig fiesen Beherrschungskram, Rituale etc. mit anschließendem Vergessen nahezu ohne Spuren, also kaum nachweisbar. Die Bücher in denen so was steht darfs nicht an jeder Ecke zu kaufen geben.

Ich habs ja fast befürchtet, dass du gegen den fast erzielten Konsens noch was einzubringen hast. Selbst Ralf war (trotz diverser Kritiken an anderen Punkten) mit diesem Absatz vollkommen zufrieden.
Die Tatsache, dass in der Lex Magicae nicht noch mal explizit ein extra Absatz zur Beherrschungsmagie drinen steht, heisst ja nicht, dass im Lehrplan jedes Schüleres der Akademie der Kurs "Wie breche ich den Willen eines Menschen und lasse ihn hinterher alles vergessen" steht und die Magierschadt Bücher zu diesem Thema an der Haustür verkauft ("Guten Tag.. haben sie Interesse an Fachliteratur zum Thema Beherrschung?")

Von mir also ein klares Veto zu diesem Absatz, ich bin (wie so ziemlich der Rest der Magierschaft und auch des bespielten Adels) der Meinung, dass es vollkommen ausreicht, wenn in der Lex Magicae prinzipiell festgelegt ist, dass mit Hilfe der Magie niemand in seinem freien Willen beeinflusst werden darf, ohne da jetzt noch mal einen extra "Beherrschungs-Paragraphen" einzubringen.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Arne

Stimme mit Thilo da überein.
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Der Magikanus

ZitatIch habs ja fast befürchtet, dass du gegen den fast erzielten Konsens noch was einzubringen hast.
ZitatVon mir also ein klares Veto zu diesem Absatz, ich bin (wie so ziemlich der Rest der Magierschaft und auch des bespielten Adels)
Also das sehe ich sehr, sehr anders!!!
In der Diskussion (Thread: Codex der Magierschaft Seite 2 bis 4) haben alle außer Dir diesem obigen Absatz von mir zugestimmt, nur weil er hier in diesem neuen Thread Beherrschung noch nicht gepostet war und ihn sicher der ein oder andere noch nicht gelesen hat, heißt das noch lange nicht daß der Großteil von Magierschaft und bespieltem Adel das ähnlich sieht.

ZitatSelbst Ralf war (trotz diverser Kritiken an anderen Punkten) mit diesem Absatz vollkommen zufrieden.
Mit dem entsprechenden Paragraphen bin auch ich sehr zufrieden, aber ob Ralfi noch zufrieden ist, wenn man ihm sagt, daß noch ein weiterer im Gespräch ist.
Nur weil ihm dies nicht explizit aufgefallen ist heiß das mal gar nichts, da er sich ja am Freitag zum ersten Mal damit auseinander gesetzt hat.


Deshalb noch einmal die wichtigsten Argumente für einen Extra Beherrschungsparagraphen:

1. Kontinuität – Das Beherrschungsverbot des alten Codex ist Teil unserer Spielrealität
2. In meinen Augen wird die Beherrschung in der allerersten Lex M. (Adalbert) völlig verboten gewesen sein. Also müßte heute noch ein historischer Rest dieses alten Paragraphen vorhanden sein.
3. Die LM ist Krongesetz, und ob es der Gilde paßt oder nicht vor Beherrschung haben Könige nun mal mehr Angst als vor Nekromanten. (zumindest meiner Meinung nach)
4. Ich stelle die Vorzüge der klassischen Beherrschungssprüche des Conalltags (Schlaf, Stille, Furcht, ...) überhaupt nicht in Zweifel. Mir geht es um das woran man denkt wenn man das Wort Beherrschung hört – um BEHERRSCHUNG, Befehlsgewalt über einen anderen!
5. Eigenzitat
Zitatwenn ein Verbrechen mit Beherrschung geschieht ist dies eben schlimmer als ein Verbrechen mit einem Feuerball. Genauso wie ein Mord mit einer Garotte schlimmer ist als der mit dem Schwert.
Dies spiegelt sich natürlich einerseits im Strafmaß nach der Tat wieder, andererseits aber auch in den Präventivmaßnahmen vor der Tat. Garotten liegen nun mal nicht im Schaufenster aus.
6. Beherrschung, ihre Lehre und Verbreitung, vor allem von Beherrschungsritualen braucht Kontrolle und ein festgelegtes Strafmaß und dies nicht wie bei zB bei Illussionsverbrechen durch den Gilden C., sondern durch die Krone LM. Dies muß meiner Meinung nach in der LM genauso explizit hervorgehoben sein wie Dämonologie und Nekromantie.


Tja also ich habe bislang noch kein gutes Argument gegen einen Extrapunkt Beherrschung gehört. Über die genaue Formulierung läßt sich ja, wie in allen anderen Punkten auch feilschen :)
Einzigs Argument dagegen war bislang der Verweis, daß im § 3 oder 4 bereits alles drin stände.
Was da drin steht ist gut, wirklich, aber ersetzt den Extrapunkt nicht, sonst könnten wir die Punkte Dämonologie und Nekromantie, ja auch streichen, die wären dann ja auch abgedeckt.

Tobi hat mal irgendwo was von Sorgfaltspflicht in puncto Beherrschung geschrieben, den Ausdruck find ich gut.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

Dann mache hier doch noch mal einen vorschlag, wie du dir diesen "Beherrschungs-Paragraphen" vorstellst. Mein letzter Stand ist da der Vorschlag, den Tobi gepostet hat:

Zitat§ 9 Es sei darüber hinaus bei schwerster Strafe untersagt, Zauber zu wirken, die dem Zwecke der Willensbrechung und fortwährenden Geistbeherrschung dienen.
Die Galladoornische Magiergilde sei verpflichtet, in ihrer Gildenordnung eine Klassifizierung der Beherrschungszauberei vorzunehmen und die notwendigen Strafen festzuschreiben, sowie falls nötig Ausnahmeregelungen zu formulieren.

Wenn ihr wirklich wollt, kann ich mit so einem Paragrpahen leben. Ich bin da z.B. auch wieder unglücklich darüber, dass damit der Codex der Magierschaft eine Gesetzgebende Komponente bekommt, aber was soll's, der wird ja gerade sowieso wieder zur eierlegenden Wollmilchsau, da kommt es da dann auch nicht mehr drauf an.
Und unter "Willensbrechung" fallen meiner Meinung nach genau die ganzen Sprüche wie Schlafzauber & co.. ich breche an diesem Punkt den Willen des Gegners und zwinge ihn dazu, jetzt zu schlafen. Also sind wir genau da, wo einige Leute anscheinend hinwollen. Danke!
Bevor wir da also noch Wochenlang im Kreis herumdiskutieren (habe da einfach kleine Lust mehr zu), von mir jetzt einfach mal stillschweigende Akzeptanz. End of Topic  :-X

ciao.. Thilo

PS: Nur eines noch. Zum Thema "Dass Beherrschungsmagie in Galladoorn schon immer verboten ist. Ich würde gerne mal wissen, vom wem (Out-Time) diese Regelung überhaupt kommt. Mir ist das zum ersten mal auf dem Akademie-Eröffnungs-Shorty zu Ohren bekommen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass da innerhalb der Magierschaft oder öffentlich jemals vorher darüber gesprochen wurde, geschweige denn, dass das in irgendeinem mir zum Thema Galladoorn jemals unter die Augen gekommenen Schriftstück erwähnt wurde. Von daher würde mich schon interessieren, wer diese Regelung ins Spiel eingebracht hat (das konnte mir bisher nämlich noch niemand sagen).
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln