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Ämter und Organe der galladoornischen Magierschaft

Begonnen von Thilo, 15.06.2004, 13:39:23

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Thilo

Der Text auf http://www.drachenreiter.de/galladoorn/magierakademie/organe.html müsste mal dringend überarbeitet werden, da dort (meiner Meinung nach) noch der eine oder andere Fehler drinnen ist.

Ich poste im folgenden immer abwechselnd den aktuellen Text und dann meinen Änderungsvorschlag:

Zitat
Der Ordinarienrat
Der Ordinarienrat ist das Gremium, das sich aus allen offiziellen galladoornischen Hofmagiern (Magii Ordinarii) zusammensetzt. Jeder Hof hat einen Sitz im Ordinarienrat zu vergeben. Dem Ordinarienrat sitzt ein aus der Mitte gewähltes Mitglied vor. Bei Uneinigkeit sitzt das Gildenoberhaupt vor, das auch über ein Vetorecht verfügt. Setzt er bei Abstimmungen sein Veto ein, wird das Anliegen vor die Krone zur Entscheidung getragen. Der Ordinarienrat kann Empfehlungen an den Akademierat aussprechen, und bestimmt den politischen Kurs der Gilde.

Der Ordinarienrat
Der Ordinarienrat ist das Gremium, das sich aus allen 9 Magii Ordinarii (Hofmagiern der galladoornischen Barone, Fürsten und der Krone) zusammensetzt. Jeder dieser Höfe hat einen Sitz im Ordinarienrat zu vergeben. Dem Ordinarienrat sitzt der Primus Inter Pares, der Hofmager der Krone  vor, der auch über ein Vetorecht verfügt. Setzt er bei Abstimmungen sein Veto ein, wird das Anliegen vor die Krone zur Entscheidung getragen. Der Ordinarienrat vertritt die Meinung des Adels innerhalb der galladoornischen Magiergilde.

Zitat
Der Akademierat
Der Akademierat besteht aus den acht Deka-nen der Fakultäten und dem Gildenoberhaupt. Aufgabenbereich: Akademieinterna, Umsetzung von Beschlüssen des Gildenrates und Magierkonvents die Akademie betreffend.

Der Akademierat
Der Akademierat besteht aus den acht Dekanen der Fakultäten der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn und dem Rektor der Akademie, der den Vorsitz führt. Bei Entscheidungen besitzt der Rektor grundsätzlich eine Mehrheit von einer Stimme. Der Aufgabenbereich des Akademierates umfasst alle Akademieinterna sowie die Umsetzung von die Akademie betreffenden Beschlüssen des Gildenrates.

Zitat
Der Gildenrat
Der Gildenrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Ordinarienrates und den Mitgliedern des Akademierates. Vorsitz führt das Gildenoberhaupt (mit Vetorecht). Aufgabenbereich: arkane Belange des Reiches, offizielle Anfragen, Entscheidungsfindung.

Der Gildenrat
Der Gildenrat setzt sich zusammen aus den 9 Mitgliedern des Ordinarienrates und den 9 Mitgliedern des Akademierates. Den Vorsitz führt der Primus Inter Pares in seiner Funktion als Gildenoberhaupt. Wie auch im Ordinarienrat verfügt der Primus Inter Pares dabei über ein Vetorecht, um eine Entscheidung vor die Krone zu bringen. Der Gildenrat entscheidet über alle gildeninternen Belange sowie über alle arkanen Belange des Reiches.

Zitat
Der Magierkonvent
Selbiger ist ein Treffen aller Gildenmitglieder im Lande, jedoch ein Stimmrecht für Beschlüsse haben nur anerkannte Magier ab dem Titel des Adeptus minor. Hier finden auch jene Gehör, die keinem der o.g. Gremien angehören. Der Konvent tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.

Der Magierkonvent
Der Magierkonvent ist ein Treffen aller Mitglieder der galladoornischen Magiergilde. Jeder Gildenmagier ab dem Rang eines Adeptus Minor hat dabei eine Stimme. Im Magierkonvent finden auch jene Gehör, die keinem der o.g. Gremien angehören. Der Konvent tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und beschließt Empfehlungen an den Gildenrat.

Zitat
Das Gildengericht

Das Gildengericht ist keine feste Instanz. Für jeden Fall werden extra drei Magier ab dem Stande eines Adeptus Maior bestimmt, welche die Verhandlung leiten. Hinzu tritt ein Skriptorius. Das Gildenoberhaupt und der Akademielei-ter können einen Platz geltend machen. Der Aufgabenbereich definiert sich aus dem Lex Magicae und dem Gildencodex.

Das Gildengericht
Das Gildengericht ist keine feste Instanz. Für jedes zu verhandelnde Vergehen werden drei Mitglieder der galladoornischen Magiergilde ab dem Rang eines Adeptus Maior bestimmt, welche die Verhandlung leiten. Hinzu tritt ein Skriptorius. Der Primus Inter Pares und der Rektor der Magierakademie können einen Platz geltend machen. Ebenfalls kann jeder Magius Ordinarius einen Platz geltend machen, sofern das zu verhandende Vergehen auf Grund und Boden seines Landesherren begangen wurde. Der Aufgabenbereich definiert sich aus dem Lex Magicae und dem Gildencodex.

Anmerkungen

Zum Ordinarienrat:
Vorsitz hat auf jeden Fall der Primus Inter Pares. Ich habe die Texte insg. etwas von der demokratischen Grundhaltung weg hin zu einer Monarchie abgeändert.. Galladoorn ist nun mal keine Demokratie. Der Primus Inter Pares vertritt die Meinung der Krone, und die Krone hat immer das letzte Wort. Also führt er und kein "aus der Mitte gewähltes Mitglied" den Ordinarienrat an. Das war eingentlich von Anfang an in allen Texten so, ich weiss nicht, wer das für den Text auf der Webseite geändert hat. Deshalb gibt es in der Magierakademie ja exakt 8 Fakultäten: 8 Fakultäten + Akademieleiter stehen 8 Fürstentümer & Baronien + Primus Inter Pares gegenüber.
Den Politischen Kurs der Magiergilde bestimmt (wie auch alles andere, was die Gilde betrifft) der Gildenrat.. der Ordinarienrat ist dazu da, damit sich die Hofmagier untereinander Besprechen und ggf. auf eine gemeinsame Linie im Gildenrat einigen können... eine Beschlusskraft für die komplette Magiergilde hat einzig der Gildenrat.

Zum Akademierat:
Auch hier habe ich die Demokratie etwas abgeschafft.. der Rektor hat im Endeffekt das alleinige Sagen und kann die Dekane immer um eine Stimme überstimmen. Ob es für ihn klug ist, das laufend zu tun, ist eine andere Sache  ;D. Ist analog dem Kronrat..

Zum Gildenrat:
Das habe ich nur etwas umformuliert. Der Inhalt ist ansonsten gleich geblieben. Der Gildenrat ist das Gemium, das über alle Belange der Gilde entscheidet.

Zum Magierkonvent:
Dieser ist das einzige wiklich demokratische Gemium in der Gilde .. jeder Magier ab Adeptus Minor hat exakt eine Stimme, unabhängig von Amt und Titel. Der Haken dabei ist, dass der Magierkonvent prinzipiell nur Empfehlungen an den Gildenrat aussprechen kann.. was dieser dann im Endeffekt daraus macht, ist eine andere Sache. Eigentlich ist der Magierkonvent eher ein Gremium um mal alle an einen Tisch zu bekommen, Meinungen einzuholen und Informationen weiterzugeben, anstatt verbindliche Beschlüsse zu fassen.

Zum Gildengericht:
Hier habe ich noch den Platz für den Magius Ordinarius des Landesherren, auf dessen Grund und Boden das Vergehen begangen wurde, eingeräumt. Bei einem schwerwiegenden magischen Verbrechen in der Baronie XYZ könnte es also passieren, dass alle drei ihren Platz geltend machen und dann Primus Inter Pares, Rektor und der betreffende Magius Ordinarius das Gildengericht bilden. Was noch geklärt werden muss ist, wer das Gildengericht prinzipiell zusammenstellt. Man kann nicht wegen jedem kleinen Vergehen zum Primus Inter Pares rennen und ihn bitten, ein Gildengericht zusammenzustellen.. da muss es irgendeine Regel geben, wer das Zusammenstellen darf. Ideen?

So weit erst mal.. andere Vorschläge/Meinungen/Ideen/Kritik sind natürlich willkommen.

ciao.. Thilo





Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

Keinerlei Einwände, alles super bzw. jetzt besser!

Danke Thilo
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

Doch - ist echt alles sehr schön geworden! - Lob!  :)
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

Alles okay und bei mir schon immer so präsent - eine runde Sache  :D!

Excellent!
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Der Magikanus

na einiger können wir uns wirklich kaum sein  ;)
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Der Tobi B

"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

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Thilo

Gibts ja nicht.. muss ich jetzt rein aus Prinzip gegen meinen eigenen Vorschlag sein?  ;D

Hmm... oder andererseits.. das zeigt doch, dass alles ganz harmonisch ablaufen kann... sofern ihr meiner Meinung seid  :D

ciao... Thilo
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Arne

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Der Magikanus

Zitat von: Thilo in 16.06.2004, 12:56:17
Hmm... oder andererseits.. das zeigt doch, dass alles ganz harmonisch ablaufen kann... sofern ihr meiner Meinung seid  :D

Lieber Thilo,
natürlich sind wir immer Deiner Meinung. Spätestens dann wenn ich Dich von meiner überzeugt habe und Du sie angenommen hast.  :D

Klaus
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Arne

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Konstantin Wilhelm von Nordend

Konstantin Wilhelm von Nordend
Kronvogt zu Eichenhain
Freiherr von Nordend
Adeptus Maior Combativus

Namensstifter für Stadtviertel, Apotheken, Eisdielen und vieles andere mehr!

Arne

Andi ...

...

...

wir treffen uns mal zu zweit auf das ein oder andere Bier !!!

Ich fall gleich vom Stuhl  ;D
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Fähnrich Pech (K.I.A.)

#13
Also wenns dafür Bier gibt bin ich ebenfalls dagegen! :)



,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Der Magikanus

Okay dann wollen wir den Spieß mal umdrehen:

Wer dagegen ist, kriegt Bierverbot!
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.