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Eine Prüfungsordnung für Gilde & Akademie

Begonnen von Konstantin Wilhelm von Nordend, 25.02.2005, 15:25:16

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Konstantin Wilhelm von Nordend

Da ich die Diskussion über die Mails sehr unübersichtlich finde und unser Word (Mac)  :P den DocFile zerschießt, bitte ich doch mal umgehend, die Prüfungsordnung mal hier reinzustellen und sich dann hier auszulassen.

Danke,

Andreas
Konstantin Wilhelm von Nordend
Kronvogt zu Eichenhain
Freiherr von Nordend
Adeptus Maior Combativus

Namensstifter für Stadtviertel, Apotheken, Eisdielen und vieles andere mehr!

Arne

#1
1. Wer darf wen prüfen

Hier gelten zwei einfache Regelungen:

1. Unter dem Rang eines Adeptus dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.
2. Erst ab dem Adeptus Maior erhält man die vollen Prüfungsrechte. Als Adeptus minor darf man alleine max. Prüfungen bis zum Novizen abnehmen.

Daraus folgt für Gilde & Akademie:

Aufnahme Aspiranten:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Keine Prüfung, sondern formlose Aufnahme.

Aspirant --> Akolyth:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Einfache Überprüfung/ Abschätzung des magischen Potenzials und formlose Erhebung.

Akolyth --> Novize:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Überprüfung der erlernten (nichtmagischen) Grundlagen wie lesen, schreiben, rechnen, Geschichtswissen, Wappenkunde sowie einer Logikaufgabe usw. Nach erfolgter Prüfung, formlose Erhebung mit Vergabe einer Prüfungsnote.

Novize --> Studiosus:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior vollzogen werden. Überprüfung der gelernten Lehrlingssprüche, magischer Grundlagen, Zusammenhänge der Elemente usw. Nach bestandener Prüfung formlose Erhebung mit Vergabe einer Prüfungsnote.

Studiosus --> Adeptus minor:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Magius vollzogen werden. Prüfung der tiefergehenden Theorie und des speziellen Fachbereiches des Studiosus. Praktische Prüfung, in der gezeigt werden muss, dass der Studiosus fähig ist, seine Magie selbständig zu kontrollieren, beherrschen und auch in schwierigen Situationen sicher anzuwenden. Nach bestandener Prüfung feierliche Erhebung in den Stand des Adeptus minor.

Adeptus minor --> Adeptus Maior:
Formlose Erhebung durch den Primus Inter Pares oder den Akademieleiter nach vier Jahren als Adeptus minor ohne Fehlverhalten, das einer Erhebung entgegenspricht. Einsprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden. Der Antrag zur Erhebung muss durch den A.m. erfolgen, der seine Taten während der vergangenen vier Jahre belegen muss.

Adeptus Maior --> Magius:
Prüfung entweder durch einen Magier ab dem Rang eines Magius Magnificus. Theoretischer Teil der Prüfung: Vortrag über ein Thema des gewählten Fachbereiches. Praktischer Teil: Demonstration, dass der Magier in der Lage ist, sich mithilfe seines Wissens schwierigen bis brenzligen Fragestellungen und Situationen zu stellen. Demonstration der Fähigkeit, ein größeres Ritual zu leiten und Führungsrollen zu übernehmen. Nach bestandener Prüfung feierliche Erhebung in den Stand eines Magius. Die Prüfung zum Magius kann nur an der Akademie abgelegt werden, da hier vorausgesetzt wird, dass sich der Charakter auch akademisch mit dem Thema Magie auseinandersetzen kann.

Magius --> Magius Magnificus:
Prüfung durch einen Magier ab dem Rang des Omnimagius oder alternativ durch den Gildenrat. Entscheidung muss mit 2/3 Mehrheit geschehen (also bei vollständigem Gildenrat von mind. 12 Magiern). Falls der zu Prüfende selbst Mitglied des Gildenrates ist (wovon auszugehen ist), darf er selbstverständlich nicht an der Entscheidung teilhaben. Praktische Prüfung: Demonstration, dass die Magie auch in Extremsituationen beherrscht werden kann.

Alternativ kann die Prüfung von einem Tribunal erfolgen, in dem einer der drei Prüfer einen Rang unter dem geforderten einnehmen kann (aber min. Adeptus minor).

Das sähe dann folgendermaßen aus:

Aspirant -->Akolyth: 3 x Adeptus (minor)
Akolyth --> Novize: 3 x Adeptus (minor)
Novize --> Studiosus: 2 x Adeptus (Maior), 1 x Adeptus (minor)
Studiosus --> Adeptus minor: 2 x Magius, 1 x Adeptus (Maior)
Adeptus Maior --> Magius: 2 x Magius Magnificus, 1 x Magius
Magius --> Magius Magnificus: 1 x Omnimagius oder Gildenrat (Ausnahme)

Jeder dieser drei genannten Personen kann für seinen Platz einen Stellvertreter ab dem Rang eines Adeptus minor bestimmen.

Der Primus Inter Pares hat das Recht, einen Platz als Prüfer in jeder Prüfung zu fordern. Der Akademieleiter hat das Recht, einen Platz als Prüfer zu fordern, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Ab der Prüfung zum Adeptus minor hat ebenfalls der Dekan des gewählten Fachbereiches das Recht, an der Prüfung teilzunehmen, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Jede Prüfung, für die nur ein Prüfer verlangt wird, kann auch durch ein
Tribunal von drei Prüfern von mind. dem genannten Rang abgenommen werden, wobei die Entscheidung zum Bestehen der Prüfung durch Mehrheitsentscheid (2 von 3) gefällt wird. Der zu Prüfende hat ggf. das Recht, eine Prüfung durch ein Tribunal anstatt eines einzelnen Magiers zu verlangen.

Anmerkung:
Theoretisch könnten also bei einer Prüfung an der Akademie sowohl der PiP als auch der Akademieleiter und der jeweilige Dekan einen Platz als Prüfer fordern. Die Prüfung wird somit von diesen drei im Tribunal vorgenommen und der eigentliche (ggf. vom Prüfling gewählte) Prüfer bleibt außen vor.

Bei einer Prüfung bei einem ,,Dorfmagier" könnte folgende Situation auftreten: Der PiP fordert einen Platz als Prüfer. Der Prüfling fordert daraufhin, von einem Tribunal geprüft zu werden, damit er nicht nur vom PiP geprüft wird. PiP und der Dorfmagier einigen sich daraufhin auf einen dritten Magier, der mit ihnen zusammen die Prüfung abnimmt.

Der Werdegang bis zum Adeptus minor (bzw. Maior) kann somit komplett unabhängig von der Akademie bespielt werden!

2. Recht auf eigenen Lehrling

Jeder Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior hat das Recht, eigene, persönliche Lehrlinge auszubilden. An der Akademie tätige Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior können als Tutor zur besonderen Betreuung und Förderung einen Scholari ab dem Ausbildungsgrad eines Novizen zugewiesen bekommen.

Die Entscheidung über Aufnahme eines persönlichen Schülers ist immer eine im Vorfeld zu klärende outTime-Entscheidung zwischen den beiden Spielern!

3. Wo kann welche Prüfung abgelegt werden

Prüfungen bis einschließlich der Prüfung zum Adeptus minor können unabhängig von der Magierakademie (z.B. bei einem ,,Dorfmagier") durchgeführt werden. Prüfungen zum Magius und höheren Rängen können nur an der Akademie durchgeführt werden.
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Arne

Kommentar Arne:

Der Satz, dass Prüfungen bis A.m. losgelöst von der Akademie stattfinden können, stimmt in der momentanen Fassung noch nicht, da nur Magii Adepten prüfen dürfen.

Lösung 1 wäre, eine der beiden von Thilo aufgestellten "Regeln", die so auch nicht unbedingt stehen bleiben müssen, wieder fallen zu lassen und einfach bei Studiosus --> Adeptus minor den Nicht-Akademie-Adeptus Maior prüfen zu lassen.

Lösung 2 wäre alles so zu belassen, wie's derzeit ist und einfach im Falle von nicht an der Akademie abgelegten Prüfungen zum Adepten die Ausnahme einzuführen, dass unsere "Dorfmagier" (sorry, Andreas  ;)), eben auch als A.M. bis zum A.m. prüfen dürfen. Damit wäre garantiert, dass der Werdegang bis A.m. ohne Akademie spielbar ist.

Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Der Tobi B

Generell: Also ich finde, dass es wichtig ist, die Gilde bis A.m. ohne Akademie bespielbar zu machen. Sonst haben wir einen Akademiezwang - den wir doch hoffentlich nicht wollen.

Ad secundum: Noch mal bezug nehmend auf die Magius-Prüfung von G8: Prüfer waren
             - Pip (Magius Magnificus)
             - Thyrion (A.M.)
             - Norbert Loher (ebenfalls A.M.)

Soweit ich mich erinnere (kann mich aber auch irren) wäre diese Konstellation ausser in dem von Klausi vorgeschlagenen Satz nicht zulässig. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber hier wurde ein Magius von zwei A.Mes. sowie einem M.M. geprüft.

So, den rest muss ich erst mal lesen...
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Tobi B

Noch was:

Text über die Magius Prüfung und die Alternative am Ende stimmen nicht überein. Wenn mindestens ein MM für die Magius-Prüfung gefordert würde (Diese Forderung hätten wir ja auf dem G8 erfüllt), warum dann in der Alternative 2 M.M. (von denen es ja bekanntlich überhaupt nur 2 Gegeben hat...) und ein Magius. Sinniger wäre hier 2 Magii und einen Adeptus Major bzw. drei Magii.

Irgendwas daran ist mir noch nicht klar und entzieht sich meinem Verständnis...
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Tobi B

#5
Und schon wieder ich:

Warum muss der Prüfer eigentlich immer 2 Stufen über dem Prüfling stehen? Ich finde bis Adept sollte man ab A.M. prüfen können. Vielleicht sogar dass man immer die Stufe prüfen kann, welche man selbst erreicht hat. Ist z.B. in vielen Kampfsportarten genau so - ab dem "Dan" darf man auch Prüfen...

Einzige Ausnahme wären dann die Prüfungen ab Omnimagius, da es bei uns noch keinen Omnimagius (oder je was im anderen Thread rauskommt Erzmagier) gegeben hat, können diese Prüfungen nur von einem Tribunal abgenommen werden. Soweit ich mich erinnere, stand das auch mal in einem Boten drinne, oder irre ich da? (schon wieder)

Gruß - Tobi
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Der Magikanus

hab' leider nicht die Zeit mich reinzufuchsen, deshalb nur knapp meine Meinung:

- keine Angst davor haben Bedingungen aufzustellen im Spiel nicht erfüllbar sind, solange sie vor 39Erion  erfüllbar waren.
Einfach einen Zusatz, daß der Konvent (40 Erion oder so) beschlossen hat  Ausnahmen (bis zb 10 Viviane) zuzulassen. Würde dafür kein Gremium einsetzen, da die Gremien intime eh unterbesetzt sind machts keinen Sinn - deshalb einfach Pip und Z.

- Prüfungen außerhalb der Akademie: sollen möglich sein (um die Gilde zu stärken) aber ab (einschließlich) AM nur mit zustimmung eines Mitglieds des Ordinarienrates. dh Dorfmagier will seinen Lehrling 3J. nach Am Prüfung zum AM ausrufenlassen, dann werden die beiden beim jeweiligen Hofmagier vorstellig und fertig.

- Thema Magierinternes Forum: Was soll das? ist eh kein Thema da drin - sorgt nur für mißtrauen


Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Konstantin Wilhelm von Nordend

Irgendwie war mein Thema ein anderes, als ich es begonnen habe...  ???

Auch an anderem Orte war es gewesen...

Hier spukts!  :-X
Konstantin Wilhelm von Nordend
Kronvogt zu Eichenhain
Freiherr von Nordend
Adeptus Maior Combativus

Namensstifter für Stadtviertel, Apotheken, Eisdielen und vieles andere mehr!

Arne

#8
Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:04:18
Generell: Also ich finde, dass es wichtig ist, die Gilde bis A.m. ohne Akademie bespielbar zu machen.
Richtig - kein Akademiezwang. Das ist ja auch genau das, was wir mit dem Umbau beabsichtigt haben  :).

Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:04:18
Soweit ich mich erinnere (kann mich aber auch irren) wäre diese Konstellation ausser in dem von Klausi vorgeschlagenen Satz nicht zulässig.
Es geht um die Prüfung von Monaris, dem Magier aus Francall. Tobi, meine Meinung ist, dass wir weniger ein kompliziertes Regelkonstrukt zu schaffen haben, das alle im Spiel möglicherweise einmal passierten Ereignisse "legal" macht, sondern eine einfache und nachvollziehbare Prüfungsordnung. Von daher muss auch Monaris' Prüfung nicht Bestandteil unserer Diskussionen sein.

Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:09:24
... warum dann in der Alternative 2 M.M. (von denen es ja bekanntlich überhaupt nur 2 Gegeben hat...) und ein Magius. Sinniger wäre hier 2 Magii und einen Adeptus Major bzw. drei Magii.
Beziehst Du Dich auf diesen Satz:
"Adeptus Maior --> Magius: 2 x Magius Magnificus, 1 x Magius"?
Stimmt, ist momentan unlogisch und nicht machbar! Dann lieber Gildenrat o.ä. einsetzen und keine Luftschlösser bauen, die eh nicht bespielt werden. 2 M.M. sind nicht da und daher darf's auch nicht in einer inTime neuüberarbeiteten Fassung der PO stehen. Eben wie bei der Prüfung von Magius zum Magius Magnificus.

Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:29:58
Warum muss der Prüfer eigentlich immer 2 Stufen über dem Prüfling stehen? Ich finde bis Adept sollte man ab A.M. prüfen können. Vielleicht sogar dass man immer die Stufe prüfen kann, welche man selbst erreicht hat. 
Ich finde das Prüfungssystem so ganz sinnig, ein bißchen Erfahrungsunterschied darf schon sein, die Ausnahme muss aber eben bei der Prüfung vom Studiosus zum A.m. sein, dass "Dorfmagier" mit dem Rang A.M. eben auch tätig werden und A.m. erheben dürfen (dazu s.u.).

Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:29:58
Einzige Ausnahme wären dann die Prüfungen ab Omnimagius, da es bei uns noch keinen Omnimagius [...] gegeben hat, können diese Prüfungen nur von einem Tribunal abgenommen werden.
Im Falle einer Unterbesetzung an welcher Stelle auch immer, sollte ein Tribunal einspringen BZW. wie Klausi schreibt, im Zweifelsfall geht's an den PiP oder den AL. Das macht die Regulierung von Ausnahmen überflüssig.

Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 25.02.2005, 18:57:21
- keine Angst davor haben Bedingungen aufzustellen im Spiel nicht erfüllbar sind, solange sie vor 39 Erion erfüllbar waren.
Einfach einen Zusatz, daß der Konvent (40 Erion oder so) beschlossen hat  Ausnahmen (bis zb 10 Viviane) zuzulassen. Würde dafür kein Gremium einsetzen, da die Gremien intime eh unterbesetzt sind machts keinen Sinn - deshalb einfach Pip und Z.
Ja, aber ich denke, dass die Prüfungsordnung unseren momentanen Ansprüchen genügen sollte und wir sollten also auch "historische" Fragmente raus lassen. Die PO soll komplett bespielbar sein, sonst brauchen wir uns die Arbeit garnicht zu machen. Ein "historische PO" hilft uns nix - das interessiert vielleicht meinen Charakter oder die Bibliothekare unter uns, aber für's Spiel ist's nicht förderlich  ;).

Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 25.02.2005, 18:57:21
- Prüfungen außerhalb der Akademie: sollen möglich sein (um die Gilde zu stärken) aber ab (einschließlich) AM nur mit zustimmung eines Mitglieds des Ordinarienrates. dh Dorfmagier will seinen Lehrling 3J. nach Am Prüfung zum AM ausrufenlassen, dann werden die beiden beim jeweiligen Hofmagier vorstellig und fertig.
Diese Idee ist FANTASTISCH! Das stärkt 1.) die Rolle der Hofmagier, die neben ihrem Posten bei Hofe und dem nicht bespielten Sitz im Ordinarienrat keine erklärten Befugnisse haben und 2.) fördert das Spiel in der Gilde.
Also zusammengefasst: Hofmagier muss sich bei Prüfung seines Studiosus ein Okay vom Magius Ordinarius des jeweiligen Landstriches einholen, der auch an der Prüfung mitwirkt. Topp - bin sehr glücklich damit  :D!!!

Allgemein: Die PO sieht momentan an einigen Stellen recht unübersichtlich aus. Ausnahmen, Regeln etc. Lasst uns ans Ausdünnen und Konkretisieren sofern möglich gehen.

Was ich streichen würde, ist folgender Satz: "Jeder dieser drei genannten Personen kann für seinen Platz einen Stellvertreter ab dem Rang eines Adeptus minor bestimmen." Diese Regelung brauchen wir nicht. Ausnahmen werden im Spiel zwischen den Charakteren erspielt, bzw. PiP oder AL sprechen ein Wort dazu.

Arkaner Gruß,

/arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Der Tobi B

Die Idee mit den Hofmagiern finde ich auch super. Dafür!
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Excellenz

#10
Hallo,

da ich mich auch gerade etwas in die Materie einarbeite folgende Dinge meinerseits:

1. 2 Grade Abstand zwischen Prüfling und Prüfer finde ich durchaus richtig, da ja dort auf jeden Fall auch   
     Lebens/Magierfahrung des Prüfer vorhanden sein sollten.

2. Die "Dorfmagierklausel" mit der Prüfungsabnahme finde ich sehr gut. Zumal das ja wohl die weitverbreiteste Möglichkeit
     sein wird und ist um Magier zu werden. Und im Nachgang kann ja auf jeden Fall die Akademie noch was richten bzw.
     nachholen.

3. Den Hofmagier befragen ist eine SEHR gute Idee. Damit kommt einerseits mehr Komplexität in das Ganze und   
    andererseits   wird so auch die Verbindung zur Gilde /Akademie geschaffen. Den Hofmagier als weiterer Prüfer neben dem
    Dorfmagier sollte so festgeschreiben werden. Er muss ja schließlich wissen wer was in "seinem" Land kann oder nicht. 
    Zumal ist das auch taktisch wichtig um Vorplanungen / Ressourcenplanung zu machen.
    Aus dem gleichen Grunde würde ich auch eine Anmeldung vorschlagen, wenn ein Dorfmagier sich einen Lehrling nimmt. So
    ist ein Überblick über das gesamte arakane Potential eines Landes vorhanden. In den heutigen Zeiten besonders wichtig.

4. Und dazu gleich noch einen wilde Idee, wenn auch nicht ganz passend. Bei so einer "Statistik" kann man doch nachher
    deutlich erkennen, in welcher Region besonderes arakanes Potential liegt. *Kartemitbuntenpinsvorstell*

Kai aka Sustineo
"Magie hat hier nur Vorteile und keinen Nachteil. Das erscheint mir deinem "Opfer" gegenüber nicht fair zu sein!"

Wo steht das Magie fair ist!!??

Thilo

#11
So, dann auch mal meinen Senf dazu:

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 27.02.2005, 11:43:50
Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:04:18
Soweit ich mich erinnere (kann mich aber auch irren) wäre diese Konstellation ausser in dem von Klausi vorgeschlagenen Satz nicht zulässig.
Es geht um die Prüfung von Monaris, dem Magier aus Francall. Tobi, meine Meinung ist, dass wir weniger ein kompliziertes Regelkonstrukt zu schaffen haben, das alle im Spiel möglicherweise einmal passierten Ereignisse "legal" macht, sondern eine einfache und nachvollziehbare Prüfungsordnung. Von daher muss auch Monaris' Prüfung nicht Bestandteil unserer Diskussionen sein.


Ich denke auch, dass wir jetzt nicht auf Biegen und Brechen versuchen sollten, die Pruefungsordnung um die Pruefung von Monaris zu stricken. Das war eine relativ spontane Aktion, die In-Time betrachtet relativ unlogisch war. Wie schonm al per eMail geschrieben.. auch wenn die Tobi und Torsten Out-Time gesehen natuerlich ideal fuer so eine Pruefung sind, ist es In-Time einfach nicht passend, dass zwei Magier jemanden pruefen, der im Rang sogar noch ueberhalb stehen und eine Pruefung abnehmen, die sie selbst nocht nicht gemacht haben. Mein Vorschlag waere, das einfach mal abzuhaken und nicht weiter auf dem Thema rumzureiten. Lieber eine Pruefungsordnung finden, die fuer die Zukunft schoenes Spiel bietet und schluessig ist, als auf irgendwelchen vergangenen Einzelfaellen herumzureiten. 

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 27.02.2005, 11:43:50
Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:09:24
... warum dann in der Alternative 2 M.M. (von denen es ja bekanntlich überhaupt nur 2 Gegeben hat...) und ein Magius. Sinniger wäre hier 2 Magii und einen Adeptus Major bzw. drei Magii.
Beziehst Du Dich auf diesen Satz:
"Adeptus Maior --> Magius: 2 x Magius Magnificus, 1 x Magius"?
Stimmt, ist momentan unlogisch und nicht machbar! Dann lieber Gildenrat o.ä. einsetzen und keine Luftschlösser bauen, die eh nicht bespielt werden. 2 M.M. sind nicht da und daher darf's auch nicht in einer inTime neuüberarbeiteten Fassung der PO stehen. Eben wie bei der Prüfung von Magius zum Magius Magnificus.

Das System geht davon aus, dass es die folgenden Stufen gibt:

Adeptus - Magius - Magius Magnificus - Omnimagius

Adeptus minor nach Adeptus Maior ist keine eigene Stufe (deshalb auch keine Pruefung) sondern der Adeptus minor ist einfach eine Art Probezeit, bevor man die vollen Rechte eines Adeptus bekommt.

Von daher finde ich, dass alles passt, jede Stufe kann von einem Magier der naechst hoeheren Stufe geprueft werden. Oder aber von einem Tribunal, in dem dann auch ein Magier der selben Stufe wie der Pruefling sitzen kann.  Das ist eigentlich die Kernregelung der Pruefungsordnung, die dann nur durch einige Sonderregelungen (z.B. dass der Apeptus minor eben noch nicht die vollen Pruefungsrechte eines Adeptus hat) verfeinert.

Packe Apeptus minor und Maoir gedanklich einfach ein eine Stufe und du wirst sehen, dass es aufgeht.. von daher verstehe ich deinen folgenden Kommentar auch nicht:

Zitat von: Tobias Berg in 25.02.2005, 17:29:58
Warum muss der Prüfer eigentlich immer 2 Stufen über dem Prüfling stehen? 

Evtl. waere eine Moeglichkeit, das abzuaendern, dass bei der Pruefung durch ein Tribunal anstatt einem zwei Magier der selben Stufe sitzen duerfen, das wuerde dann das Problem loesen, dass es wirklich mit Blick auf die Geschichte der Akademie bloed ist, 2 M.M. zu fordern. Das waere dann bei der Pruefung zum Magius 1 M.M. + 2 Magius.


Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 27.02.2005, 11:43:50
Im Falle einer Unterbesetzung an welcher Stelle auch immer, sollte ein Tribunal einspringen BZW. wie Klausi schreibt, im Zweifelsfall geht's an den PiP oder den AL. Das macht die Regulierung von Ausnahmen überflüssig.

Dazu hatte ich auch schon mal was in ner eMail geschrieben, das dann aber offensichtlich irgendwo verloren gegangen ist. Und zwar sollte die Regelung beinhalten, dass, falls bei der Pruefung durch ein Tribunal nicht genuegend Pruefer einer Stufe in der Gilde Mitglied sind, diese durch Magier der hoechsten vorhandenen Stufe ersetzt werden koennen.

Das bezieht sich wirklich auf den Fall, dass die Gilde einfach keine Mitglieder der entsprechenden Stufe hat (verhindert oder keine Lust oder so gilt dort nicht).
In vergangenen Zeiten, in denen es kein M.M. gab, haette das bedeutet, dass die Pruefung zum Magius im Tribunal auch von 3 Magius durchgefuehrt werden konnte.

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 27.02.2005, 11:43:50
Zitat von: Gavin Arderich von Starken in 25.02.2005, 18:57:21
- Prüfungen außerhalb der Akademie: sollen möglich sein (um die Gilde zu stärken) aber ab (einschließlich) AM nur mit zustimmung eines Mitglieds des Ordinarienrates. dh Dorfmagier will seinen Lehrling 3J. nach Am Prüfung zum AM ausrufenlassen, dann werden die beiden beim jeweiligen Hofmagier vorstellig und fertig.
Diese Idee ist FANTASTISCH! Das stärkt 1.) die Rolle der Hofmagier, die neben ihrem Posten bei Hofe und dem nicht bespielten Sitz im Ordinarienrat keine erklärten Befugnisse haben und 2.) fördert das Spiel in der Gilde.
Also zusammengefasst: Hofmagier muss sich bei Prüfung seines Studiosus ein Okay vom Magius Ordinarius des jeweiligen Landstriches einholen, der auch an der Prüfung mitwirkt. Topp - bin sehr glücklich damit  :D!!!

Finde ich auch o.k..

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 27.02.2005, 11:43:50
Allgemein: Die PO sieht momentan an einigen Stellen recht unübersichtlich aus. Ausnahmen, Regeln etc. Lasst uns ans Ausdünnen und Konkretisieren sofern möglich gehen.

Generell muesste der Text sowieso noch In-Time tauglich formuliert werden. Die momentane Fassung ist sowieso nur fuer die Diskussion gedacht. Prinzipiell finde ich es aber durchaus passend, das da diverse Ausnahmen drinnen sind, das passt einfach zu den Magiern.

Zitat von: Zauberermeister Zendijin in 27.02.2005, 11:43:50
Was ich streichen würde, ist folgender Satz: "Jeder dieser drei genannten Personen kann für seinen Platz einen Stellvertreter ab dem Rang eines Adeptus minor bestimmen." Diese Regelung brauchen wir nicht. Ausnahmen werden im Spiel zwischen den Charakteren erspielt, bzw. PiP oder AL sprechen ein Wort dazu.

Dieser Satz stammt von mir und du hast ihn an der falschen Stelle der Pruefungsordnung eingefuehrt. Dort ergibt er wirlklich keinen Sinn, da das momentan heisst, dass jeder Prueflich eines Tribunals sich einen Stellvertreter suchen darf.
Es war anders gemeint! "Diese drei" bezog sich auf die 3 Personen, die einen Platz in einer Pruefung einfordern koennen, naemlich PiP, Akademieleiter und Dekan des zu pruefenden Fachbereiches (letztere beiden nur bei einer Pruefung ander Akademie).
Diese 3 koennen ggf. einen Stellvertreter ab A.m. einsetzen.
Sinn diser Regelung war, etwas Flexibilitaet in die Sache zu bringen und zukuenftig nicht in Situationen zu geraten, an denen wir keine Pruefungen abnehmen koenne,n weil entsprechende Magier der benoetigten Stufe Out-Time verhindert sind. Wenn Sven z.B. irgendwann keine Lust/Zeit hat und wir eine Magius-Pruefung spielen wollen, kann das ueber diese Regel gedeckt werden.. dann bestimmt der PiP einen Charakter als Stellvertreter.
Ausserdem kann man damit auch Rueckwirkend die meisten Pruefungen rechtfertigen, indem man sagt, dass z.B. der PiP dort einen Platz als Pruefer hatte, den er an einen anderen Charakter abgegeben hat.

Man kann diesen Satz also als "Hintertuer" bezeichnen, und ich halte ihn fuer durchaus sehr wichtig.

Ich werde gleich mal eine Version der Pruefungsordnung mit meinen Vorschlaegen posten.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Thilo

So, hier mal mein Vorschlag. Aenderungen gegenueber Arnes vorschlag sind farbig markiert.



b]1. Wer darf wen prüfen[/b]

Hier gelten zwei einfache Regelungen:

1. Unter dem Rang eines Adeptus dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.
2. Erst ab dem Adeptus Maior erhält man die vollen Prüfungsrechte eines Adeptus. Als Adeptus minor darf man alleine max. Prüfungen bis zum Novizen abnehmen.

Daraus folgt für Gilde & Akademie:

Aufnahme Aspiranten:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Keine Prüfung, sondern formlose Aufnahme.

Aspirant --> Akolyth:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Einfache Überprüfung/ Abschätzung des magischen Potenzials und formlose Erhebung.

Akolyth --> Novize:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Überprüfung der erlernten (nichtmagischen) Grundlagen wie lesen, schreiben, rechnen, Geschichtswissen, Wappenkunde sowie einer Logikaufgabe usw. Nach erfolgter Prüfung, formlose Erhebung mit Vergabe einer Prüfungsnote.

Novize --> Studiosus:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior vollzogen werden. Überprüfung der gelernten Lehrlingssprüche, magischer Grundlagen, Zusammenhänge der Elemente usw. Nach bestandener Prüfung formlose Erhebung mit Vergabe einer Prüfungsnote.

Studiosus --> Adeptus minor:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Magius vollzogen werden. Prüfung der tiefergehenden Theorie und des speziellen Fachbereiches des Studiosus. Praktische Prüfung, in der gezeigt werden muss, dass der Studiosus fähig ist, seine Magie selbständig zu kontrollieren, beherrschen und auch in schwierigen Situationen sicher anzuwenden. Ausserdem durchfuehrung eines Rituals. Nach bestandener Prüfung feierliche Erhebung in den Stand des Adeptus mit dem Zusatz minor.

Adeptus minor -> Adeptus Maiorr:[/color]
Nach vier Jahren als Adeptus minor ohne Fehlverhalten, das einer Erhebung entgegenspricht, kann eine formlose Erhebung zum Adeptus Maior durch den Primus Inter Pares oder den Akademieleiter erfolgen. Der Antrag zur Erhebung muss durch den Adeptus erfolgen, der seine Taten während der vergangenen vier Jahre belegen muss. Einsprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.

Adeptus Maior--> Magius:
Prüfung entweder durch einen Magier ab dem Rang eines Magius Magnificus. Theoretischer Teil der Prüfung: Vortrag über ein Thema des gewählten Fachbereiches. Praktischer Teil: Demonstration, dass der Magier in der Lage ist, mit Hilfe seines Wissens extreme Ausnahmesituationen zu meistern. Demonstration der Fähigkeit, ein größeres Ritual zu leiten und Führungsrollen zu übernehmen. Nach bestandener Prüfung feierliche Erhebung in den Stand eines Magius. Die Prüfung zum Magius kann nur an der Akademie abgelegt werden, da hier vorausgesetzt wird, dass sich der Charakter auch akademisch mit dem Thema Magie ausgesetzt hat.

Magius --> Magius Magnificus:
Prüfung durch einen Magier ab dem Rang des Omnimagius oder alternativ durch den Gildenrat. Entscheidung muss mit 2/3 Mehrheit geschehen (also bei vollständigem Gildenrat von mind. 12 Magiern). Falls der zu Prüfende selbst Mitglied des Gildenrates ist (wovon auszugehen ist), darf er selbstverständlich nicht an der Entscheidung teilhaben. Praktische Prüfung: Demonstration, dass die Magie auch in Extremsituationen beherrscht werden kann.

Alternativ kann die Prüfung von einem Tribunal erfolgen, in dem einer zwei der drei Prüfer einen Rang unter dem geforderten einnehmen koennen (aber min. Adeptus minor). Zum Bestehen der Pruefung ist dabei eine 2/3 Mehrheit des Tribunals notwendig. Der zu Prüfende hat ggf. das Recht, eine Prüfung durch ein Tribunal anstatt eines einzelnen Magiers zu verlangen.

Das sähe dann folgendermaßen aus:


Aspirant -->Akolyth: 3 x Adeptus (minor)
Akolyth --> Novize: 3 x Adeptus (minor)
Novize --> Studiosus: 1 x Adeptus (Maior), 2 x Adeptus (minor)
Studiosus --> Adeptus minor: 1 x Magius, 2 x Adeptus (Maior)
Adeptus Maior --> Magius: 1 x Magius Magnificus, 2 x Magius
Magius --> Magius Magnificus: 1 x Omnimagius oder Gildenrat (Ausnahme)


Der Primus Inter Pares hat das Recht, einen Platz als Prüfer in jeder Prüfung zu fordern. Der Akademieleiter hat das Recht, einen Platz als Prüfer zu fordern, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Ab der Prüfung zum Adeptus minor hat ebenfalls der Dekan des gewählten Fachbereiches das Recht, an der Prüfung teilzunehmen, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Jeder dieser drei genannten Personen kann für seinen Platz einen Stellvertreter ab dem Rang eines Adeptus minor bestimmen.

Jede Prüfung, für die nur ein Prüfer verlangt wird, kann auch durch ein
Tribunal von drei Prüfern von mind. dem genannten Rang abgenommen werden, wobei die Entscheidung zum Bestehen der Prüfung durch Mehrheitsentscheid (2 von 3) gefällt wird.


Anmerkung:
Theoretisch könnten also bei einer Prüfung an der Akademie sowohl der PiP als auch der Akademieleiter und der jeweilige Dekan einen Platz als Prüfer fordern. Die Prüfung wird somit von diesen drei im Tribunal vorgenommen und der eigentliche (ggf. vom Prüfling gewählte) Prüfer bleibt außen vor.

Bei einer Prüfung bei einem ,,Dorfmagier" könnte folgende Situation auftreten: Der PiP fordert einen Platz als Prüfer. Der Prüfling fordert daraufhin, von einem Tribunal geprüft zu werden, damit er nicht nur vom PiP geprüft wird. PiP und der Dorfmagier einigen sich daraufhin auf einen dritten Magier, der mit ihnen zusammen die Prüfung abnimmt.

2. Recht auf eigenen Lehrling

Jeder Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior hat das Recht, eigene, persönliche Lehrlinge auszubilden. An der Akademie tätige Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior können als Tutor zur besonderen Betreuung und Förderung einen Scholari ab dem Ausbildungsgrad eines Novizen zugewiesen bekommen.

Die Entscheidung über Aufnahme eines persönlichen Schülers ist immer eine im Vorfeld zu klärende outTime-Entscheidung zwischen den beiden Spielern!

Die Pruefung eines Novizen zum Adeptus kann unter folgenden Bedingungen abweichend von der generellen Pruefungsordnung durch einen Adeptus Maior vorgenommen werden, wenn die folgenden Punkte alle zutreffen:

1) Sowohl der zu pruefende Novize als auch der pruefende Adeptus Maior ist nicht Mitglied der Akademie
2) Der zu pruefende Novize ist Lehrling des pruefenden Adeptus Maior.
3) Der pruefende Adeptus Maior hat von einem Magius Ordinarius die Genehmigung zu dieser Pruefung erhalten.

Prüfungen bis einschließlich der Prüfung zum Adeptus minor können innerhalb der Gilde somit unabhängig von der Magierakademie durchgeführt werden. Prüfungen zum Magius und höheren Rängen können nur an der Akademie durchgeführt werden.



ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Konstantin Wilhelm von Nordend

ZitatAdeptus minor -> Adeptus Maiorr:[/color]
Nach vier Jahren als Adeptus minor ohne Fehlverhalten, das einer Erhebung entgegenspricht, kann eine formlose Erhebung zum Adeptus Maior durch den Primus Inter Pares oder den Akademieleiter erfolgen. Der Antrag zur Erhebung muss durch den Adeptus erfolgen, der seine Taten während der vergangenen vier Jahre belegen muss. Einsprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.

Dies würde aber doch bedeuten, dass eine Erhebung von minor zu maior nur über die Akademie läuft, obwohl der Anwärter eigentlich nichts leisten muss.

Evtl. auch hier Ordinarienrat oder einzelne Hofmagier.
Konstantin Wilhelm von Nordend
Kronvogt zu Eichenhain
Freiherr von Nordend
Adeptus Maior Combativus

Namensstifter für Stadtviertel, Apotheken, Eisdielen und vieles andere mehr!

Thilo

Zitat von: Der einäugige Willi in 28.02.2005, 19:39:40
ZitatAdeptus minor -> Adeptus Maiorr:[/color]
Nach vier Jahren als Adeptus minor ohne Fehlverhalten, das einer Erhebung entgegenspricht, kann eine formlose Erhebung zum Adeptus Maior durch den Primus Inter Pares oder den Akademieleiter erfolgen. Der Antrag zur Erhebung muss durch den Adeptus erfolgen, der seine Taten während der vergangenen vier Jahre belegen muss. Einsprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.

Dies würde aber doch bedeuten, dass eine Erhebung von minor zu maior nur über die Akademie läuft, obwohl der Anwärter eigentlich nichts leisten muss.

Evtl. auch hier Ordinarienrat oder einzelne Hofmagier.

Da steht doch " Primus Inter Pares oder den Akademieleiter".. es geht also auch ueber den PiP und somit unabhaengig von der Akademie.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln