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Eine Prüfungsordnung für Gilde & Akademie

Begonnen von Konstantin Wilhelm von Nordend, 25.02.2005, 15:25:16

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Fähnrich Pech (K.I.A.)

Es ist halt die Frage ob ihr alles in einer Person in der Gilde festmachen wollt, oder ob sich einige nach etwas mehr Föderalismus sehnen. In dem Fall wäre es doch möglich das ein Hofmagier eines Fürstentums oder einer Baronie ebenfalls die Ernennung, welche ja sowieso nur Formlos ist, durchführt. Wäre dann auch etwas an den Adel angelehnt wo ein Baron oder Fürst ebenfalls Titel in seinem Machtbereich vergeben darf ohne absprache mit der Krone halten zu müssen. Somit wäre der PiP nur noch für die Kronmark zuständig und in den Ländereien wo es keinen Hofmagier gibt (was ja zur Zeit die meisten sind).
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Thilo

Zitat von: Fähnrich Pech in 01.03.2005, 11:10:07
Es ist halt die Frage ob ihr alles in einer Person in der Gilde festmachen wollt, oder ob sich einige nach etwas mehr Föderalismus sehnen. In dem Fall wäre es doch möglich das ein Hofmagier eines Fürstentums oder einer Baronie ebenfalls die Ernennung, welche ja sowieso nur Formlos ist, durchführt. Wäre dann auch etwas an den Adel angelehnt wo ein Baron oder Fürst ebenfalls Titel in seinem Machtbereich vergeben darf ohne absprache mit der Krone halten zu müssen. Somit wäre der PiP nur noch für die Kronmark zuständig und in den Ländereien wo es keinen Hofmagier gibt (was ja zur Zeit die meisten sind).

Ich sehe das Problem immer noch nicht. Der PiP hat nix mit der Akademie zu tun, von daher kann die ganze Ernennung eines A.M. vollkommen unabhaengig von der Akademie bespielt werden.
Zudem bespielen wir keinen Foederalismus sondern auch in Gilde & Akademie eine strenge Hierarchie.
Last but not least kann man das nicht ganz mit der Verleihung eines Titels durch einen Fuersten oder Baron vergleichen. Diesse vergeben Titel und Laenderein in ihrem Bereich, d.h. innerhalb ihrer Baronie / Fuerstentum. Der Titel des Adeptus Maior ist vollkommen unabhaengig von einer Laenderei, hat also meiner Meinung nach erst mal gar nichts mit einem Magius Ordinarius zu tun. Das waere in etwa so, wenn ein Baron jemanden zum Reichsritter schlaegt, das ist auch nur der Krone vorbehalten.
Es ist ganz klar festgelegt, wer welche Befugnisse hat. Die Magius Ordinarius kuemmern sich um politische Dinge, und stehen "ihrem" Baron/Fuersten beherrschend beratend zur Seite ;). Auch in arkanen Fragen, die gezielt eine Baronie/Fuerstentum betreffen, sind sie die Ansprechpartner.

ciao.. Thilo

Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Tobi B

Also erst mal zu Thilos Vorschlag der Pfrüfungsordung: Gekauft, ich bin dafür!

Allerdings würde ich die Möglichkeit doch noch reinbringen, dass auch ein Hofmagjer die Erhebung zu A.M. machen darf. Nur falls in der Gilde der PiP mal (ot) verhindert ist. Ist mir zwar nicht allzuwichtig, allerdings würde ich solche Sachen intuitiv nicht an eine einzige Person binden.

Gruß - Tobi
"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Thilo

Zitat von: Tobias Berg in 01.03.2005, 17:45:10
Also erst mal zu Thilos Vorschlag der Pfrüfungsordung: Gekauft, ich bin dafür!

Allerdings würde ich die Möglichkeit doch noch reinbringen, dass auch ein Hofmagjer die Erhebung zu A.M. machen darf. Nur falls in der Gilde der PiP mal (ot) verhindert ist. Ist mir zwar nicht allzuwichtig, allerdings würde ich solche Sachen intuitiv nicht an eine einzige Person binden.

Gruß - Tobi

Zitat aus meinem Vorschlag zur Pruefungsordnung:

"Nach vier Jahren als Adeptus minor ohne Fehlverhalten, das einer Erhebung entgegenspricht, kann eine formlose Erhebung zum Adeptus Maior durch den Primus Inter Pares oder den Akademieleiter erfolgen."


Das sind zwei Personen. Einer von beiden sollte eigentlich immer greifbar sein.
Fuer die Hofmagier gibt es keine Beschraenkungen, welchen Rang sie haben muessen. Es kann durchaus (und war auch schon so) ein Adeptus Minor Hofmagier werden. Ich wuerde den Hofmagiern also ungerne solche Kompetenzen geben. Die Tatsache, dass jemand Magius Ordinarius ist, mag noch gar nichts ueber dessen Faehigkeiten aussagen, eher darueber, wie gut er mit dem Hochadel steht.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Fähnrich Pech (K.I.A.)

Tja, da muß ich Thilo vorbehaltslos zustimmen. Ich ziehe mein Argument zurück.
,,Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen."

Kurt Marti (* 31. Januar 1921 in Bern) ist ein Schweizer Pfarrer und Schriftsteller.

Engelchen

Ich hab mal ne Frage!

Kara hat an der Prüfung der Novizen zu Studiosi teilgenommen! Aber da sie eine Adepta Minora ist dürfte sie das nicht, oder? Ist das jetzt eine Ausnahme gewesen?
Kara : " Yezana, komm du darfst den Inquisitor verbrennen!"

Thilo

Zitat von: Engelchen in 02.03.2005, 16:42:36
Ich hab mal ne Frage!

Kara hat an der Prüfung der Novizen zu Studiosi teilgenommen! Aber da sie eine Adepta Minora ist dürfte sie das nicht, oder? Ist das jetzt eine Ausnahme gewesen?

Wo steht, dass sie das nicht duerfte?

Zitat:

Zitat
Novize --> Studiosus: 1 x Adeptus (Maior), 2 x Adeptus (minor)

D.h. bei der Pruefung durch ein Tribunal duerfen durchaus 2 Adeptus minor dabei sein.

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Arne

Auch der Prüfungsordnung möchte ich mich annehmen und diese finalisieren. Erstaunlich, was wir im Forum hier alles schon geschafft haben  :D!

Das ist der aktuelle Stand der Ordnung. Bitte geht den mal durch und kommentiert diesen - bitte das Thema dabei aber nicht von Grund auf wieder neu aufziehen, danke  :)!

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1. Wer darf wen prüfen

Hier gelten zwei einfache Regelungen:

1. Unter dem Rang eines Adeptus minor dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.
2. Erst ab dem Adeptus Maior erhält man die vollen Prüfungsrechte eines Adeptus. Als Adeptus minor darf man alleine max. Prüfungen bis zum Novizen abnehmen.

Daraus folgt für Gilde & Akademie:

Aufnahme Aspiranten:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Keine Prüfung, sondern formlose Aufnahme.

Aspirant > Akolyth:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Einfache Überprüfung/ Abschätzung des magischen Potenzials und formlose Erhebung.

Akolyth > Novize:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus minor vollzogen werden. Überprüfung der erlernten (nichtmagischen) Grundlagen wie lesen, schreiben, rechnen, Geschichtswissen, Wappenkunde sowie einer Logikaufgabe usw. Nach erfolgter Prüfung, formlose Erhebung mit Vergabe einer Prüfungsnote.

Novize > Studiosus:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior vollzogen werden. Überprüfung der gelernten Lehrlingssprüche, magischer Grundlagen, Zusammenhänge der Elemente usw. Nach bestandener Prüfung formlose Erhebung mit Vergabe einer Prüfungsnote.

Studiosus > Adeptus minor:
Kann von jedem Magier ab dem Rang eines Magius vollzogen werden. Prüfung der tiefergehenden Theorie und des speziellen Fachbereiches des Studiosus. Praktische Prüfung, in der gezeigt werden muss, dass der Studiosus fähig ist, seine Magie selbständig zu kontrollieren, beherrschen und auch in schwierigen Situationen sicher anzuwenden. Außerdem Durchführung eines Rituals. Nach bestandener Prüfung feierliche Erhebung in den Stand des Adeptus mit dem Zusatz minor.

Adeptus minor > Adeptus Maior:
Nach vier Jahren als Adeptus minor ohne Fehlverhalten, das einer Erhebung entgegenspricht, kann eine formlose Erhebung zum Adeptus Maior durch das Gildenoberhaupt oder den Akademieleiter erfolgen. Der Antrag zur Erhebung muss durch den Adeptus selbst erfolgen, der seine Taten während der vergangenen vier Jahre belegen muss. Einsprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden. Veröffentlichung der Erhebung an offiziellen Stätten der Gilde.

Adeptus Maior > Magius:
Prüfung durch einen Magier ab dem Rang eines Magius Magnificus. Theoretischer Teil der Prüfung: Vortrag über ein Thema des gewählten Fachbereiches. Praktischer Teil: Demonstration, dass der zukünftige Magius in der Lage ist, mit Hilfe seines Wissens extreme Ausnahmesituationen zu meistern. Demonstration der Fähigkeit, ein größeres Ritual zu leiten und Führungsrollen zu übernehmen. Nach bestandener Prüfung feierliche Erhebung in den Stand eines Magius. Die Prüfung zum Magius kann nur an der Akademie abgelegt werden, da hier vorausgesetzt wird, dass sich der Charakter auch akademisch mit dem Thema Magie ausgesetzt hat.

Magius > Magius Magnificus:
Prüfung durch einen Magier ab dem Rang des Omnimagius oder alternativ durch den Gildenrat. Entscheidung muss mit 2/3 Mehrheit geschehen (also bei vollständigem Gildenrat von mind. 12 Magiern). Falls der zu Prüfende selbst Mitglied des Gildenrates ist (wovon auszugehen ist), darf er selbstverständlich nicht an der Entscheidung teilhaben.


Alternativ kann die Prüfung von einem Tribunal erfolgen, in dem zwei der drei Prüfer einen Rang unter dem geforderten einnehmen können (aber mind. Adeptus minor). Zum Bestehen der Prüfung ist dabei eine 2/3 Mehrheit des Tribunals notwendig. Der zu Prüfende hat ggf. das Recht, eine Prüfung durch ein Tribunal anstatt eines einzelnen Magiers zu verlangen.

Das sähe dann folgendermaßen aus:

Aspirant > Akolyth: 3 x Adeptus (minor)
Akolyth > Novize: 3 x Adeptus (minor)
Novize > Studiosus: 1 x Adeptus (Maior), 2 x Adeptus (minor)
Studiosus > Adeptus minor: 1 x Magius, 2 x Adeptus (Maior)
Adeptus Maior > Magius: 1 x Magius Magnificus, 2 x Magius
Magius > Magius Magnificus: 1 x Omnimagius oder Gildenrat (Ausnahme)

Das Gildenoberhaupt hat das Recht, einen Platz als Prüfer in jeder Prüfung zu fordern. Der Akademieleiter hat das Recht, einen Platz als Prüfer zu fordern, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Ab der Prüfung zum Adeptus minor hat ebenfalls der Dekan des gewählten Fachbereiches das Recht, an der Prüfung teilzunehmen, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Analog zum Einspruchrecht der Dekane: Wird die Prüfung nicht an der Akademie abgelegt, hat der Hofmagier des jew. Landstriches das Recht einen Platz als Prüfer einzufordern. Jeder dieser drei genannten Personen kann für seinen Platz einen Stellvertreter ab dem Rang eines Adeptus minor bestimmen.

Anmerkung:
Theoretisch könnten also bei einer Prüfung an der Akademie sowohl Gildenoberhaupt als auch der Akademieleiter und der jeweilige Dekan einen Platz als Prüfer fordern. Die Prüfung wird somit von diesen drei im Tribunal vorgenommen und der eigentliche (ggf. vom Prüfling gewählte) Prüfer bleibt außen vor.

Bei einer Prüfung bei einem ,,Dorfmagier" könnte folgende Situation auftreten: Das Gildenoberhaupt fordert einen Platz als Prüfer. Der Prüfling fordert daraufhin, von einem Tribunal geprüft zu werden, damit er nicht nur vom Gildenoberhaupt geprüft wird. Gildenoberhaupt und der Dorfmagier einigen sich daraufhin auf einen dritten Magier, der mit ihnen zusammen die Prüfung abnimmt.

2. Recht auf eigenen Lehrling

Jeder Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior hat das Recht, eigene, persönliche Lehrlinge auszubilden. An der Akademie tätige Magier ab dem Rang eines Adeptus Maior können als Tutor zur besonderen Betreuung und Förderung einen Scholari ab dem Ausbildungsgrad eines Novizen zugewiesen bekommen.

Die Entscheidung über Aufnahme eines persönlichen Schülers ist immer eine im Vorfeld zu klärende outTime-Entscheidung zwischen den beiden Spielern!

Die Prüfung eines Studiosus zum Adeptus kann unter folgenden Bedingungen abweichend von der generellen Prüfungsordnung durch einen Adeptus Maior vorgenommen werden, wenn die folgenden Punkte alle zutreffen (z.B. im Falle der Kriegsmagier der Turmgarde):

1) Sowohl der zu prüfende Novize als auch der prüfende Adeptus Maior ist nicht Mitglied der Akademie
2) Der zu prüfende Novize ist Lehrling des prüfenden Adeptus Maior.
3) Der prüfende Adeptus Maior hat vom zuständigen Magius Ordinarius oder alt. dem Gildenrat die Genehmigung zu dieser Prüfung erhalten.

Prüfungen bis einschließlich der Prüfung zum Adeptus minor können innerhalb der Gilde somit unabhängig von der Magierakademie durchgeführt werden. Prüfungen zum Magius und höheren Rängen können nur an der Akademie durchgeführt werden.
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Thilo

Eine Ausnahmeregelung fehlt noch, die zwar indirekt schon beschreiben ist, aber auf die (aus aktuellem Anlass) noch mal direkt hingewiesen werden sollte.
Und zwar geht es um die Prüfung

ZitatAdeptus Maior > Magius: 1 x Magius Magnificus, 2 x Magius

Das Gildenoberhaupt, der Akademieleiter und der Dekan des entsprechenden Fachbereiches können ja jeweils (unabhängig von ihrem Rang) einen Platz in einem Prüfungstribunal beanspruchen. Von daher kann diese Prüfung auch durchgeführt werden, wenn kein Magius Magnificus im Reich vorhanden ist, indem der Platz des Magius Magnificus von einem der drei Genannten eingenommen wird. Was nicht geht, ist dass die Prüfung zum Magius von 3 anderen Magiern vom Rang eines Magius abgenommen wird, und weder das Gildenoberhaupt, der Akademieleiter oder der betreffende Dekan beteiligt ist oder einen Stellvertreter ernannt hat.

Außerdem gibt es noch eine Situation, die meiner Meinung nach nicht 100% klar ist (auch wenn sie eher theoretischer Natur ist). Und zwar die Prüfung zum Magius Magnificus. Wenn es einen Omni-Magius gibt, und dieser die Prüfung alleine abnehmen will, was passiert, wenn der Akademieleiter, das Gildenoberhaupt oder der betreffende Dekan einen Platz als Prüfer verlangt? Evtl. sollte man die Möglichkeit, dass ein Omnimagius alleine prüft, komplett streichen und Prüfungen zum Magius Magnificus immer ausschließlich durch den Gildenrat durchführen lassen.

Ach ja.. und es ist nicht festgelegt, wie man zum Omni Magius wird (man muss ja Ziele haben :-)). Was wir früher mal festgelegt hatten ist, dass ein Omni-Magius in einem der 8 Fachbereiche die Prüfung zum Magius Magnificus, und in allen anderen 7 Fachbereichen min. die Prüfung zum Magius bestanden haben muss, und dann automatisch mit Bestehen der letzten Prüfung zum Omni-Magius wird. Dass das eher ein Titel theoretischer Natur ist (da in einem Menschenleben nicht zu schaffen), ist klar. Können wir das so übernehmen, oder gibt es da Änderungsvorschläge?

ciao.. Thilo
Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Magikanus

Ich würd' gern noch die Hofmagier stärken ..

ZB
"Das Gildenoberhaupt, der Akademieleiter und der Dekan des entsprechenden Fachbereiches können ja jeweils (unabhängig von ihrem Rang) einen Platz in einem Prüfungstribunal beanspruchen."

Die Dekane und die MagiiOrdinarii seh ich als gleichwertig - also sollte immer dann, wenn ein Dekan beanspruchen kann, auch ein MagiusOrdinarius beanspruchen können, wenn ein Nichtakademiemitglied geprüft wird.
Ich habe zu allem eine Meinung, ... auch wenn sie keinen interessiert.

Arne

Zitat von: Thilo in 23.04.2006, 14:30:59
Wenn es einen Omni-Magius gibt, und dieser die Prüfung alleine abnehmen will, was passiert, wenn der Akademieleiter, das Gildenoberhaupt oder der betreffende Dekan einen Platz als Prüfer verlangt? Evtl. sollte man die Möglichkeit, dass ein Omnimagius alleine prüft, komplett streichen und Prüfungen zum Magius Magnificus immer ausschließlich durch den Gildenrat durchführen lassen.
Finde ich gut, entspricht auch dem Stellenwert des Großmeisters.

Zitat von: Thilo in 23.04.2006, 14:30:59
Ach ja.. und es ist nicht festgelegt, wie man zum Omni Magius wird (man muss ja Ziele haben :-)). Was wir früher mal festgelegt hatten ist, dass ein Omni-Magius in einem der 8 Fachbereiche die Prüfung zum Magius Magnificus, und in allen anderen 7 Fachbereichen min. die Prüfung zum Magius bestanden haben muss, und dann automatisch mit Bestehen der letzten Prüfung zum Omni-Magius wird. Dass das eher ein Titel theoretischer Natur ist (da in einem Menschenleben nicht zu schaffen), ist klar. Können wir das so übernehmen, oder gibt es da Änderungsvorschläge?
So hatten wir das mal festgelegt? Ich würde das einfach offen stehen lassen, da wie Du ja auch schreibst, der Titel theoretischer Natur ist  ::)

Zitat von: Der Magikanus in 23.04.2006, 17:25:10
Die Dekane und die MagiiOrdinarii seh ich als gleichwertig - also sollte immer dann, wenn ein Dekan beanspruchen kann, auch ein Magius Ordinarius beanspruchen können, wenn ein Nichtakademiemitglied geprüft wird.
Ja genau, das hatte ich auch überarbeitet und berücksichtigt:

Das Gildenoberhaupt hat das Recht, einen Platz als Prüfer in jeder Prüfung zu fordern. Der Akademieleiter hat das Recht, einen Platz als Prüfer zu fordern, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Ab der Prüfung zum Adeptus minor hat ebenfalls der Dekan des gewählten Fachbereiches das Recht, an der Prüfung teilzunehmen, sofern die Prüfung an der Akademie abgelegt wird. Analog zum Einspruchrecht der Dekane: Wird die Prüfung nicht an der Akademie abgelegt, hat der Hofmagier des jew. Landstriches das Recht einen Platz als Prüfer einzufordern. Jeder dieser drei genannten Personen kann für seinen Platz einen Stellvertreter ab dem Rang eines Adeptus minor bestimmen.

Wir nähern uns einer finalen Fassung  :D!

Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling

Excellenz

Klingt für mich alles soweit logisch.
MO Stärkung...Zustimmung!

"Magie hat hier nur Vorteile und keinen Nachteil. Das erscheint mir deinem "Opfer" gegenüber nicht fair zu sein!"

Wo steht das Magie fair ist!!??

Thilo

Magie ist die Kunst, Aberglauben in Geld zu verwandeln

Der Tobi B

"Warum ist auf diesem Becher denn ein K? - ach, wahrscheinlich wegen Kolon..." *gulp*

Arne

#29
Das bedeutet, dass ich meinen Text mit den kleinen Änderungen übernehmen kann - wunderbar. Danke für Euer Feedback.

Thema geschlossen :D

Arne
Bespielte Charaktere:

+ Zendijin von Rosenhain, Leiter der Kgl. Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
+ Maedhros Éolair von Blutwacht, Ritter Galladoorns
+ Johann Matthias Rothrock, Handelsherr zu Rabenmund
+ Torxes, ein Dunkelschelm und übler Fiesling