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Mungos in Steinsberg gesichtet!!!!!!!

Begonnen von apuc, 21.01.2009, 21:50:44

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Graumähne

Zitat von: Vincenzo Balliguri in 24.01.2009, 21:25:08
Ich würde da die § 4 und §11 heranziehen.

§ 11 ist beschränkt auf die dauerhafte Änderung

Das ist so nicht ganz korrekt...

§ 11 S2 lässt da auch Spielraum für Interpretationen. Und da kommt es dann natürlich auch auf den an, der die Tat beurteilen muss. Sei das nun Akademievorsteher, oder Richter...

Aber mal kurz notieren...

*kritzel*
Quin und Vincenzo interessieren sich für die Beherrschungsmagie machen sich stark dafür und verteidigen sie...

Seeehr interessant.... hmmm was wohl seine Zettigkeit dazu sagen würde....

Ich hab gehört Weißenfels soll schön sein um die Jahreszeit...


;D
Elen sila lumenn' omentielvo.

apuc

Ok, wenn du einen Mungo als Menschen bezeichnen willst dann wäre §11 einschlägig.

Maximal kann die Interpretation hier so weit gehen, das dies keine abschließende Aufzählung ist sondern eine beispielhafte und ebenso Orks, lfen Zwerge etc auch unter § 11 fallen. Mungos dann auch hier nicht.

Graumähne

#17
Lass es halt drauf ankommen...  >:D





Edit: Hallo lieber Moderator unseres Vertrauens.  :) Könntest Du vielleicht den Teil der Diskussion abtrennen? Das hat nun wirklich nichts mehr mit dem Steinsberg zu tun...
Oder aber wir beenden diese Unterhaltung über die Beherrschungsmagie hier und kommen ganz schnell wieder Back to Topic.

Lieben Gruß

Gunther
Elen sila lumenn' omentielvo.

Der alte Mann

Zitat von: Dimitrios in 25.01.2009, 17:54:51
Edit: Hallo lieber Moderator unseres Vertrauens.  :) Könntest Du vielleicht den Teil der Diskussion abtrennen?
ja Bitte
BTW: Die Mungo-Kultisten sind Menschen die ein Mungo verehren.
Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen,
die sich über die Dinge ziehn.
Ich werde den letzten vielleicht nicht vollbringen,
aber versuchen will ich ihn.

apuc

Deshalb die Verzauberung auf das Mungo.

Außer du kommst jetzt mit der Werkezugtheorie...... ;)

Konstantin Wilhelm von Nordend

Bevor es abgetrennt wird:

Da Beherrschungsmagie grundsätzlich schwer zu finden sein wird, da gar nicht gerne gesehen, erübrigt sich auch die Diskussion über die Anwendung auf Mungos (was immer das ist).

Gruß,

Andreas
Konstantin Wilhelm von Nordend
Kronvogt zu Eichenhain
Freiherr von Nordend
Adeptus Maior Combativus

Namensstifter für Stadtviertel, Apotheken, Eisdielen und vieles andere mehr!

apuc

Die Diskussion dreht sich nicht um die faktische Möglichkeit der Anwendung sondern derzeit ausschließlich um die rechtliche situation in Galladoorn. Da die werten Gildenmitglieder jedoch öfter auch im Ausland unterwegs sind können sie dort mit Beherrschungsmagie in Berührung kommen.


Diese darf auch nach der Lex Magicae § 4 eingesetzt werden, nach §11 jedoch nicht dauerhaft. die Lernbeschränkung nach § 11 ist diskussionwürdig. Da §11 als L.S. und §4 als L.G aufzufassen ist, wird die Lehr- und Lernbeschränkung des § 11 lediglich für die dort gezeigten Fälle einschlägig sein.

Kommen wir zurück zu dem Fall des Mungo, der je nach Interpretation eine Tier oder eine  göttliche Entität darstellt.
Sollte es eine göttliche Entität sein, wäre es einem sterblichen Magier nicht mittels einfachen Cantus möglich ihn zu beherrschen. ergo ist die rechtliche Lage hier uninteressant, da nur ein untauglicher Versuch vorliegen kann.

Ist es ein Tier wird es durch keine §§ der LM vor ebensolcher Magie geschützt.

Demnach ist Beherrschungsmagie gegen das Tier erlaubt.

Fraglich ist das eigentliche Einsatzgebiet von Beherrschungen gegen Tiere.

Wird diese genutzt um einnen Menschen zu schädigen ist das Tier nur Werkzeug des Magiers. Beherrschungsmagie würde demnach den Geist des § 11 verletzen und somit nach diesem strafbar sein.

Beruhigende Beherrschungssprüche um etwa tollwütige Hunde, durchgehende Ochsen etc. zu beruhigen wären nach § 4 geradezu ein Gebot aus der LM.

Graumähne

Zitat von: Vincenzo Balliguri in 26.01.2009, 14:53:14
Sollte es eine göttliche Entität sein, wäre es einem sterblichen Magier nicht mittels einfachen Cantus möglich ihn zu beherrschen. ergo ist die rechtliche Lage hier uninteressant, da nur ein untauglicher Versuch vorliegen kann.

Ist es ein Tier wird es durch keine §§ der LM vor ebensolcher Magie geschützt.

Beruhigende Beherrschungssprüche um etwa tollwütige Hunde, durchgehende Ochsen etc. zu beruhigen wären nach § 4 geradezu ein Gebot aus der LM.

Ich hoffe mal, dass der untaugliche Versuch aufgrund einer Annahme Deinerseits als untauglich qualifiziert wird und nicht durch einen praktischen Versuch.
Weiterhin redest Du hier von dem Heiligen Mungo...
Versuch also mal zu erklären, dass der nur ein "normales" Tier ist und kein denkendes Getier.
Immerhin redet er zu seinen Anhängern.
Spätestens bei den Diskussionen mit den Gläubigen oder gar mit der Hüterin des Mungos wird Dir garantiert anders...  ;D
Da ist denen die Lex auf jeden Fall mal sch**egal.
Viel Spaß dabei.  >:D ;D


Das mit den "beruhigenden Beherrschungssprüchen gegen Tiere" DAS finde ich ja mutig. Ich bin gespannt.
Ach ja, sag mir doch bitte Bescheid, wenn Du mal an der Akademie nach sowas fragst, das möchte ich gerne mitkriegen. da möchte ich Dich selbstverständlich gerne Unterstützen...  ;D

Du gehst von einem falschen Rechtsverständnis aus. In Galladoorn ticken die Uhren ein wenig anders, als in unserem heutigen Rechtssystem.
Aus heutiger Sicht würde ich Dir Grundsätzlich und in weiten Teilen beipflichten.
Aber aus der Historie von Galladoorn heraus und da dort die Obrigkeit die Gesetze Interpretiert und kaum auf Dich hören wird...
Lass es gut sein.


Lieben Gruß

Gunther
Elen sila lumenn' omentielvo.

Arne


@ Sebastian: ob das so Bestand hat ... wie Gunther schon sagte, es kommt immer auf den Richter an. Und Du willst Dich garnicht mit Zendijin über Beherrschungsmagie streiten  :-X ;)

Cheers
Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

apuc

Warum streiten wenn man Recht hat. ;)

Die LM geben derzeit nicht den Meinungsstand einiger an der Diskussion beteiligten her. Genau das kann man aufzeigen und der Königin eine Änderung der LM antragen um dies fehlen Tatbestände zu erfassen. Betrachte dazu auch den unterschiedlichen Wortlaut hinsichtlich Nekromantie.

Und da Z Wissenschaftler ist wird er auch eigene Fehler einsehen und korrigieren.  ;D ;D

Arianna

Zitat von: Vincenzo Balliguri in 27.01.2009, 08:56:01
Warum streiten wenn man Recht hat. ;)

Die LM geben derzeit nicht den Meinungsstand einiger an der Diskussion beteiligten her. Genau das kann man aufzeigen und der Königin eine Änderung der LM antragen um dies fehlen Tatbestände zu erfassen. Betrachte dazu auch den unterschiedlichen Wortlaut hinsichtlich Nekromantie.

Und da Z Wissenschaftler ist wird er auch eigene Fehler einsehen und korrigieren.  ;D ;D

:o :-X

Gmorks Bedauern

Zitat von: Vincenzo Balliguri in 27.01.2009, 08:56:01
Die LM geben derzeit nicht den Meinungsstand einiger an der Diskussion beteiligten her.

Zum Glück ist das völlig irrelevant was die an der Diskussion Beteiligten denken, da die Lex Magicae ein Gesetz der Krone zur Beschränkung von Magie ist und nicht eine Richtlinie der Magiergilde zur Regelung selbiger. Die Magierschaft darf froh sein, dass sie überhaupt noch im Reich zaubern darf, nachdem, was sie in der Zeit vor der Gründung Galladoorns abgezogen hat!  ;D

Außerdem gibt es ja nachweislich den einen oder anderen Adligen, denen die Rechte der Magierschaft sowieso schon zu weit gehen (Magieverbot etc.). Also Vorsicht!  >:D

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
+ Giskard von Gramswald - Ritter Galladoorns
+ Konstantin Zweischneid - Landsknecht der Eysernen Fauszt
+ Mikahel Yowanuk - Husar der Siebel Säbel
+ Iwan Kirvanoff - Werwolf (tot)
+ Gorgo Vendelius, Gefallener Paladin

apuc

Nur erlaubt sie mehr als die Diskutanten meinen. ;) von daher -> Änderung der LM zur strikteren Auslegung von Beherrschungsmagie.

Gmorks Bedauern

Zitat von: Vincenzo Balliguri in 27.01.2009, 09:53:23
Nur erlaubt sie mehr als die Diskutanten meinen. ;) von daher -> Änderung der LM zur strikteren Auslegung von Beherrschungsmagie.

Naja, das sit ja der Punkt: Das tut sie eben nicht. Wir sind nicht in einem Beamtenstaat, wie Deutschland, wo die Formulierung wasserdicht sein muss. Es ist ja eben so, dass die Beherrschungsmagier verboten ist. Wenn ein Magier irgendwie dann versucht zu sagen: "Aber,Majestät...es ist doch so, dass im Paragraph XY steht, dass...", bekommt er direkt die Antwort: "Ab mit ihm auf's Schafott!"...Diskussion vorbei!  ;D

Ich bin gegen eine völlig unrealistische Ausformulierung nach heutigen Rechtsprinzipien von IT-Texten. Ich bin eher für eine möglichst hohe Quote an quasi-mittelalterlichen Texten, in ihren manchmal sehr interpretierbaren Formulierungen. Ist einerfach schöner, unkomplizierter und gibt im Grunde mehr Spiel.

Gruß,
Björn
Bespielte Charaktere:
+ Romarik Aurora von Tauenrank - Baron von Schwingenstein
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apuc

#29
Kann man machen.

Meiner Ansicht nach sollten dann aber entweder IT-Kommentare vorhanden sein oder eben OT. ;)