Neuigkeiten:

Drachenreiter Forum auf neue Softwareversion aktualisiert

Hauptmenü

Lex Magicae Version v1.7

Begonnen von Der Magikanus, 22.02.2004, 20:03:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Der Magikanus

Lex Magicae

Präambel
Königsstolz den 16. Tag des dritten Monats des Jahres 1 Adalbert des Weisen gegeben
Mit Gründung der Magiergilde Galladoorns und der Königlichen Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn am heutigen Tage isset der Grundstein geleget das Arkane im Reiche von Grunde auf zu ordnen.
Die Sonderrechte der Krone, der Kronratsmitglieder und der Reichsritterschaft bleiben durch diese Lex Magicae unberührt.

§ 1 ad primum
Dies Gesetz sei gegeben von der Krone Galladoorns um Klarheit über jene zu geben, die da wirken die Kräfte der Magie und ist als solches vom heutigen Tage an für einen Jeden im Königreiche Galladoorn bindend.

§ 2 ad secundum
Das Königreich Galladoorn wird in magischen Belangen durch die Magiergilde Galladoorns vertreten. Die Gründung weiterer Gilden im Reiche Galladoorn sei ausdrücklich untersagt.
All magische Belange in Galladoorn liegen somit, sofern in dieser Lex Magicae nicht anders geregelt zur Gänze in Händen der Magiergilde Galladoorns.
Im Regelfalle vertritt der Primus Inter Pares die Interessen der Krone in der Gilde, sowie die Interessen der Kronratesmitglieder durch die Magii Ordinarii vertreten werden. Zu diesem Zwecke sei dem Primus Inter Pares ein Sitz ohne Stimmrecht  im Kronrate gegeben.

§ 3 ad tertium
Es obliegt der Magiergilde Galladoorns, die in dieser Lex Magicae niedergelegten Bestimmungen auszuführen und deren Einhaltung zu überwachen. Zu diesem Zwecke sei es der Gilde gestattet solche Gesetze zu erlassen, welche die Anordnungen dieser Lex Magicae differenzieren, sowie solche, welche die Magie und deren Ausübung im allgemeinen betreffen.
Insbesondere sei die Magiergilde dazu angehalten eine dem Geiste dieser Lex Magicae folgendes Verzeichnis magischer Sprüche und Rituale zu führen, welche bei Strafe mit Verbot belegt sind.
Diese von der Magiergilde Galladoorns erlassenen Gesetze seien dieser Lex Magicae in Form eines Appendix beigefügt und gelten sowohl für ihre sämtlichen Angehörigen, als auch für einen jeden der Magie wirket, innerhalb der Grenzen Galladoorns.

§ 4 ad quartum
Niemandem sei es gestattet, mit Hilfe der Magie einem Anderen körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen oder in seinem freien Willen zu beeinflussen, es sei denn, zum Schutze der eigenen Unversehrtheit oder zum Schutze des Reiches und seiner Bürger. Des weiteren sei es nicht gestattet, Magie gegen das Wohl des Königreiches einzusetzen.

§ 5 ad quintum
Magie darf in Galladoorn nur gewirkt werden, wenn der Zaubernde mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
I.   Der Zaubernde ist Mitglied in der Magiergilde Galladoorns.
II.   Der Zaubernde ist Mitglied in einer von der Magiergilde Galladoorns anerkannten Gilde, Akademie, Halle oder Schule und diese Anerkennung wurde öffentlich im Reiche verkündet.
III.   Der Zaubernde hat einen Fürsprecher und Bürgen in den Reihen des Adels oder der Magierschaft, welcher mindestens den Titel eines Freiherren, respektive Magius innehat. Der Bürge haftet in vollem Umfang für die Taten des Zaubernden.

§ 6 ad sextum
Personen, denen nach § 5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde, unterliegen neben dieser Lex Magicae auch dem Gildencodex der Magiergilde Galladoorns.
Darüber hinaus bedarf das Wirken von höherer Ritualmagie der Unterrichtung der jeweiligen Obrigkeit, wobei eine Unterrichtung nicht für den Fall vonnöten ist, als daß eine erforderliche Dringlichkeit, verursacht durch eine akute oder dräuende Gefahr für Krone, Reich und Bürger, das vorherige Einholen der Zustimmung der Obrigkeit unmöglich macht. Für diesen Fall ist eine nachträgliche Unterrichtung der Obrigkeit unerläßlich.

§ 7 ad septimum [/b
]
Einem Jeden, der keine dieser Bedingungen des §5 zu erfüllen vermag, sei nur das Wirken einfacher Spruchmagie gestattet, sofern er diese zu beherrschen vermag.
Dies Recht kann jeder Zeit von der Obrigkeit beim begründeten Verdacht des Missbrauches entzogen werden.
Da die Grenze der einfachsten Spruchmagie nicht immer der Obrigkeit oder den fremden Zauberkundigen offenkundig ist, sei ein jedes Mitglied der Magiergilde Galladoorns, welches zumindest den Rang eines Adeptus innehat, befähigt in solcherlei Fragen Entscheidung zu fällen.

§ 8 ad octavium
Bei Personen, denen nach § 5 das Wirken der Magie in Galladoorn gestattet wurde obliegt das Vorrecht, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magicae und ihren Appendix zu richten, der Magiergilde Galladoorns, welche dieses Vorrecht an die örtliche Gerichtsbarkeit zu übergeben vermag.
Bei allen anderen Personen obliegt das Vorrecht, über Zuwiderhandlungen gegen diese Lex Magicae und ihren Appendix zu richten, der örtlichen Gerichtsbarkeit, welche dieses Vorrecht an die Magiergilde Galladoorns zu übergeben vermag.

§ 9 ad nonum
Es sei bei Todesstrafe verboten, sich in Theorie und Praxis mit der Magie der Nekromantie zu beschäftigen.

§ 10 ad decimum
Es sei weiterhin bei Todesstrafe verboten, ein Wesen dämonischen Ursprungs zu beschwören, es sei denn, dies geschehe im Sinne der Forschung und Lehre zur Verbannung jener Wesenheiten zum Schutze des Königreiches Galladoorn. Zu diesem Zwecke möge die Beschwörung niederer Wesen dämonischen Ursprunges gestattet sein, sofern dies unter größter Sorgfalt an der königlichen Akademie der Arkanen Künste zu Galladoorn geschieht und von einem Magier der Fakultät für Extrasphärik vom Mindestrang eines Magius durchgeführt wird.

§ 11 ad undecimum
Es sei darüber hinaus bei schwerster Strafe verboten, einen Menschen [gemeinet sei ein denkendes Wesen, sei es Mensch, Elb, Zwerg oder sogar Ork und anderes denkendes Getier], durch Magie welcher Art auch immer auf Dauer seines freien Willens zu berauben und ihn zum Werkzeuge des Magiers zu machen, auf daß er Taten ausführe welche im eingegeben werden und nicht seiner eigenen Entscheidung entspringen. Überhaupt sei es verboten in jedweder Form bleibenden Einfluß auf Geist, Wesen oder Gedanken eines Menschen zu nehmen, sei es das zu seinem Wissen etwas hinzugefüget oder hinfortgenommen werde.
Solches zu wirken oder zu lehren sei gleichsam mit entsprechender Strafe belegt.
Die Magiergilde Galladoorns sei verpflichtet, eine Klassifizierung der Beherrschungszauberei vorzunehmen und die notwendigen Strafen festzuschreiben, sowie falls nötig Ausnahmeregelungen zu formulieren. Diese Bestimmungen seien im Appendix dieser Lex Magicae niederzulegen.

§ 12 ad duodecimum
Der Stand eines Magiers sei per se ein besonderer da sich die Magiergilde Galladoorns von allen anderen Gilden des Reiches augenfällig unterscheidet.
Deshalb habe ein Magier der besonderes geleistet auch einen besonderen Stand im Reiche.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius dieselben Standesrechte wie sie einem Edlen zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Magius Magnificus dieselben Standesrechte wie sie einem Freiherren zustehen.
Ein Mitglied der Magiergilde Galladoorns erhalte nach Ablegen der Prüfung zum Omnimagus Magnificus die selben Standesrechte wie sie einem Baron zustehen.
Die Mitglieder der Magiergilde Galladoorns, welche das Amt des königlichen Hofmagiers und des Akademieleiters bekleiden, erhalten, unabhänigig von ihrem Rang innerhalb der Prüfunbgsordnung, dieselben Standesrechte wie sie einem Freiherren zustehen.

Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Thilo

Erst mal.. Danke Klaus für das online-Stellen!

Hier noch ein paar Kommentare von mir.

Zitat§ 5 ad quintum
Magie darf in Galladoorn nur gewirkt werden, wenn der Zaubernde mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt

Hier (und an einigen anderen Stellen) müsste es "höhere Magie" anstatt nur "Magie" heissen.. den der rest darf ja auch Magie anwenden, nur halt nicht die höhere Magie.

ZitatEs sei darüber hinaus bei schwerster Strafe verboten, einen Menschen [gemeinet sei ein denkendes Wesen, sei es Mensch, Elb, Zwerg oder sogar Ork und anderes denkendes Getier],

Da fände ich es schön, wenn man die eckige Klammer noch irgendwie "auflösen" und den Teilsatz normal unterbringen kann. Eckige Klammern sehen da irgendwie nicht so toll aus ;-)

Last but not least..

Zitat§ 1 ad primum

.. ist eigentlich doppelt gemoppelt. Ich hatte das "ad primum" etc. eigentlich eingeführt, um das "§" Zeichen, dass ich für zu "modern" halte zu vermeiden, deshalb ist bei mir dann auch immer die Rede von "in Passus 1" anstatt "in §1" gewesen. Ist aber natürlich Geschmackssache  ;)

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Tobi B

Da müsste man mal eventuell Thorsten fragen, denn soweit ich das verstanden habe (Und es auch im "Alten" Codex von Thorsten so geschrieben war), ist "Passus" sozusagen eine Kapitelüberschrift [Hier geht es um Beherrschung] und Paragraph dann eine weitere Untergliederung dieses Kapitels.
Ich würde das ungerne vermischen bzw. mit falscher Bedeutung verwenden.
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

Hi zusammen,

heute Abend (25. Feb) ist SIM-Sitzung. Ich werde dort die aktuelle LM 1.7 vorstellen.

Gruß, Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thilo

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 25.02.2004, 13:56:08
Hi zusammen,

heute Abend (25. Feb) ist SIM-Sitzung. Ich werde dort die aktuelle LM 1.7 vorstellen.

Gruß, Arne

Uuuund? Jetzt haben wir schon 5 Minuten nach Mitternacht und noch kein Resüme von dir?
Arne.. du lässt nach  ;D

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Arne

Morgen  ;D!

Es ist viertel vor eins - tja, Thilo, das hättest Du nicht gedacht ... oder?

In der Tat gab es noch eine Sache, die auf der SIM-Sitzung in den Fokus geraten ist und zwar der letzte Passus der LM.

Um Mißverständnisse zu vermeiden, sollte das Wort "Standesrechte" ersetzt werden durch "ist gleichgestellt einem" oder "gleichzusetzen mit" oder "in Rang und Würden gleichzusetzen mit".

Damit soll ausgeschlossen werden: 1. der Magier erlangt natürlich keinen erblichen Titel, sondern "nur" den gesellschaftlichen Status und 2. ein Magier darf auch nicht Recht sprechen wie ein Adliger - klar in welche Richtung die Kritik geht?

Meinungen? Ich sehe kein Problem darin, die Formulierung entsprechend abzuändern - ansonsten haben Frank, Britta, Anton und Klaus Engel die LM abgesegnet.

Gruß und gute Nacht!

Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thilo

#6
Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 26.02.2004, 00:51:45
In der Tat gab es noch eine Sache, die auf der SIM-Sitzung in den Fokus geraten ist und zwar der letzte Passus der LM.

Um Mißverständnisse zu vermeiden, sollte das Wort "Standesrechte" ersetzt werden durch "ist gleichgestellt einem" oder "gleichzusetzen mit" oder "in Rang und Würden gleichzusetzen mit".

Damit soll ausgeschlossen werden: 1. der Magier erlangt natürlich keinen erblichen Titel, sondern "nur" den gesellschaftlichen Status und 2. ein Magier darf auch nicht Recht sprechen wie ein Adliger - klar in welche Richtung die Kritik geht?

Aaaaaaaaaaaaaargh! Von wem kam der Einwand denn? Da haben wir doch seitenweise darüber Diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass "Standesrechte" genau das beschreibt, was wir wollen. Es gibt da die Unterscheidung zwischen "Amtsrechten" und "Standesrechten". Die Rechtsprechung eines Adeligen in seinem Gebiet ist z.B. ein "Amtsrecht" .. ein Adeliger ohne verwaltetes Gebiet darf auch kein Recht sprechen, weil das eben etwas ist, das an sein Amt des "Verwalters" eines Gebietes festgemacht ist. "Standesrechte" sagt genau das aus, was wir wollen.
Wenn wir stattdessen "ist gleichgestellt einem.." schreiben, dann ist das doch noch viel Diffuser.. das kann dann ja alles heissen. Ist gleichgestellt in was? Ist gleichgestellt im Recht, Recht zu sprechen? Das ist die schwammigste Formulierung überhaupt, die viel mehr einschliessen kann, als die "Standesrechte".
Und die andere Formulierung "in Rang und Würden gleichzusetzen" ist wieder zu einschränkend. Es geht eben nicht nur darum, wie von dir beschrieben den "Gesellschaftlichen Status" festzulegen, sondern es geht wirklich darum, auch die anderen Standesrechte festzulegen, z.B. unter welche Gerichtsbarkeit ein Magier höheren Ranges fällt und sonstige Sachen... da gibt es bestimmt noch eine Menge an Gesetzen und Regeln in Galladoorn, über die wir uns noch keine konkreten Gedanken gemacht haben, die aber Adeligen bestimmte Sonderrechts ob ihres Standes einräumen.. und alle diese Sonderrechte sollen dann auch für die Magier gelten.. und sei es, dass sie nicht zu Frohndiensten herangezogen, anders besteuert oder das Recht haben, eine Waffe zu tragen, wo es einem normalen Bürger vielleicht nicht gestattet ist. Das sind alles nur einige aus den Fingern gesogene Beispiele, aber ich hoffe, damit wird klar, was damit gemeint ist.
Wie gesagt.. die anderen Sachen wie Recht aus Gerichtsbarkeit, Stimmrecht im Kronrat usw.. sind alles keine Standesrechte sondern Amtsrechte.

Eine Ergänzung würde ich aber dennoch machen. In den Paragraph sollte noch der Hinweis sein, dass diese Standesrechte nicht erblich sind. Das stand in meinem Ursprungs-Text mal drinnen, ist dann aber irgendwann verloren gegangen.

Im Übrigen ist das Standesrecht eines hohen Magiers an sein Amt (nämlich z.B. Magius Magnificus der galladoornischen Magiergilde) gebunden. D.h. verliert der Magier dieses Amt (z.B. weil er aus der Gilde ausgeschlossen wird) verliert er selbstverständlich auch die Standesrechte. Das ist genau wie z.B. mit einem Baron.. dessen Standesrechte sind direkt mit den Amt des Barons verknüpft. Ein Baron, der von der Krone die Baronie weggenommen wird, verliert damit auch automatisch die Standesrechte eines Barons.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

#7
AAAAARRRGHIch hab grade ganz viel geschrieben und beim abschicken hat der sch***** rechner einfach alles vergessen
AAAAARRRGH

Also nocheinmal:
Die Einwände gg Standesrecht kann ich allesamt nicht annehmen, da sie sich auf Amtsrechte beziehen.
Ausnahme Erblichkeit - Erblichkeit ist aber immer eine Kombi aus Amts- und Standesrechten, sie wird niemals einzeln vererbt.
Beim Freiherren ist es eh irrelevant,da "Freiherr von", "Freiherr zu" und "gebürtiger Freiherr" dieselben Standesrechte haben, aber andere Erbrechte.
Bleibt also de facto nur der Baron - den Fall (Standesrechte eines Barons für Magier) hat es aber in der Galladoorn historie noch nie gegeben, deshalb kann ich mit einer evtl. Gesetzeslücke leben, vor allem weil sie intime niemals zum tragen kommen wird - sie intime niemals juristisch ausnutzbar wäre. Diesem NiemalsFall sollten wir keine extraformulierungen mit "Standesrechte, aber nicht erblich" widmen, das macht es nur wirre.

Faktum: Es soll so bleiben wie es ist


Habt ihr auch was sinnvolles gemacht?  ;)
zB über mögliche Spieleinführungen gesprochen?
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Arne

Hallo zusammen,

I know .. wir haben das alles schon mal diskutiert.

Folgender Vorschlag: Um das Thema möglichst astrein durchzukriegen, würden ich Dich Thilo bitten, bei Klaus E. mal anzurufen und mit ihm den Passus zu klären und alle Mißverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Dennoch bin ich für die Aufnahme des Vermerks der Nicht-Erblichkeit auch wenn's klar ist.

@ GAvS: Wir haben uns nicht darüber unterhalten wie wir die LM ins Spiel bringen, weil ich die Meinung vertrete, dass wir uns da selber was zu ausdenken sollten. Die SIM hält sich da raus bzw. ich unterrichte die SIM über unser Vorgehen und hole mit Okay bzw. Nicht-Okay ab.

Greetz, Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thilo

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 26.02.2004, 14:05:58
Folgender Vorschlag: Um das Thema möglichst astrein durchzukriegen, würden ich Dich Thilo bitten, bei Klaus E. mal anzurufen und mit ihm den Passus zu klären und alle Mißverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Mir wäre es lieber, wenn Klaus das quasi von Klaus zu Klaus regeln würde. Die Viehoefer-Connection verfügt erfahrungsgemäß über sehr gute telefonische Überredungskünste  ;D

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Arne

:-) ... nur zu!

Klausi, würdest Du das machen bitte? Den Absatz mit K.E. am Telefon abklären und absegnen?

Thx und Gruß

Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Klausi ich glaub mir ist noch eine Ausnahme eingefallen.
Das Recht vor der Königin verhandelt zu werden falls es zu einem Prozeß gegen einen Adligen kommt. Ist glaub ich ein Standesrecht und kein Amtsrecht.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Der Magikanus

Ja - dies zu fordern ist ein Standesrecht, das ich einem Magius Magnificus durchaus zugestehe. Da erstens es erst 2 MM in der Galladoorn Historie gab und zweitens der MM wahrscheinlich im regelfalle besser wegkommt, wenn ers nicht fordert.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Also das es erst zwei gab würde ich jetzt nicht als Grund nennen, das die jetzt irgendwelche Sonderrechte bekommen.
Natürlich sind Magier immer was besonderes, keine Frage. Aber wenn Klaus oder jemand anderes vom Adel ein Problem mit dem Wort Standesrecht hat, kann man doch bestimmt irgendein anderes Wort finden das sich eignet. Auf ein Wort wird man sich doch einigen können, nachdem man das jetzt mit dem rest von dem Ding auch geschafft hat.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Arne

#14
LM v 1.7
Es muss in der Präambel heißen: ... Königlichen Akademie der arkanen Künste ... nicht der magischen Künste!


@ Klaus: Am besten mit Klaus abklären - das geht am schnellsten!!

Gruß, Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling