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Lex Magicae - Gerichtsbarkeit

Begonnen von Thilo, 03.02.2004, 16:12:41

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Thilo

In diesem Thread soll das Vorrecht der Magiergilde, bei bestimmten Verbrechen von Gildenmitgliedern über diese zu richten, diskutiert werden.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Thilo

#1
Zum Thema Gerichtsbarkeit, also wer darf über wen richten.

Dazu erst mal ein Zitat von ihrer Königlichen Hoheit, Steffie von und zu Lorenz:

Zitatinsgesamt fehlt mir hier die deutliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten des Rechtsverstoßes nämlich dem  Verstoß gegen Gildenrecht oder dem Verstoß
gegen ALLGEMEINES Recht.

Das habe ich in dem Codex-Thread auch schon bemängelt und das war in meinem Vorschlag für die Lex Magicae auch anders formuliert. Dort stand nämlich:

Zitat
Bei Personen, denen nach Passus 5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magicae zu richten, der Magiergilde Galladoorns, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magiecae zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Magiergilde Galladoorns zu übergeben vermag.

Dort steht ganz konkret "bei Zuwiederhandlungen gegen die Lex Magicae", was natürlich bedeutet, dass die Gilde nicht das Vorrecht hat, über einen Magier zu richten, der in Leutern einen Bauern mit einem Knüppel niederprügelt. Das ist dann ganz klar ein "nicht-magisches Verbrechen" und als solches hat die Gilde nix damit zu tun.

Ich denke mir, wir können da deine Bedenken aus dem Weg räumen, meiner Meinung nach waren wir uns eigentlich darin einig, dass das Vorrecht der Gerichtsbarkeit nur für magische Verbrechen gilt.

Tobi meinte dazu:

Zitatbei Zuwiderhandlungen gegen den Codex der Magiergilde, welcher umfasset diese Lex Magicae, das Gildenrecht sowie die Akademiestatuten zu richten, der Magiergilde Galladoorns, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.

Da halte ich nichts von. Ich denke, dass es reicht, wenn dort nur "Zuwiderhandlungen gegen die Lex Magicae" genannt werden. Gildenrecht und Statuten der Akademie sind Gildeninterne Dinge und kein galladoornisches Gesetz, brauchen deshalb auch nicht in der Lex Magicae erwähnt werden.
Also Beispiel: Im Grundgesetz steht ja auch nicht, wie jemand bestraft wird, der gegen die Satzung irgendeines Vereins oder die Statuten einer Gewerkschaft verstösst. Das sind dann keine "Probleme" der Landesgesetzgebung sondern interne Dinge.

Schon gar nicht gefällt mir

Zitat
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen den Codex der Magiergilde, welcher umfasset diese Lex Magicae, das Gildenrecht sowie die Akademiestatuten, oder allgemeines Recht zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Magiergilde Galladoorns zu übergeben vermag

Das würde ja bedeuten, dass der Landesherr gegen jemanden richten darf, der gegen die Statuten der Akademie verstösst. Ist meiner Meinung nach Bullshit  ;D

caio.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

Ich halte Tobis Einwand vom grund her erstmal für richtig. Die LM selbst bietet uU zu wenig spielraum um Nichtgildenmitglieder zu richten. Man will ja auch noch anderes als Nekromantie und Dämonologie bestrafen. Tobis und meine Formulierung war natürlich bescheuert, da hat steffi recht. Richtig ist allerdings auch Thilos einwand, daß der Landesherr nicht über Akademiekram bei fremden zu richten hat.
Der Vergleich mit dem Grundgesetz und der Vereinssatzung greift meiner Meinung nach nicht. die Krone räumt der Gilde Gesetzgebung zu magischen Belange unterhalb der LM ein, dh was in der LM steht, darf durch Gildenrecht nicht gebrochen werden, dennoch ist Gildenrecht auch für Nichtgildenmitglieder bindend. - So hatte ich es zumindest bisher verstanden. Demnach müßte das irgendwie rein ...
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Stefanie Lorenz

In der Lex Magicae fehlt generell ein Passus, welcher der Gilde Gesetzgebungskompetenz einräumt. Also die Möglichkeit magische Gesetze unterhalb der Lex Magicae festzusetzen.
Vorschlag:
Es obliegt der Gilde (exakter Name), die in dieser Lex Magicae niedergelegten Bestimmungen auszuführen und deren Einhaltung zu überwachen. Zu diesem Zwecke sei es der Gilde gestattet Gesetze zu erlassen, welche die Anordnungen dieser Lex Magicae differenzieren und näher bestimmen.
Insbesondere sei die Gilde dazu angehalten eine dem Geiste dieser Lex Magicae folgendes Verzeichnis magischer Sprüche und Rituale zu führen, welche bei Strafe mit Verbot belegt sind.
Diese von der Gilde erlassenen Gesetze gelten sowohl für ihre sämtlichen Angehörigen, als auch für einen jeden der Magie wirkt, innerhalb der grenzen Galladoorns.

Vorschlag zu §1

§ 1 Die Lex Magicae ist ein von der Krone Galladoorns direkt erlassenes Gesetz, welches zu dem Behufe erlassen wurde, um Klarheit über die zu schaffen, welche die Magie wirken, und wie mit denen zu verfahren ist. Dies Gesetze gelte ohn Ausnahme für ein jeden der Magie wirket im ganzen Reich.

Vorschlag zu den §3/8/9, Zusatz jeweils am Ende:
Näheres regelt der Gildencodex.


Der Magikanus

Also ich versuchs noch mal:

Bei Personen, denen nach § 5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magicae und die Gesetze des Gildencodex zu richten, der Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magiecae und die Gesetze des Gildencodex zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn zu übergeben vermag.


Ich glaub so könnt es gehen, wenn Steffis Absatz Bestand hat.
Sonst müßte man evtl. Diffrenzieren und einen extra Absatz für Nichtgildenmitglieder in Bezug auf Gildencodex einfügen.


Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

#5
Zitat von: Stefanie Lorenz in 07.02.2004, 20:57:27
In der Lex Magicae fehlt generell ein Passus, welcher der Gilde Gesetzgebungskompetenz einräumt. Also die Möglichkeit magische Gesetze unterhalb der Lex Magicae festzusetzen.

Das ist wieder ein ganz neues Thema. Prinzipiell bin ich eigentlich bisher davon ausgegangen, dass das Gildenrecht dann nur für Gildenmitglieder gillt. Also wirklich der Vergleich zur "Vereinssatzung" den ich weiter oben angeführt habe und dass der Codex erst mal völlig unabhängig von der Lex Magicae ist (was heissen soll, er wird darin nicht erwähnt. Dass die Gilde bei der internen Gesetzgebung keine Gesetze einführen kann, die gegen die LM sprechen, ist ja klar).

Wenn das jetzt anders gewünscht wird, dann habe ich nichts dagegen, dann führt das aber zu neuen Problemen. Wenn die Gilde auch Gesetze erlassen kann, die für nicht-Gildenmitglieder sind, diese dann aber nicht von der Gilde sondern von der lokalen Gerichtsbarkeit gerichtet werden, so muss diese sich ja an den Codex halten.. und eigentlich sehe ich den Gilden-Codex eher als Gilden-Internes Dokument. Das war ja der Hauptgrund für den ganzen Aufwand, eine Trennung zwischen, einer "für alle gültigen" Lex Magicae und einem für die Gildenmitglieder gültigen "Codex" zu schaffen.

Wenn im Codex jetzt wieder für Nichtmitglieder bindende Gesetze stehen, dann haben wir genau wieder die Vermischung, die ich durch den ganzen Aufwand beseitigen wollte  :-\

So ganz glücklich bin ich über diesen Vorschlag also nicht.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Thilo

Mal was anderes zum Thema Gerichtsbarkeit..

Arne und ich haben uns am Freitag auf dem Stammtisch mal mit Ralf zusammengesetzt und über die Lex Magicae gesprochen.
Weitestgehend war er damit einverstanden, einige Bedenken konnten durch nähere Erklärungen beseitigt werden.

Zum Thema Gerichtsbarkeit gab es da aber teilweise eine andere Meinung bei ihm. Nach einiger Diskussion einigten wir und da darauf, in den Passus mit den Vorrechten der Gerichtsbarkeit noch explizit einzufügen, dass die Krone jederzeit das Recht hat, dieses Vorrecht in Einzelfällen ausser Kraft zu setzen.
Beispiel: Ein hoher Magier der Akademie zieht durch Leutern und mäht dort wahllos mit Feuerbällen die Bauern um (was Magier halt so machem..). Ralf hat nun angst, dass die Magierschaft das Vorrecht hat, diesen Magier zu richten, und dieser (weil es ja ein guter Kumpel des Akademieleiters ist) mit einer relativ kleinen Strafe davonkommt.

Meine persönliche Meinung ist: Im Passus steht, dass beide Seiten jederzeit auf das Vorrecht verzichten können. Ausserdem steht in der LM, dass die Gilde den Willen der Krone repräsentiert. Wenn die Krone also der Meinung ist, dass der Magier eben nicht von der Akademie gerichtet werden soll, dann tut die Krone diese Meinung Kund und die Akademie verzichtet somit auf ihr Vorrecht.

Aber wenn der galladoornische Hochadel nachts beruhigter schlafen kann, wenn in der Lex Magicae explizit erwähnt wird, dass die Krone das Recht hat, dieses Vorrecht in Einzelfällen zu entziehen, dann habe ich da auch nichts dagegen (da das wie gesagt, sowieso der Fall ist).

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Arne

#7
Meine Meinung:

1. zu Steffis Ausführungen: Ich teile Steffis Vorschlag, dass die Gilde die Kompetenz bekommt, auf Basis des LM Gesetze (eher: Verordnungen) zu erlassen, welche dann auf Basis des Gesetzes, zu Recht für alle Gildenmitglieder werden! Was die Acht und Bann-Liste angeht ... von mir aus - habe ich kein Problem mit - wäre eines der dynamischen Elemente des Codex.
Mit folgendem Absatz von Steffi habe ich noch Probleme:
ZitatDiese von der Gilde erlassenen Gesetze gelten sowohl für ihre sämtlichen Angehörigen, als auch für einen jeden der Magie wirkt, innerhalb der grenzen Galladoorns.

Thilo hat völlig recht: der Codex soll ein gildeninternes Dokument werden, der natürlich für Gildenmitglieder gesetztes Recht des LM präzisieren oder verhärten kann. Die Gilde braucht aber, um auch Nicht-Gildenmitglieder für was-auch-immer belangen zu können, womit ich kein Problem hätte ;), eine Exekutive, also eine ausführende Gewalt, durch die sie wirken könnte.

Als nächstes:
Zitat§ 1 Die Lex Magicae ist ein von der Krone Galladoorns direkt erlassenes Gesetz, welches zu dem Behufe erlassen wurde, um Klarheit über die zu schaffen, welche die Magie wirken, und wie mit denen zu verfahren ist. Dies Gesetze gelte ohn Ausnahme für ein jeden der Magie wirket im ganzen Reich.
Einverstanden soweit.

2. Magische Inquisition: Ich selbst finde den Ansatz, Externe "haftbar" zu machen, recht verlockend. Dann haben wir aber das Thema der magischen Inquisition auf dem Tisch (Arbeitstitel  :o). Die Gilde könnte also mittels ihrer Exekutive auf die vielbesprochene Hexenjagd gehen. Der magische Wildwuux ist natürlich da voll im Fokus, aber Regelungen dieser Art übersteigen die Macht der Dokumente, über die wir sprechen ... AUSSER ... wir räumen der Gilde tatsächlich eben diese exekutive Macht ein?!

3. Gildencodex: Da der Codex, wie Thilo ja schon angedeutet hat, auch gildeninterne Dinge behandeln soll, ist er für die Dinge, über die wir hier diskutieren eher ungeeignet. Exekutive Macht kann nur die Krone verleihen. Wir müssen uns einigen, inwieweit die Krone und der Adel der Magierschaft legislative Macht zugestehen wollen - von meiner Seite her reicht völlig aus, wenn die Magierschaft Gesetze die Gildenmitglieder betreffend erlassen kann. Das Thema magischer Wildwuchs muss aber neu diskutiert werden, wenn der Codex nur für Gildenmitglieder gelten soll.

That's it!
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Gmorks Bedauern

Was ist eigentlich, gerade in der heutigen Zeit, gegen eine gallaadoornische magische Inquisition einzuwenden...?
Schließlich muß indiesem Land sowieso mal aufgeräumt werden!

Ich sehe schon die Schlagzeilen: "Ausbruch der Großen Magischen Inquistion in Galladoorn - Brennende Scheiterhaufen so weit das Auge reicht" *grusel*

Also, ich weiß nicht...als Adliger hätte ich, glaube ich, etwas dagegen, wenn Magier anfangen würden im ganzen Lande den "magischen Wildwuchs" auszuräuchern...

"Ad Astra!"
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Der Tobi B

Ohohoh! Wer Wind säht...

Das mit der "magischen Inquisition" ist ein ganz heisses Eisen, das sicher Intime von vielen Chars (auch Magiern) nicht angefasst werden will.

Außerdem hat der "magische Wildwuchs" für mich immer den Beigeschmack von "Kleinsch**s"  :o, wir haben wichtigeres, um das es sich zu kümmern gibt. (z.B. Dornengrund, Erbnacht, Thaskar)

Zu §1 aus dem Arnes Beitrag: Da muss noch rein, dass er auch für alle Anderen gilt, nicht nur für die, die Magie Wirken.
Vorschlag: "...der Magie wirket..." raus.

"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Thilo

Zum Thema "Magische Inquisition" (mit der ich mich auch nicht so wirklich anfreunden kann) und Arnes heissgeliebtem Wildwuchs  ;D

Ich fände es nicht gut, wenn dieser auf Grund von Regeln im Codex der Magiergilde behandelt werden würde. Wie gesagt.. der Codex sollte ein gildeninternes Dokument sein und kein Kronrecht. Es ist aber natürlich durchaus möglich, dass die Gilde über magischen Wildwuchs und anderes Grobzeugs aufgrund der Lex Magicae (und nicht des Codex!) richtet. In diesem Fall würde der Passus zum tragen kommen, dass die örtliche Gerichtsbarkeit das Vorrecht zu richten an die Gilde abgeben kann. Die Gilde jagt also Wildwuchs und verhandelt diesen nach Kronrecht, nachdem z.B. die Landesherren diese Fälle (u.U. auf Bitten der Krone) an die Gilde abgetreten haben. Das wäre eine prinzipielle Möglichkeit, wenn man denn eine magische Inquisition ausspielen will, ohne dabei auf den Codex zurückgreifen zu müssen.

Aber wie gesagt.. mit dem Gedanken an eine magische Inquisition kann ich mich nicht so richtig anfreunden, könnte aber auch damit leben.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Stefanie Lorenz

ZitatZum Thema Gerichtsbarkeit gab es da aber teilweise eine andere Meinung bei ihm. Nach einiger Diskussion einigten wir und da darauf, in den Passus mit den Vorrechten der Gerichtsbarkeit noch explizit einzufügen, dass die Krone jederzeit das Recht hat, dieses Vorrecht in Einzelfällen ausser Kraft zu setzen.
Wäre durch Präambel gegeben.
ZitatRalf hat nun angst, dass die Magierschaft das Vorrecht hat, diesen Magier zu richten, und dieser (weil es ja ein guter Kumpel des Akademieleiters ist) mit einer relativ kleinen Strafe davonkommt.
Alles kein Problem mit der Präambel. :)

Zitatauf Basis des LM Gesetze (eher: Verordnungen) zu erlassen
finde ich auch passender wollte die Sache nur nicht unnötig verkomplzieren, durch die Einführung eines weiteren Begriffs.
ZitatThilo hat völlig recht: der Codex soll ein gildeninternes Dokument werden, der natürlich für Gildenmitglieder gesetztes Recht des LM präzisieren oder verhärten kann.  
An Sich sehe ich den Codex auch als eher Gildeninternes Dokument und kann thilos Argumentation was die Kompliziertheit durch Vermischung der verschiedenen Dokumente und ihrer Wirkungsbereiche durchaus nachvollziehen. Sorry, daß ich trotzdem an dieser Stelle weiter mache.
Wenn die Inhalte des Gildencodex ausschließlich für Gildenmitlieder gültig wären, hätten wir in Zukunft,daß Problem jemanden wie Alonso von Quellsprung nicht mehr belangen zu können, wenn er sich zB widerrechtlich den Titel eines M Ordinarius aneignet. Dies ist eindeutig ein verstoß gegen Gildenrecht und die Regelung solcher und anderer Foralitäten, eindeutig kein Thema für die LM, sondern für den Gildencodex.
Wenn die Gilde sich in diesem Punkt auch Gildenfremden Magiern gegenüber schütze möchte, sollten ihre Regelungen auch für diese Verbindlich sein.
Von solchen Verstößen gegen Gildenrechtliche Formalia einmal abgesehen halte ich es auch für sinnvoll ausländische Magier genauso zB auf unsere Spruchverbotsliste zu verpflichten um sie belangen zu können.
Fakt ist zumindest, daß im Falle von Alonso im Spiel bereits einmal Gildenrecht auf Nichtgildenmitglieder angewendet wurde.
Schon alleine deshalb würde ich es für sinnvoll halten damit weiter zu machen, wir wollen uns doch nicht lächerlich machen, nicht wahr Herr von Rosenhain, Herr Rocass, ... :)

ZitatDie Gilde braucht aber, um auch Nicht-Gildenmitglieder für was-auch-immer belangen zu können, womit ich kein Problem hätte, eine Exekutive, also eine ausführende Gewalt, durch die sie wirken könnte.
Diese Notwendigkeit besteht meiner Meinung nach nicht. Aus zwei Gründen:
1. Nach jetzigem Stand der Dinge soll das Vorrecht der Gerichtsbarkeit gegenüber Nichtgildenmitgliedern, ohnehin bei der Obrigkeit liegen, der im Normalfall auch die notwendigen Exekutivmittel zur Verfügung stehen. (sollten) :)
In diesem Falle würde die Gilde also einen Verstoß gegen ihren Codex bei der Obrigkeit zur Anzeige bringen, sofern diese noch nicht selbst Kenntnis genommen hat. Das weitere Vorgehen gegen den Betreffenden würde dann zwar durch die Obrig. ausgeführt allerdings sicher in Zusammenarbeit mit der Gilde, oder gar auf deren Betreiben.
2. In dem von mir Vorgeschlagenen Passus ermächtigt die LM in ihrer Eigenschaft als Krongesetz, die Gilde zum Erlaß solcher ,,Verordnungen". Damit stünden diese Verordnungen auf der Basis und unter dem Schutz der LM, die deren Verbindlichkeit festschreibt. Ein Verstoß gegen eine, auf Grund dieser Ermächtigung erlassene Gildenverordnung ist letztlich ein Verstoß gegen die LM und damit gegen königliches Recht, an dessen Durchsetzung auch die Obrigkeit ein nicht unerhebliches Interesse haben sollte.
Daher erscheint es mir nur Recht und Billig, wenn die Gilde sich in einem solchen Fall tatkräftige Unterstützung bei der Obrigkeit sucht, s
o was nennt man meines Wissens nach Amtshilfe.

So ist es auch kein Problem gegen magischen Wildwuchs jeder Art vorzugehen, dh wir brauchen auch keine magische Inquisition, lieber Arne.
Soviel Spaß Du und andere daran auch hättest. :)

Der Magikanus

ZitatZum Thema Gerichtsbarkeit gab es da aber teilweise eine andere Meinung bei ihm. Nach einiger Diskussion einigten wir und da darauf, in den Passus mit den Vorrechten der Gerichtsbarkeit noch explizit einzufügen, dass die Krone jederzeit das Recht hat, dieses Vorrecht in Einzelfällen ausser Kraft zu setzen.
Gutes Beispiel für das Sonderrecht der Reichsritter, jederzeit zu erwirken das ein Gerichtsverfahren vor die Krone gebracht werden muß.
Eine ähnliche Formulierung hatte ich ja vorher vorgeschlagen und nun durch die Präambel ersetzt.


Legislativrechte der Gilde
Im großen und ganzen sehe ich das wie Steffi.
Thilo hat völlig Recht wir wollten von dem Eierlegenden-Wollmilchsau-Codex weg.
Das ist sicher bei dem Legislativrecht von Steffi und mir nicht ausreichend bedacht.
Trotzdem stehe ich inhaltlich zu dieser wichtigen Stärkung der Gilde und dem Vertrauen des Adels in die Gilde.
Spezifische Magische Gesetze müßen von denen gemacht werden, die sich damit auskennen.
Ich fänds schlecht alle Feinheiten, Acht-und-Bann-Liste etc. in die LM aufzunehmen.
Bliebe es ohne Legislativrecht und bei der LM, wie sie jetzt ist, hätten Nichtgildenmitglieder (Durchreisende oder mit Bürgen) deutlich weniger Vorschriften zu achten als Gildenmitglieder. Das Widerspricht sehr deutlich dem magischen Hoheitsanspruch der Gilde.
Der Obrigkeit, die diese Leute zu richten hat, ist (außer bei den Sonderfällen Necromatie und  Dämonologie) kein Strafmaß an die Hand gegeben.
Da bin ich strikt dagegen, daß die Gilde sich selbst unter einen Codex zwängt während jemand mit Bürgen (Duo korrupter Freiherr/Magier) im Graubereich zB der Iillusionsmagie fast ungehindert schalten und walten kann, weil die einzigen Paragraphen in der LM
ZitatNiemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen oder in seinem freien Willen zu beeinflussen, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen.
doch erheblichen Interpretationsspielraum zulassen.
Bei solchen Vorzügen der Nichtgildenmitglieder, wäre die Gilde bescheuert sich selbst strenge Regeln aufzuerlegen.

Trotzdem siehe Steffi  - zusätzliche Exekutivrechte braucht die Gilde nicht.

Wäre glücklich über Vorschläge die die Wollmilchsau Codex vermeiden, entweder durch weitere Verschärfungen in der LM für nicht Gilde oder vielleicht auch durch expliziten Verweis nur auf Teile des Codex, dafür bräuchten wir den aber erstmal.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

Habe jetzt noch mal ein wenig darüber nachgedacht, was mich konkret daran stört, wen in der Lex Megicae auf den Codex als für alle Magier in galladoorn gesetzgebendes Dokument hingewiesen wird.

Ich fände es schöner, wenn der Codex ein vollkommen internes Dokument der Magiergilde wäre, also ein Dokument, in dem sie schalten und walten kann, wie sie möchte (natürlich unter Berücksichtigung der galladoornischen Gesetzgebung, nur damit mich keiner falsch versteht). Natürlich bedeutet dies, dass der Codex nur für Gildenmitglieder, anerkannte ausländische Magier und Magier mit Bürgen gültig wäre und der ganze Rest nicht davon betroffen wäre. Wenn der Codex nun auch noch zu einem gesetzgebenden Dokument für die ganze Magierschaft wird, dann unterliegt der wieder gewissen Beschränkungen, schliesslich wäre er dann ein Stück weit auch Krongesetz und eben nichts Gildeninternes und die Gilde müsste z.B. jede Änderung erst vor Krone, Kronrat und was weiss ich noch alles verkünden, genemigen und durchkauen lassen.
Ich sehe den Codex eher als etwas vergleichbares zum Codex der Ritterschaft an. Ein Dokument, dass z.B. moralische Verhaltensweisen eines Gildenmagiers beschreibt usw.

Und ein Dokument, dass regelt, wieviele Sternchen ein Magier auf seinem Hut an Sonntagen zu tragen hat (um es mal ganz überspitzt auszudrücken) kann eben nicht gleichzeitig ein hoheitliches gesetzgebendes Dokument für die Allgemeinheit sein. Das war das, was mich am bisherigen Codex am meisten gestört hat, dass darin einerseist Sachen wie Kleiderordnung & co stehen, andererseits aber auch Regeln, die ich eher als von der Krone ausgehend betrachten würde. Durch die Lex Magicae hätte ich gerne eine komplette Trennung zwischen diesen beiden "Welten" und würe den Codex ungern zu einem ergänzenden Zusatz-Kron-Gesetz zum Lex Magicae verkommen lassen, in dem alles untergebracht wird, wofür in der Lex Magicae gerade kein Platz mehr war.

ZitatBliebe es ohne Legislativrecht und bei der LM, wie sie jetzt ist, hätten Nichtgildenmitglieder (Durchreisende oder mit Bürgen) deutlich weniger Vorschriften zu achten als Gildenmitglieder. Das Widerspricht sehr deutlich dem magischen Hoheitsanspruch der Gilde.

Das sehe ich nicht so. Die Gilde ist in gewissen Sinne ein elitärer Zirkel, der seinen Mitglidern und allen, die sich ihr unterordnen, Sonderrechte gewährt (schon alleine das Sonderrecht, höhere Magie zu wirken). Dieses Sonderrecht erkauft man sich dadurch, dass man sich den Gildeninternen Regeln, die durch den Codex festgelegt sind, unterwirft. Diese Gildeninternen Regeln können in manchen Dingen durchaus strenger sein, als für den durchreisenden Magier (der dann dafür auch keines der Sonderrechte der Gilde hat).
Wenn die Krone bestimmte Dinge für die Allgemeinheit geregelt haben möchte, dann sollte sie das in einem Krongesetz und nicht im Codex tun. Ich ziehe hier mal wieder den Vergleich zu den Tugenden der Ritterschaft. Diese definieren strengere Vorschriften für die Mitglieder dieses Kreises, welche für den normalsterblichen Söldner vielleicht nicht gelten. Dafür geniesst die Ritterschaft aber einen gewissen Sonderstatus, weil man eben weiss, dass diese im Gegensatz zum Söldner an strengere Vorschriften gebunden ist. Und genauso, wie in den Tugenden/Codex der Ritterschaft keine Gesetze für die Söldner, Landsknechte usw. passen, passen Krongesetze für Nicht-Gildenmagier meiner Meinung nach nicht in den gildeninternen Codex der Magierschaft.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Zitatalso ein Dokument, in dem sie schalten und walten kann, wie sie möchte (natürlich unter Berücksichtigung der galladoornischen Gesetzgebung, nur damit mich keiner falsch versteht).
Dem wiederspricht die Verankerung in der LM überhaupt nicht.Wenn der Magierschaft das Recht der Gesetzgebung eingeräumt wird dann hat sie es auch und kannes frei (nach den oben von dir selbst eingeräumten Maßgaben)ausüben.

ZitatNatürlich bedeutet dies, dass der Codex nur für Gildenmitglieder, anerkannte ausländische Magier und Magier mit Bürgen gültig wäre und der ganze Rest nicht davon betroffen wäre.

Warum?  Die anderen könnten sich doch genausogut daran halten.

Zitatdann unterliegt der wieder gewissen Beschränkungen, schliesslich wäre er dann ein Stück weit auch Krongesetz und eben nichts Gildeninternes und die Gilde müsste z.B. jede Änderung erst vor Krone, Kronrat und was weiss ich noch alles verkünden, genemigen und durchkauen lassen.

Das müßte meiner Meinug nach überhaupt nicht der Fall sein . Wie bereits gesagt, wenn die Krone der Gilde solche Rechte einräumt dann traut sie ihr auch zu die sinnvoll auszuführen. Deshalb haben wir ja diesen Einzigartigkeits Status der Gilde, die sind dann eben dafür zuständig.

ZitatIch sehe den Codex eher als etwas vergleichbares zum Codex der Ritterschaft an. Ein Dokument, dass z.B. moralische Verhaltensweisen eines Gildenmagiers beschreibt usw. ...Ich ziehe hier mal wieder den Vergleich zu den Tugenden der Ritterschaft. Diese definieren strengere Vorschriften für die Mitglieder dieses Kreises, welche für den normalsterblichen Söldner vielleicht nicht gelten.

Wenn du disen Vergleich schon bringst, obwohl der an einigen Stellen ganz schön hinkt, dann mußt du beim Vergleichen aber auch genau sein. Rs geht ja nicht darum, daß an einen einfachen Söldner nicht der Anspruch auf befolgen des Rittercodex erhoben werden kann das ist ja klar. Aber an andere nicht Galladoornische Ritter wird dieser Anspruch durchaus erhoben und das nichtmal nur wenn sie bei uns zu Besuch sind. Da wird eben einfach gefordert wenn etwas am Verhalten des anderen dem eigenen Codex widerspricht.
Da frage ich mich warum sollte DIE (eizige, großartige, unfehlbare....)galladoornsche Magiergilde diesen Anspruch nicht zumindest innerhalb galladoornscher Grenzen auch erheben.
Ein Bißchen gesunder Stolz und Selbstherrlichkeit darf schon sein... ;D