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LEX MAGICAE - Version 1.6

Begonnen von Stefanie Lorenz, 15.02.2004, 23:43:42

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Stefanie Lorenz

Nach zweistündigem konstruktivem Telefongespräch mit Thilo posten wir nun Version 1.6 der Lex Magicae, in die die mit Thilo erzielten Kompromisse bereits eingeflossen sind. :D



Lex Magicae

Präambel
Königsstolz den 16. Tag des dritten Monats des Jahres 1 Adalbert des Weisen gegeben
Mit Gründung der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn und der Königlichen Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn am heutigen Tage isset der Grundstein geleget das Arkane im Reiche von Grunde auf zu ordnen.
Die Sonderrechte der Krone, der Kronratsmitglieder und der Reichsritterschaft bleiben durch diese Lex Magicae unberührt.

§ 1 ad primum
Dies Gesetz sei gegeben von der Krone Galladoorns um Klarheit über jene zu geben, die da wirken die Kräfte der Magie und ist als solches vom heutigen Tage an für einen Jeden im Königreiche Galladoorn bindend.

§ 2 ad secundum
Das Königreich Galladoorn wird in magischen Belangen durch die Gilde der magischen Künste zu Galladoorn vertreten. Die Gründung weiterer Gilden im Reiche Galladoorn sei ausdrücklich untersagt.
All magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der galladoornischen Magiergilde.
Im Regelfalle vertritt der Primus Inter Pares die Interessen der Krone in der Gilde, sowie die Interessen der Kronratesmitglieder durch die Magii Ordinarii vertreten werden.

§ 3 ad tertium
Es obliegt der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn, die in dieser Lex Magicae niedergelegten Bestimmungen auszuführen und deren Einhaltung zu überwachen. Zu diesem Zwecke sei es der Gilde gestattet solche Gesetze zu erlassen, welche die Anordnungen dieser Lex Magicae differenzieren, sowie solche, welche die Magie und deren Ausübung im allgemeinen betreffen.
Insbesondere sei die Gilde der magischen Künste dazu angehalten eine dem Geiste dieser Lex Magicae folgendes Verzeichnis magischer Sprüche und Rituale zu führen, welche bei Strafe mit Verbot belegt sind.
Diese von der Gilde der magischen Künste erlassenen Gesetze seien dieser Lex Magicae in Form eines Appendix beigefügt und gelten sowohl für ihre sämtlichen Angehörigen, als auch für einen jeden der Magie wirket, innerhalb der Grenzen Galladoorns.

§ 4 ad quartum
Niemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen oder in seinem freien Willen zu beeinflussen, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen.

§ 5 ad quintum
Magie darf in Galladoorn nur gewirkt werden, wenn der Zaubernde mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
I.   Der Zaubernde ist Mitglied in der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn.
II.   Der Zaubernde ist Mitglied in einer von der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn anerkannten Gilde, Akademie, Halle oder Schule und diese Anerkennung wurde öffentlich im Reiche verkündet.
III.   Der Zaubernde hat einen Fürsprecher und Bürgen in den Reihen des Adels oder der Magierschaft, welcher mindestens den Titel eines Freiherren, respektive Magius innehat. Der Bürge haftet in vollem Umfang für die Taten des Zaubernden.

§ 6 ad sextum
Personen, denen nach § 5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde, unterliegen neben dieser Lex Magicae auch dem Gildencodex der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn.
Darüber hinaus bedarf das Wirken von höherer Ritualmagie der Unterrichtung der jeweiligen Obrigkeit, wobei eine Unterrichtung nicht für den Fall vonnöten ist, als daß eine erforderliche Dringlichkeit, verursacht durch eine akute od
er dräuende Gefahr für Krone, Reich und Bürger, das vorherige Einholen der Zustimmung der Obrigkeit unmöglich macht. Für diesen Fall ist eine nachträgliche Unterrichtung der Obrigkeit unerläßlich.

§ 7 ad septimum
Einem Jeden, der keine dieser Bedingungen des §5 zu erfüllen vermag, sei nur das Wirken einfacher Spruchmagie gestattet, sofern er diese zu beherrschen vermag.
Dies Recht kann jeder Zeit von der Obrigkeit beim begründeten Verdacht des Missbrauches entzogen werden.
Da die Grenze der einfachsten Spruchmagie nicht immer der Obrigkeit oder den fremden Zauberkundigen offenkundig ist, sei ein jedes Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn, welches zumindest den Rang eines Adeptus innehat, befähigt in solcherlei Fragen Entscheidung zu fällen.

§ 8 ad octavium
Bei Personen, denen nach § 5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magicae und ihren Appendix zu richten, der Gilde der magischen Künste, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magicae und ihren Appendix zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Gilde der magischen Künste zu übergeben vermag.

§ 9 ad nonum
Es sei bei Todesstrafe verboten, sich in Theorie und Praxis mit der Magie der Nekromantie zu beschäftigen.

§ 10 ad decimum
Es sei weiterhin bei Todesstrafe verboten, ein Wesen dämonischen Ursprungs zu beschwören, es sei denn, dies geschehe im Sinne der Forschung und Lehre zur Verbannung jener Wesenheiten zum Schutze des Königreiches Galladoorn. Zu diesem Zwecke möge die Beschwörung niederer Wesen dämonischen Ursprunges gestattet sein, sofern dies unter größter Sorgfalt an der königlichen Akademie der Arkanen Künste zu Galladoorn geschieht und von einem Magier der Fakultät für Extrasphärik vom Mindestrang eines Magius durchgeführt wird.

§ 11 ad undecimum
Es sei darüber hinaus bei schwerster Strafe verboten, einen Menschen [gemeinet sei ein denkendes Wesen, sei es Mensch, Elb, Zwerg oder sogar Ork und anderes denkendes Getier], durch Magie welcher Art auch immer auf Dauer seines freien Willens zu berauben und ihn zum Werkzeuge des Magiers zu machen, auf daß er Taten ausführe welche im eingegeben werden und nicht seiner eigenen Entscheidung entspringen. Überhaupt sei es verboten in jedweder Form bleibenden Einfluß auf Geist, Wesen oder Gedanken eines Menschen zu nehmen, sei es das zu seinem Wissen etwas hinzugefüget oder hinfortgenommen werde.
Solches zu wirken oder zu lehren sei gleichsam mit entsprechender Strafe belegt.
Die Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn sei verpflichtet, eine Klassifizierung der Beherrschungszauberei vorzunehmen und die notwendigen Strafen festzuschreiben, sowie falls nötig Ausnahmeregelungen zu formulieren. Diese Bestimmungen seien im Appendix dieser Lex Magicae niederzulegen.

§ 12 ad duodecimum
Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Gilde der Magier von allen anderen Gilden des Reiches augenfällig unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im Reiche.
Ein Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius dieselben Standesrechte wie sie einem Edlen zustehen.
Ein Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius Magnificus dieselben Standesrechte wie sie einem Freiherren zustehen.
Das Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn, welches das Amt des Akademieleiters bekleidet, erhalte, unabhänigig von seinem Rang innerhalb der Prüfungsordnung, dieselben Standesrechte wie sie einem Freiherren zustehen.
Ein Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Omnimagus Magnificus die sel
ben Standesrechte wie sie einem Baron zustehen. Dies schließt das Recht der Anwesenheit beim Kronrat, ohne eigene Stimme ein.
Das Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn, welches das Amt des königlichen Hofmagiers bekleidet, erhalte, unabhänigig von seinem Rang innerhalb der Prüfungsordnung, dieselben Standesrechte wie sie einem Baron zustehen. Dies schließt das Recht der Anwesenheit beim Kronrat, ohne eigene Stimme ein.




Anmerkungen:
Zur Präambel: es kamen zuletzt folgende Namen in Frage
Gilde der arkanen Künste zu Galladoorn
Gilde der magischen Künste zu Galladoorn
Gilde des magischen Zirkels zu Galladoorn
wir haben uns mehr oder minder willkürlich entschieden

Zu §2: Die Diskussion ob weitere Gilden untersagt oder unerwünscht sind, wurde nicht fortgeführt. Wir waren eher für untersagt.

Zu §3 Appendixregelung, wie sie sich bereits in der Diskussion abzeichnete

Zu §6 Neu: Unterwirft §5.2 und 5.3 dem Gildencodex, was eigentlich alle wollten, aber bisher nicht explizit drinstand.

Zu §11 Beherrschungsparagraph auch in Absprache mit Thilo jetzt eingefügt



Soweit die neue Diskussionsgrundlage bitte bezieht Euch direkt auf die §§ mit ihren Nummern und postet möglichst konkrete Änderungsvorschläge, damit wir eng am Text bleiben können und nicht wieder fortschweifen.
Steffi und Klaus

Der Magikanus

So mir ist beim x-ten Mal durchgehen noch eine Kleinigkeit aufgefallen, wo man noch verbessern könnte.
In §5 finde ich könnte man auch dem Adeptus zugestehen zu bürgen, immerhin ist er ein vollwertiger Magier.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

#2
Zitat von: Stefanie Lorenz in 15.02.2004, 23:43:42
Mit Gründung der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn und der Königlichen Akademie der magischen Künste zu Galladoorn am heutigen Tage isset der Grundstein geleget das Arkane im Reiche von Grunde auf zu ordnen.

Die Akademie heisst "Königliche Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn". Im Gildennamen sollte im Unzterschied dazu aber nicht "arkan" auftauchen.
Unter "arkaner" Magie verstehe ich die Art von Magie, wie sie in der Akademie gelehrt wird, also mit irgendwelchen Astrallinien, die manipuliert werden usw.
Daneben gibt es aber noch andere Arten, Magie zu wirken, als (nicht wirklich für die Gilde passendes) Beispiel sei mal die Blut-Magie genannt. Die Gilde soll ein Dach auch über diese nicht-arkanen Magiearten bilden.
Als Name für die Gilde fände ich ein ganz profanes "galldoornische Magiergilde" oder "Magiergilde Galladoorns" fast am besten. Das mit den "Künsten" ist auch eher eine Sache der (elitären) Akademie, die ihre Arbeit als Kunst ansieht (ganz im Gegensatz zu irgendwelchen Stümpern, die sowas wie Natur-Magie oder so fabrizieren).

Zitat
§ 6 ad sextum
Personen, denen nach § 5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde, unterliegen neben dieser Lex Magicae auch dem Gildencodex der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn.

Das kann man meiner Meinung noch gut mit in §5 packen, anstatt da einen extra Paragraphen draus zu machen.

Zitat
§ 7 ad septimum
[..]Da die Grenze der einfachsten Spruchmagie nicht immer der Obrigkeit oder den fremden Zauberkundigen offenkundig ist, sei ein jedes Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn, welches zumindest den Rang eines Adeptus innehat, befähigt in solcherlei Fragen Entscheidung zu fällen.

Da würde ich es lieber, wie bisher angedacht, beim Magius als Mindestrang für einen Bürgen lassen. Das Bürgen für einen externen Magier, der keiner anerkannten Akademie angehört, ist eine Sache, die weitreichende auswirkung hat. Zwar ist der Adeptus schon ein vollwertiger Magier, aber genau, wie man z.B. erst Adeligen, die besonders aus der Masse herausstehen zugesteht, zu bürgen, genauso sollte man erst Magiern, die besonders aus der Masse herausstehen und die besonders viel Erfahrung und Wissen haben (also jenseits des Durchschnitts) erlauben, so eine Verantwortung zu tragen. Ansonsten dürfte jeder galladoornische Dorfmagier seine "Freunde" nach Galladoorn einladen und ihnen erlauben, nach Herzenslust zu zaubern.

Zitat
Das Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn, welches das Amt des Akademieleiters bekleidet, erhalte, unabhänigig von seinem Rang innerhalb der Prüfunbgsordnung, dieselben Standesrechte wie sie einem Freiherren zustehen.
[..]
Das Mitglied der Gilde der magischen Künste zu Galladoorn, welches das Amt des königlichen Hofmagiers bekleidet, erhalte, unabhänigig von seinem Rang innerhalb der Prüfunbgsordnung, dieselben Standesrechte wie sie einem Baron zustehen. Dies schließt das Recht der Anwesenheit beim Kronrat, ohne eigene Stimme ein.

Hmm.. ich weiss nicht. Hatten wir da dem Hofamagier die Sonderrechte eines Barons eingeräumt. Ich dache eigentlich, beide sollten den Freiherren-Status bekommen.

Ansonsten soweit von mir ein ok

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Gmorks Bedauern

Gratulation, das klingt super! Gute Arbeit, Leute. Thilos Verbesserungsvorschläge klingen vernünftig. Ansonsten dickes Lob und von mir aus ein Ok.

In §12 habt jedesmal bei dem Wort "Prüfungsordnung" mit einem unerwünschten "b" einen Schreibfehler drin!

Zitat von: Stefanie Lorenz in 15.02.2004, 23:43:42
Präambel
Königsstolz den 16. Tag des dritten Monats des Jahres 1 Adalbert des Weisen gegeben

Eine Frage, die ich für berechtigt halte: Ist es im ersten Herrschaftsjahr des Adalbert schon klar gewesen, daß dieser Adalbert der Weise geheißen sein würde?

Ich denke das war es von mir! Noch mal ein großes Lob an unsere hellen Köpfe!

"Ad Astra!"
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Der Magikanus

magischen in der Akademie war ein Tippfehler - habe diesen direkt im ext korrigiert.
ebenfalls den Tippfehler in der Prüfungsordnung.

Den Forumskonsens zum Thema Rituale anmelden hatten wir leider :( vergessen und haben ihn jetzt noch zu §6 hinzugefügt wodurch dieser länger geworden ist.
ZitatDas kann man meiner Meinung noch gut mit in §5 packen, anstatt da einen extra Paragraphen draus zu machen.
Hatten wir zuerst auch vor, es ist uns aber keine schöne Formulierung gelungen.

Zu Adalbert - der hat (als einziger König) zwei Beinamen - "der Schwache" und "der Weise", er hat nur zwei Jahre regiert nach ihm kam Robert der Blutige.

Zu §12 Habe Thomas Hinweis
http://www.drachenreiter.de/forum/3/155
eingearbeitet - PiP Sitz im Kronrat ohne Stimme und fand es unter diesem Gesichtspunkt sorum logischer auch dem Omnimagus dies einzuräumen.
Da die Diskussion ob Baron oder Freiherr für den PiP in der Luft hing, dachte ich Baron/Kronratssitz gehört zusammen deshalb ein Argument für diese Lösung, um es nicht weiter zu verkomplizieren.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 16.02.2004, 09:48:20
Den Forumskonsens zum Thema Rituale anmelden hatten wir leider :( vergessen und haben ihn jetzt noch zu §6 hinzugefügt wodurch dieser länger geworden ist.

Steffie hatte doch selbst am Telefon gesagt, dass das mit dem Anmelden der Rituale nicht so das Gelbe vom Ei ist und wir hatten das (zumindest meiner auffassung nach) mit der Präambel vom Tisch gefegt. Ich kann aber auch mit der Regel leben (bin halt nur verwundert, weil von eurer Seite der Vorschlag kam, das draussen zu lassen).

ZitatHatten wir zuerst auch vor, es ist uns aber keine schöne Formulierung gelungen.

die Formulierung kann doch die selbe bleiben, einfach genau das, was in §6 steht, an §5 anhängen.

ZitatDa die Diskussion ob Baron oder Freiherr für den PiP in der Luft hing, dachte ich Baron/Kronratssitz gehört zusammen deshalb ein Argument für diese Lösung, um es nicht weiter zu verkomplizieren.

Ich denke, dass da so ein grosses Machtgefälle zwischen PiP und Akademieleiter nicht der bisher bespielten Realität entspricht. Ich würde die LM gerne möglichst weit an dem halten, wie es bisher bespielt wurde. Und da wurden PiP und Akademieleiter z.B. bei offiziellen Sitzordnungen usw. fast immer gleich bedacht. Die Ämter innerhalb der Akademie sind eine andere Sache, aber vom gesellschaftlichen Stand im Spiel her wurden beide bisher immer gleich bedacht, und da würde ich durch die LM nun ungerne ein "gesellschaftliches Machtgefälle" einbringen, das so bisher noch nicht bespielt wurde.
Dass Voli als "Gasthörer" im Kronrat sitzt, kann eine Entscheidung der Krone sein.. wenn die gerne ihren arkanen Berater dabei haben möchte, dann wird ihr das niemand verwehren. Wenns offizieller sein soll, kann natürlich auch weiterhin problemlos in die LM reingeschrieben werden, dass der PiP einen Platz ohne Stimme im Kronrat hat.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Arne

So .. ich bringe mich auch mal wieder ein  ;D!

- Thema Gefälle PiP Akad.leiter
Ich teile Thilos Ansicht. Jeder PiP hat auf jeden Fall den Sitz im Kronrat ohne Stimme! Der Akademieleiter ist für diesen Rat abkömmlich und muss daher auch keinen Platz dort bekommen --> Konsens! Es ist am PiP, die Interessen der Gilde in diesem Gremium zu vertreten.

Was die Ränge der beiden angeht: im Spiel, da hat Thilo recht, wurden die beiden meist gleich behandelt. Aufgrund seines Amtes genießt jeder der beiden natürlich andere Rechte, das muss nicht mit dem Argument Baron vs. Freiherr begründet werden! Mein Vorschlag daher: beide Ränge finden sich bei der gleichen Titulatur wieder - welche das dann ist, soll mir gleich sein.

- Thema LM
Danke an Steffi, Klausi und Thilo für das 2stündige Telefonat und die Arbeitsfassung und Frucht unserer Arbeit in ausformulierter Form!

- Thema Gildenname
Lasst uns doch unproblematisch den Pfad beschreiten und als Namen "Die Magiergilde Galladoorns" wählen analog zur "Schustergilde Galladoorns"  ;).

- Thema Appendix
Super, genial! Das Appendix ist das Mittel der Wahl, Legislativrechte wurden verliehen, dort werden wir walten und schalten ... topp!

So far so good.
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Gmorks Bedauern

Zitat
- Thema Gefälle PiP Akad.leiter
Ich teile Thilos Ansicht. Jeder PiP hat auf jeden Fall den Sitz im Kronrat ohne Stimme! Der Akademieleiter ist für diesen Rat abkömmlich und muss daher auch keinen Platz dort bekommen --> Konsens! Es ist am PiP, die Interessen der Gilde in diesem Gremium zu vertreten.

Stattgegeben! Ich halte auch den Vorschlag, daß es am PiP die Interessen der Gilde im Kronrat zu vertreten für angemessen

Zitat
- Thema LM
Danke an Steffi, Klausi und Thilo für das 2stündige Telefonat und die Arbeitsfassung und Frucht unserer Arbeit in ausformulierter Form!

...nuff said...!  :D

Zitat
- Thema Gildenname
Lasst uns doch unproblematisch den Pfad beschreiten und als Namen "Die Magiergilde Galladoorns" wählen analog zur "Schustergilde Galladoorns"  ;).

Würde mich diesem Vorschlag ausdrücklich anschließen. Das macht am meisten Sinn und es räumt, wie es schon einmal erwähnt wurde, der Akademie diesen wunderschönen elitären Status ein.

Zitat
- Thema Appendix
Super, genial! Das Appendix ist das Mittel der Wahl, Legislativrechte wurden verliehen, dort werden wir walten und schalten ... topp!

Stattgegeben! ;D

Zitat
So far so good.

So, Mädels. Ich denke, aufgrund der aufopferungsvollen Arbeit von Steffi, Klaus und Thilo am Telefon, befinden wir uns auf der Zielgeraden!  :D

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

Thilo

Zitat von: Romarik v. Tauenrank in 16.02.2004, 11:38:15
So, Mädels. Ich denke, aufgrund der aufopferungsvollen Arbeit von Steffi, Klaus und Thilo am Telefon, befinden wir uns auf der Zielgeraden!  :D

Was mir gerade noch auffällt.. wo ist in Klaus & Steffies Vorschlag den der Passus geblieben, der der Magiergilde ausdrücklich das Recht einbräumt, die Weltherrschaft an sich zu reissen und eine globale Magokratie einzuführen? Das muss unbedingt noch nachgebessert werden...  ;D

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

ZitatSteffie hatte doch selbst am Telefon gesagt, dass das mit dem Anmelden der Rituale nicht so das Gelbe vom Ei ist und wir hatten das (zumindest meiner auffassung nach) mit der Präambel vom Tisch gefegt. Ich kann aber auch mit der Regel leben (bin halt nur verwundert, weil von eurer Seite der Vorschlag kam, das draussen zu lassen).
Richtig ist es auch nicht - deshalb hatten wir es auch zuerst vergessen. Hab mir unseren Konsenz im Forumsthread aber nochmal genau angeguckt und durch Unterrichtung der Obrigkeit wwird es für mich tragbar, weil Obrigkeit ist auch der Dorfbüttel vor Ort. Damit muß (wie am Telefon gesagt) Ralf zusammen mit der Präambel leben können.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Sehr schönes Schriftstück.
Aber müssen in §11 die Orks mit drin sein? Sie gehören meiner Meinung nach nicht zur eigentlichen Galladoornschen Gesselschaft und sollten deshalb auch nicht in einem offiziellen Schriftstück erwähnt werden. Ich kann aber auch mit leben wenn sie drin bleiben.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Gmorks Bedauern

Zitat von: Roman Schäfer in 16.02.2004, 13:56:38
Sehr schönes Schriftstück.
Aber müssen in §11 die Orks mit drin sein? Sie gehören meiner Meinung nach nicht zur eigentlichen Galladoornschen Gesselschaft und sollten deshalb auch nicht in einem offiziellen Schriftstück erwähnt werden. Ich kann aber auch mit leben wenn sie drin bleiben.

Ich glaube, der Punkt ist, wenn sie (die Orks) nicht drin stehen, denkt jeder Möchtegern-Weltbeherrschungs-Magus, daß es wohl rechtens ist Orks zu beherrschen und gegen die galladoornische Obrigkeit einzusetzen.

Ich denke, man sollte es nicht riskieren!  ;)

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin